der betriebswirt ist der "Kaufmann" der in dem fall noch grundsätzliche kenntnisse in der "technik" hat. der ingenieur ist der "techniker" der in dem fall noch grundsätzliche kenntnisse im "kaufmännischen" hat. unterschiedliche schwerpunkte technik/kaufmännisch, mehr nicht.

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eine beleidigung ist es erst wenn es einer bestimmten person zugeordnet werden kann. sicher gibt es meinungsfreiheit, du bist aber opfer der political-correctness, einer Krankheit an der viele lehrer leiden.

egal was du schreibst, dein aufsatz sollte enden mit: "...ob es sich um faschisten handelt bleibt unklar. ich bitte die frau lehrerin mitzuteilen, wie man menschen die der meinung sind alle menschen anderen glaubens müssten getötet werden nennt."

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Was sollte ich in so einer Lage tun?

Heute in der Schule ist was passiert. Und zwar hatten wir in der 3.Stunde das Fach Haushalt und Ernährung. Da unsere Schule über keine Küche verfügt müssten wir zu einer anderen nahegelegenen Schule gehen. Dann waren wir angekommen und hatten da zwei Stunden unterricht. Als wir dann wieder zurück gegangen sind haben meine Mitschüler angefangen mit Schneebällen zu werfen (Was eigentlich laut unserer Schulordnung nicht erlaubt ist). Als wir dann an einer Schneiderei vorbei kamen hatten sie auf auf die durchsichtige Glasscheibe geworfen. Diese Schneiderei lag gleich neben unserer Schule. Es entstand kein Schaden aber die hatte sich so aufgeregt das sie uns gefolgt ist. Dann ging sie zur Schulleitung. Sie versuchte mit unserem Konrektor meine Mitschüler am Aussehen zu finden. Zwei hatte sie gefunden. Es war zurzeit Pause als sie meine Mitschüler gesucht hatten. Dann als die 4. Stunde begang hatte wir Deutsch bei unserer Klassenlehrerin. Sie hatte schon erfahren was auf dem Weg zu der anderen Schule passiert war. Dann hat sie gesagt wir sollen alle einen Bericht bis Morgen schreiben und erwähnen wer auf dem Weg Schneebälle geworfen hat und wer die Scheibe bei der Schneiderei getroffen hat. (Ich und 4 andere haben nichts geworfen). Jetzt weiß ich nicht wie ich moralisch vorgehen soll und ob ich alle bei dem Bericht erwähne oder nur denjenigen der die Glasscheibe getroffen hat. Ich bin echt verzweifelt weil es ja dann petzten wäre und mein Ruf in der Klasse schon jetzt nicht der Beste ist. (Was mir eigentlich völlig egal ist aber es sind ja auch meine Freunde betroffen). Und wie sollte ich eigentlich so einen Bericht schreiben. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Emretuerke

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schreibe: "ich lehne derartige stasi und gestapo-methoden bei denen man gezwungen wird innerhalb seines sozialen umfeldes gegen bekannte auszusagen ab. ich bin kein ermittlungsbeamter".

das ist unterste schublade, der konrektor hat da nicht zu "ermitteln", er ist kein ermittlungsrichter, sowas kann nur einer fehlgeleitete beamtenmentalität entspringen.

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ändere mal das Passwort und sieh nach ob die macadresse dann wierder auftaucht

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Wegen zwei Tagen wirst Du nicht gleich zunehmen. In Deinem Körper gibt es viele "Zwichenspeicher" die erst einmal aufgefüllt werden müssen bevor Du zunimmst. Um ein Kilo zuzunehmen musst Du einiges mehr essen als ein Kilo Süßkram. Wenn das in Fett umgewandelt wird zählt der Energiegehalt und 1 kg Süßigkeiten entspricht weit weniger als ein Kilo Körperfett was den Energiegehalt angeht. Ausserdem geht beim Verdauen und der Umwandlung noch viel verloren. Um dir ein Kilo Speck anzufuttern musst du einige Kilo Süßkram essen.

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sie irren nicht, sie haben recht

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für unter 1.000,-€ bekommst du nur bei privatleuten mit viiiiiiel glück was schönes.....bei gewerblichen anbietern bekommst da so gut wie nichts, die müssen garantie geben und daher müssen die auf den einkaufspreis was drauf rechnen für die garantiekosten, das wird dann schnell teuer....

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Räumungsklage HARTZ IV- was passiert bei negativer Wohnungsssuche

Guten Tag,

vor ein paar Tagen habe ich mit einer fremden Person gesprochen, bei der folgender Fall vorliegt. Ich selbst interessiere mich für die rechtliche Lage der Situation und kann ggf. mit einem Ergebnis der Person weiterhelfen. Sollten die Angaben nicht ausreichend oder zu schwammig sein, dann bitte ich mir das mitzuteilen:

Die besagte Person wohnt seit 10 Jahren in einer 1- Zimmerwohnung und konnte in dieser wohnen bleiben, nachdem sie Hartz IV empfang. Im Mai 2012 bekam die Person einen Kündigungsbescheid seitens des Vermieters. Grund war angeblich "zu lautes Telefonieren" (nähere Angaben sind mir unbekannt). Da die Person den Grund der Kündigung nicht einsah, kamen mehrere Anwaltsbriefe von Vermieterseite. Eine Einigung wurde jedoch nicht erzielt, sodass es gestern zu einem Gerichtstermin kam. In diesem kam es zu einer Einigung zwischen Mieter und Vermieter, welche festhält, dass der Mieter bis zum 1.August diesen Jahres seine Wohnung geräumt haben muss. Grund, dass der Mieter dem Kündigungsgrund nicht widersprach, soll die Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen gewesen sein. Der Mieter bekommt das Ergebnis der Gerichtverhandlung in 2-3 Wochen postalisch zugesendet. Mit dem Schreiben kann die Person zur städtischen Wohnungsvermittlungsstätte, um um die Suche einer neuen Wohnung zu bitten. Die Angst der Person ist, dass sie bis zu dem 1. August, trotz nachweislichen Bemühens, keine Alternativbleibe findet und nicht weiß wie dann mit ihr und dem Mobiliar fortgefahren wird.

Wird, wenn nachweislich ein Bemühen um neuen Wohnraum stattgefunden hat, die Wohnungsräumung verschoben, oder kommt es zu einer provisorischen Unterbringung der Person? Übernimmt der Staat in diesem Fall ebenfalls die Lagerung des Mobiliars bis eine neue Unterkunft gefunden wurde?

Da die Person seelisch nicht absolut stabil wirkt und sehr in den Angstgedanken kreist, ist es schwer ihr klare Informationen zu entziehen. Ich selbst habe mich in diesem Bereich noch nie informieren müssen und daher keine Erfahrung inwieweit die Sorgen der Person berechtigt oder gedanklich "aufgebauscht" sind. Aus diesem Grunde bin ich über repräsentative, fundierte Antworten dankbar!

Herzlichen Dank im Voraus,

Moritz

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wenn der mietvertrag rechtens endet (aus welchem grund auch immer), dann muss er dan raus sein, ansonsten wird zwangsgeräumt, es interessiert hier keinen ob die Person dann obdachlos ist oder nicht.

um nicht obdachlos zu werden muss sich die person jetzt um eine neue bleibe umsehen. tut sie das nicht, dann steht sie auf der strasse und niemand kümmert das. eine unterbringung in einem "heim" kann nur begrenzte zeit und auch nur wenn überhaupt genug platz da ist erfolgen. für die lagerung der Möbel wird wohl auch keiner aufkommen....

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schnipsel das fleich in das futter rein was sie gewohnt ist, erst wenig, dann immer mehr

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wieso schreiben sie der bank nicht, dass sie um rückerstattung des gesamtes geldes binnen 14-tagen bitten, da ihren unterlagen zu folge nie keine beratung stattgefunden hat und eine widerrufsbelehrung nicht vorliegt? dann warten sie ab was passiert....

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ein perso reicht, und ein schreiben von deinen eltern dazu....

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auch die credit-life wird klauseln haben nach denen sie verpflichtet sind bekannte krankheiten unaufgefordert mitzuteilen, sehen sie mal was dazu im kleingedruckten steht. mit der gesundheitsprüfung (zur feststellung nicht erkannter krankheiten) hat dies m.E. wenig zu tun.

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warum sollen die die differenz nicht selber zahlen können? wo liegt ihr problem, sie sind vermieter und haben die miete zu bekommen, fertig, der rest braucht sie nicht zu interessieren.

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sie werden zusammen veranlagt, das bedeutet ihr gemeinsames einkommen wird besteuert, dafür haben sie zusammen auch den doppelten freibetrag (sie liegen aber darüber).

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wenn es sich um den echten hausschwamm handelt, dann wird das zum grossen problem. das sollten sie aber von jemandem ansehen lassen der sich auskennt (passen sie auf von wem, der echte hausschwamm ist meldepflichgtig, das kann bei voreiliger meldung richtig wehtun...)

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sie sind nicht vorbestraft, aber die polizei weiss trotzdem davon (auch wenn die offiziell evtl. nicht zugegeben wird)...

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tragen sie das zu ihren gunsten in die erklärung ein. legen sie dem Finanzamt aber ein schreiben dazu (die Bescheinigung auch) aus dem hervorgeht dass sie dies getan haben und wie der sachverhalt war. warten sie auf den bescheid, wenn es nicht anerkannt wird müssen sie ohnehin zum steuerberater/Rechtsanwalt, aber evtl. geht es auch durch.

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ist die garage mit bei der wohnungsmiete dabei oder gibt es einen extra mietvertrag für die garage?

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