Ebay Kleinanzeigen Angebot akzeptiert?

2 Antworten

Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

Aber wie auch immer:

...und ich weiß nicht was ich jetzt machen soll..

Kommt auf den Käufer an:

Du hast jetzt 2 rechtsgültige Kaufverträge an der Backe, aber nur einen Artikel.

Erklär dem Käufer Dein Missgeschick und bete, dass er nicht auf dem Kaufvertrag besteht.

Falls doch, dann wirst Du einen gleichwertigen Ersatzartikel besorgen müssen, um beide Kaufverträge erfüllen zu können.

Alternativ könnte einer der Käufer auch einen Deckungskauf vornehmen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.

§ 119Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung