Ebay Kleinanzeigen - falsche Ware geliefert bekommen, was nun?

5 Antworten

Wenn du es über PayPal abgewickelt hast könntest du es ggf. wieder zurückabwickeln, denn es ist ja nicht das Gerät wie beschrieben. Du solltest dich auch nach erfolgloser Kommunikation mit dem Verkäufer an Ebay wenden. Und am Ende das Gerät zurücksenden. Du hast ja auch mehrere schriftliche Bestätigungen, die deine Seite klarstellt.

Es gibt bestimmt etliche solcher Fälle in Ebayforen, dort auch nochmal nachschauen was zum Erfolg führt.

Luna0088 
Fragesteller
 28.06.2016, 11:52

Er hatte ja angeblich kein Paypal, habe ihm aber vertraut, weil er so lange auf Kleinanzeigen ist und schon einiges verkauft hat.

Leider keine ähnlichen Fälle zu finden, eher, wo ein anderes Gerät geschickt wurde. Rechtlich lese ich nur raus, muss genau das verschickt werden, was im Kaufvertrag eben zustande kam. Was für mich eben nicht ganz plötzlich ein anderes Model ist, wenn ich mehrmals abgesichert habe, welche Edition ich möchte. Weiß halt nur nicht, wie ich nun vorgehen soll, mit Polizei/Anzeige, Anwalt, oder wie...

0
Flash8acks  29.06.2016, 01:41
@Luna0088

Tja, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft wird es ggf. fallenlassen oder gar nicht erst aufnehmen. Lohnt sich denn der Aufwand um einen Anwalt einzuschalten? Tja, mehr Hilfe kann ich dir nicht geben... wirst wohl darauf sitzen bleiben.

0

Der Ebay-Kleinanzeigenmarkt ist so konzipiert, dass Ware und Geld im persönlichen Austausch den Besitzer wechseln (ähnlich wie im Kleinanzeigenmarkt von Zeitungen). Da du einen anderen Weg gegangen bist, hast du keinen Käuferschutz, so wie er von Ebay z. B. gewährt wird.

Ob du mit anwaltlicher Hilfe Chancen auf Rückabwicklung hast, wage ich zu bezweifeln.

Generell gilt: keine Vorkasse bei Käufen, die über Ebay-Kleinanzeigen zustandekommen!

Luna0088 
Fragesteller
 28.06.2016, 11:46

Der Verkäufer ist seit 2 Jahren aktiv und hat Adresse, Name, und alles hinterlegt. War ja schon extra vorsichtig. Da wird ja nun aber kein Gericht sagen "Tja Pech gehabt". Betrug ist ja ein Betrug, bzw, was ich bislang gelesen habe in anderen Fällen, ist, dass der Verkäufer genau das zu senden hat, was er angeboten hat, und nicht einfach eine andere Farbe schicken kann...

0
Leopatra  29.06.2016, 06:17
@Luna0088

Recht haben und Recht bekommen, ist leider nicht so einfach. Wenn es dann vor Gericht zu einem allseits gerne angestrebten Vergleich kommt, rentiert sich das häufig nicht (ich kenne jetzt den Streitwert nicht).

0

Also wenn Du zumindest einen 3DS erhalten hast, würde ich nur dann von einem Betrug ausgehen, wenn die weiße Special Edition teurer ist als vergleichbare einfache Modelle. Betrug würde ich nur dann annehmen, wenn er Dir von Anfang an nur einen "einfachen" 3DS verkaufen und von dem Preisunterschied zwischen diesem und einer Special Edition profitieren wollte.

Wenn er Dir eine Special Edition verkauft hast, dann hast Du auch das Recht eine Special Edition zu erhalten und keinen einfachen 3DS. Kann der Verkäufer diesen Anspruch nicht mehr erfüllen, weil er seinen einzigen 3DS anderweitig verkauft hat, schuldet er Dir Schadensersatz in Höhe des üblichen Marktpreises der 3DS Special Edition.

Luna0088 
Fragesteller
 28.06.2016, 11:50

Bislang kam ja noch gar nichts an. Preislich liegen beide in etwa gleich, je nach Händler unterschiedlich, manchmal so 20 Euro Unterschied. Sind beide so gesehen Special Editions, nur eben farblich komplett anders vom Design... Und wenn ich zum Beispiel ein Kleid in weiß verkaufe, kann ich dem Käufer ja nicht plötzlich eins in schwarz schicken, nur weil ich Depp, trotz eindeutigem Versprechen es zurückzulegen, doch wem anderen verkauft habe.

Er meint halt nur, das Gerät ist ja das gleiche, Farbe wäre dann ja Wurst, bzw Design. Dann wiederum muss auch ein mündlicher Kaufvertrag genauso eingehalten werden, wie er geschlossen wurde. Und habe ja mehrmals bestätigt, welche Edition ich möchte. :/

0

Du hast das zu bekommen was du bestellt hast.Sprich wenn dort ein Weißer zum Verkauf angeboten wurde,muss man dir den weißen geben.Wenn man die Farbe frei wählen kann ,muss er es auch tun.

Wegen so einem kram kaufe ich nicht bei Ebay ein.

Man denkt man zahlt weniger und dann kommt sowas.

😉

In deiner Frage steht was von Ebay, in deinem Text ist es auf einmal Ebay-Kleinanzeigen.

Das ändert die Ausgangslage natürlich völlig.

Ich hoffe du verkaufst nie etwas, denn bezogen auf eine Onlineanzeige wäre das eine Irreführung, denn ebay ist nicht ebay Kleinanzeigen!

Du hast keine Möglichkeit deinen Vertragspartner eindeutig zu identifizieren, da ebay Kleinanzeigen anonym abläuft, wie willst du da Schadenersatz geltend machen?