Duzen oder Siezen bei Rechtsstreit
Wenn Freunde sich duzen und sich dann streiten und bis vor Gericht ziehen, sollten Sie sich dann weiter, auch in Schriftsätzen duzen oder zum Sie übergehen? Ist das Ansichtssache, oder gibt es da protokollarische Regelungen?
Danke für eure Antworten
LG Howie
7 Antworten
Ebenso wie man in einem Verfahren den Richter stets mit "Herr Vorsitzender" anredet sollte man in jedem Fall in einem Rechtsstreit die "Sie"-Form wählen. Wenn man bei der mündlichen Verhandlung mal Duzt ist das nicht so schlimm, aber am besten redet man immer in der dritten Person (Also Bspw.: Herr X hat... woraufhin ich....)
das wäre auch eine variante für mich. Man äussert sich ja gegenüber dem Richter.
Danke
gesetz gibt es keines dazu, wenn man auch im streitfall beim du bleibt zeigt das meiner meinung nach eine gewisse größe, der richter kann sich dann auch ein besseres bild machen wie er den fall handzuhaben hat
...das hört sich für mich gut an. Man kann in einem Streitfall auch mit einem DU respektvoll bleiben.
Vielen Dank
In einem Streitfall würde ich der Form halber siezen. Wenn man sich dermassen zerstritten hat, dass man vor Gericht zieht, würde ich ohnehin nicht mehr wollen, dass mich der Prozessgegner noch duzt. Offizielle Regelungen gibt es aber nicht. Jedem wie es beliebt. Siezen ist in jedem Fall ein Distanzsignal. Duzen ist immer persönlich.
Sie, weil es sich um eine ernste Angelegenheit handelt und man das seinem Gegenüber so auch deutlich macht!
Möglichst zum Sie übergehen. Befindet man sich mit einem erwachsenen Menschen im Streit, dann gibt es keinen Grund ihn noch zu duzen.