Hallo. Nachdem was ich im Netz dazu gefunden habe ist eine solche Formulierung mit Zeitfenster durchaus zulässig.

Allerdings wäre ich mit einer solchen Angabe (um den 20 herum) auch nicht zufrieden, weil zu schwammig. Es sollte schon ein fixes Datum im Vertrag stehen. Also etwa ...spätestens bis.....

Demnach sind Deine Überlegungen bzgl. Zahlungsverzug richtig. Wenn dort also stünde: „Die Gehaltszahlung erfolgt zum 20., spätestens jedoch zum 25. eines Monats“, so wäre der Arbeitgeber ab dem 26. des Monats im Zahlungsverzug und man könnte rechtliche Schritte überlegen.

Ich würde einen solchen schwammigen Vertrag nicht unterschreiben. Ärger ist doch da vorprogrammiert. Man kann ja nicht einmal seine eigenen Zahlungsverpflichtungen ordentlich planen.

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Was ist den dass für ein Gedanke? Als Frau zum Arzt und die Karte einer männlichen Person vorlegen ?

Das ist clever. Merkt kein Mensch.

:-)


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Auto manipuliert und verkauft

Ich habe mir Sonntag mein erstes Auto zugelegt. Mein Papa, mein Freund & ich waren letzten Sonntag bei dem Privatverkäufer. Der Golf 4 1.4 sah top aus, hatte eine Motorlaufleistung von 147 000 km und war laut Verkäufer intakt. Außerdem berichtete er, er sei letzte Woche noch mit dem Auto gefahren und will es verkaufen, da er ein neues hat. Das Auto lief gestern (Sonntag) super. Mein Vater kaufte es und mein Bruder fuhr damit zu uns nach Hause. 5 km vor unserem Heimatort leuchtete die Leuchte für den Ölwechsel. Der Verkäufer hatte jedoch gesagt, der nächste Ölwechsel müsse mit dem TÜV erst im September 2015 gemacht werden. Zusätzlich hörte sich das Auto nicht gut an. Es wurde Öl nachgekonnt und sich in die nächste Werkstatt begeben. Hier wurde festgestellt, dass der Motor aufgrund des Ölmangels trocken gelaufen ist, das hatte Einfluss auf die Kolben, die jetzt wohl keine Kompression mehr haben. Sprich = neuer Motor für 500€. In der Werkstatt fiel auf, dass der Kühler kaputt ist und das Schaltgestänge (glaube so hieß es) mit Klebeband und Paketbinder fixiert wurde. Das mit dem Motor mag unsere Schuld sein, da wir das Öl nicht kontrolliert und blind vertraut haben. Ich finde es jedoch unverschämt zu verschweigen, dass der Kühler kaputt ist und der Typ Klebeband zur Selbstreparatur nutzte. Ich weiß, dass man aus privaten Kaufverträgen nicht rauskommt, außer es liegt eine arglistige Täuschung vor. Diese muss ich jedoch beweisen können, nur wie? Mein Papa und Ich sind wirklich verzweifelt und ich wäre über Hilfe dankbar! Kommentare wie "selbst schuld" Bitte unterlassen .. Die Situation ist doof genug und ich hätte einfach gerne gewusst, wie das rechtlich aussieht vor allem weil das mit dem Klebeband echt gefährlich ist.

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Hallo. Das ist hier nicht mit einer einfachen, schnellen Antwort zu beantworten. Um es kurz zu machen: Ich würde mal mit einem Anwalt über die Sache sprechen.

Auf der einen Seite steht die Sache mit dem Ölstand und dem nunmehr defekten Motor. Auf der anderen Seite die offensichtlich verschwiegenen Mängel. Ob ihr bei dem Ölstand schuldhaft gehandelt habt ist auch nicht so leicht zu beantworten. Gegenüber drei Personen hat der VK ja schließlich behauptet, dass der Ölstand in Ordnung sei. (Zugesicherte Eigenschaft) Ob man Euch eine unterlassene Ölstandskontrolle vorhalten kann darf diskuttiert werden. Dann hättet Ihr aber auch alles Andere kontrollieren müssen wie z.B.Zahn,-und Keilriemen, etc. Ich denke dass man es sich nicht so einfach machen kann. 

