eBay Abmachung mit Verkäufer verbindlich?
Hallo,
ich habe nach einem Rennrad gesucht und wurde fündig. Da es ein Rad ist, war es mir wichtig im Vornherein ein paar Einzelheiten zu klären und in diesem Zuge haben wir auch gleich den Preis vereinbart. Das Ganze haben wir über eBay „Verkäufer kontaktieren“ gemacht sprich nicht auf einer anderen Plattform. Jetzt frag ich mich, ob das auch schon als verbindlicher Kaufvertrag durchgeht, bevor ich morgen Abend über 2 Stunden zu ihm fahre und er es anderweitig bis dahin verkauft oder irgendetwas mit dem Rad ist. Ich hols eben bei ihm ab und möchte auch kurz damit fahren, um zu sehen ob alles in Ordnung ist. Ich wollte ihm sicherheitshalber einen Preisvorschlag schicken, den er hätte annehmen können, aber der wurde immer automatisch nach Einreichen abgelehnt.
Wie ist hierzu die Rechtslage?
danke für die Antworten!
10 Antworten
Kommt auf den genauen Wortlaut an was wie verbindlich ist, aber es verstößt zumindest gegen die AGB von eBay. Würde aber ihn betreffen und nicht dich.
Eigentlich gibt es genau dafür Kleinanzeigen.
Der Kaufvertrag ist jedenfalls nicht über Ebay zustandegekommen. Je nach Inhalt eure Nachrichten könnte aber trotzdem eine Einigung vorliegen und damit ein Kaufvertrag. Wenn du gesagt hast: "Ich würde das Rad für 100 € kaufen." Und er gesagt hat: "Top. Ich verkauf dir das Rad für 100 €.", dann ist das ein Kaufvertrag der ebenso bindend ist, als hättet ihr einen schriftlichen Vertrag mit Blut unterschrieben.
Auch wenn jemand anders das Rad jetzt über Ebay kaufen würde, oder er das Rad seinem Kumpel per Handschlag verkauft, hättest du trotzdem einen wirksamen Kaufvertrag. Da er das Rad natürlich nur einer Person tatsächlich übergeben kann, hätte dann zwangsläufig einer das Nachsehen. Alle die das Rad gekauft haben, es aber nicht bekommen, hätten gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dazu würden deine Fahrtkosten gehören.
Hat er denn dir direkt den Zuschlag gegeben? Wenn ja ist es bindend. Dennoch wirds dir nix bringen, denn weg ist es so oder so und die ggf. entstehenden Ansprüche dürften hier so niedrig sein, dass sich noch nicht mal die Gerichtsgebühr hierfür lohnen würde (mal abgesehen würde das wohl wegen Geringfügigkeit gar nicht verhandelt werden)
sehe ich als feste Zusage. Aber wie gesagt, im Ernstfall kannst dennoch wenig machen
- ??
- ich halte den Gedankengang für unnötig
- entweder hat er morgen das Rad da oder eben nicht
- dass er den Preisvorschlag nicht akzeptiert, sagt mir, dass er sich die Ebay-Provisionen sparen möchte
- Ich würde mich auf so ne Geschäftsbasis nicht einlassen. Entweder er will das offiziell über Ebay abwickeln oder nicht.
- @topic. Sind alle Vertragsbestandteile in einer Chatnachricht enthalten?
- Hast du diesen zugestimmt/oder er?
- Ob man aus einzelnen Chat-Nachrichten einen KV ableiten könnte, weiß ich nicht
„Also Mittwochabend geht in Ordnung (Preis 530 Euro für Dich)
Melde Dich auf dem Handy zeitnah, damit ich weis, wann Du kommst.
Viele Grüsse“
das war seine letzte Nachricht, den Namen hab ich rausgenommen
- ganz obv. will er dir das Fahrrad verkaufen
- aber ohne Ebay-Auktion würde ich das nicht machen
- allein "Preis 530€ für dich" sagt mir, dass du mehr zahlst als es das noch wert ist^^ denke ich. Oder er ist einfach nur n entspannter Geschäftspartner
Hallo,
Ein Kaufvertrag, § 433 BGB, der Ihnen einen Anspruch auf die Übereignung des Rads gibt, kommt dadurch zustande, dass man sich auf die wesentlichen Bestandteile einigt
Das wäre der Kaufgegenstand und der Preis
Ist das erfolgt, egal auf welcher Plattform haben Sie einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen
„Also Mittwochabend geht in Ordnung (Preis 530 Euro für Dich)
Melde Dich auf dem Handy zeitnah, damit ich weis, wann Du kommst.
Viele Grüsse“
Das war seine letzte Nachricht, den Namen hab ich unten rausgenommen