Dein Glück ist, dass Du zwei Zeugen beim Verkaufsgespräch dabei hattest. Ein schriftlicher Vertrag sollte ja auch vorliegen.

Bevor Ihr einen Anwalt aufsucht, solltet Ihr nochmal das Gespräch mit dem VK suchen und ihm klar zu verstehen geben, dass ihr Euer Geld zurückhaben wollt und vom Vertrag zurück treten wollt. Bei arglistiger Täuschung ist es egal ob der VK Privatperson ist. Bei Weigerung würde ich ihn ein wenig unter Druck setzen und ihm sagen dass Ihr einen Anwalt aufsuchen werdet und auch über Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges nachdenkt. Hilft das nicht, geht zum Anwalt. Ohne Anwalt werdet Ihr wohl kaum weiterkommen.


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Die Mietnebenkosten würde ich nur aufgrund einer mündlichen Angabe oder aufgrund eines Schmierzettels nicht bezahlen. Der VM ist zur ordnungsgemäßen Abrechnung verpflichtet. Hierzu muss er sich schon an die Formvorschriften halten.

Mein Rat: Trete dem Deutschen Mieterbund bei. Das kostet im Jahr ohne Rechtsschutzversicherung rund 60 Euro und mit RSV etwa 80 Euro. Das sollte sich jeder leisten können. In der Geschäftsstelle des Mieterschutzbundes erhälst Du Hilfe und rechtliche Unterstützung bei Problemen. Wenn Du eine private Rechtsschutz hast dann geh zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Der Wird dem VM schon erklären wie eine solche Abrechnung auszusehen hat.

Bei den anderen Sachen wie Lautstärke und Krankheiten läuft der VM ins Leere. Deine Erkrankung darf keine Rolle für den VM spielen. Die angebliche Ruhestörung muss er erst mal nachweisen. Hier musst Du Dir schon einiges erlaubt haben, bevor das rechtliche Konsequenzen hat. Wie oft Du bei einer anderen Person übernachtest hat ihn auch nicht zu interessieren. Das ist alleine Deine Angelegenheit. Du bist ihm keinerlei Rechenschaft schuldig.

In Punkto Mietzahlung kommt es darauf an was im Vertrag steht. Wenn dort steht, dass die Miete zum Ersten eines Monats zu entrichten ist, dann mußt du das auch machen. Ob Du erst am 15 dein Geld bekommst interessiert da nicht. Da Du allerdings schon drei Jahre dort wohnst, könnte man auch argumentieren, dass es der VM in dieser Zeit so akzeptiert hat. Davon kann er nicht so einfach nun abweichen. Um Ärger zu vermeiden, solltest Du Dir aber dein Geld so einteilen, dass er die Miete genau so erhält, wie es im Vertrag vereinbart wurde.

Die Frage ob Du im Rückstand bist, kannst Du ja ganz einfach anhand von Kontoauszügen widerlegen. Er wäre beweispflichtig, kein Geld erhalten zu haben.


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"Laut unserem Mietvertrag ist dies, wenn überhaupt, nur mit unserem Einverständnis erlaubt."

Verträge sind einzuhalten. Wenn das so in Eurem Vertrag geregelt ist, dann seid ihr völlig im Recht. Natürlich könnt ihr kündigen. Ich sehe da keine rechtlichen Probleme. Das alleinige Nutzungsrecht liegt bei Euch. Das soll nun eingeschränkt werden. Es ist egal, ob ihr den Raum jeden Tag oder nur einmal im Jahr nutzt. Auch eine unzulässige Klausel im Vertrag ist da überhaupt nicht zu erkennen, die zu einer Unwirksamkeit führen würde. 

Falls ihr nicht kündigen wollt, könnt ihr jeder nicht erwünschten Person sogar jegliches Betreten des Raumes untersagen. Das Hausrecht liegt bei Euch.

Wenn der VM einen Vertrag mit einem Dritten abschließt und dieser die Miet/Pachtsache nicht nutzen kann, dann ist das nicht Euer Problem. Das muss der VM dann mit dieser dritten Person klären.

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Ein Laptop stellt kein Problem dar. Hier ausführliche infos zum Handgepäck bei germanwings.

https://www.germanwings.com/de/informieren/services/hilfe/themen/gepaeck-und-handgepaeck.html

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Hallo. Die Rechtslage sieht so aus:

Wenn eine Urkunde (in diesem Fall ein Ausweis) für einen Laien als sog. Phantasiedokument eindeutig zu erkennen ist, dann ist es nicht strafbar so etwas im allgemeinen Rechtsverkehr vorzulegen. Lediglich der Gebrauch hoheitlicher Symbole wie z.B. der Bundesadler ist nicht statthaft. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit. 

Wenn der Ausweis aber mit einem offiziell ausgestellten Dokument verwechselt werden kann und dieses im Rechtsverkehr benutzt wird macht man sich strafbar.

Ein klassisches beispiel sind die sog. Reichsbürger. Die bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und legen immer wieder ihre Reisepässe des Deutschen Reiches oder Personalausweise des Deutschen Reiches vor. Die höchstrichterliche Rechtsprechung stuft diese Ausweise als Spielzeug ein. Somit also keine Straftat.

Aber Vorsicht: Solltest Du Dir mit einem selber gebastelten Schülerausweis/Studentenausweis wirtschaftliche Vorteile verschaffen, wie zum Beispiel Preisnachlässe oder ähnliches, welche Dir sonst nicht gewährt werden würden, dann wäre das ein Betrug.

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Hallo.

Mal zusammengefaßt:

Zwei Pakete sind über DHL verschickt worden. Ein Paket wurde zugestellt. Das andere Paket nicht. Es geht also um das zweite Paket.

Lass Dir die Sendungsnummer des zweiten Paketes geben und schau unter DHL Sendungsverfolgung auf DHL.de nach.

Ein DHL Paket ist im Verlustfall bis zu 500 Euro standardmäßig versichert.

Rechtlich sieht es wiefolgt aus:

Bei Käufen von Privat zu Privat geht das Versandrisiko mit der Einlieferung beim Versandunternehmen (in dem Fall DHL) immer auf den Käufer über.

Es sei denn, der VK weicht eigenmächtig von der vereinbarten Versandart zu Deinem Nachteil ab. (Beispiel: Paketversand ist vereinbart-VK versendet aber als Päckchen) In diesem Fall muss der VK dann bei Verlust haften.

Bei Käufen im gewerblichen Bereich haftet der VK für den Sendungsverlust und der K hat Anspruch auf Nachlieferung.

Wenn also der VK als DHL Paket verschickt hat, dann hat der auch eine Paketsendungsnummer.

Einen Betrug sehe ich hier erst einmal überhaupt nicht. warum sollte der VK denn bitte lügen? Deine Begründung dazu ist nicht nachvollziehbar. 

Wenn das Paket wirklich verschwunden sein sollte, dann haftet DHL und nicht der VK. (Siehe Rechtslage oben)

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Diese Länder gehören zu EU. Da brauchst du gar nichts zu beachten.

Innerhalb der EU werden keine Zölle oder Steuern erhoben. Nähere Auskünfte erteilt Dir auch dein ortsansässiges Zollamt. Du kannst solche Infos auch auf Zoll.de nachlesen.

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Es steht doch ganz klar ein Zeitraum auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder?

Arbeitsunfähig von-bis. (Datum)

Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

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Das solltest Du wohl besser direkt mit der Schule klären.

Ob das ein ausreichender Grund für dein unentschuldigtes Fehlen ist, kann dir hier niemand beantworten. Selbst wenn es bei einem vergleichbaren Fall irgendwo anders als Grund anerkannt worden ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch in deinem Fall reicht.

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Im Internet habe ich nix dazu gefunden ?

Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Die gesamte Weltpresse berichtet seit Monaten über dieses Thema. Mach Deine Hausaufgaben mal schön selber. 

Die Suchmaschine Deiner Wahl liefert Dir bei Eingabe von z.B.  "ISIS"

245.000.000 Ergebnisse (0,34 Sekunden) 

zum Mitschreiben

245 Millionen

Treffer.

Da wird auch etwas für Dich dabei sein.

So und nun schnell, es ist ja dringend und wichtig für Dich.

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Hallo. Man kann ganz einfach als Versicherung auf die Daten des deutschen Wetterdienstes zurückgreifen. Außerdem dürftset du ja nicht der einzige Geschädigte aus der Region sein. Im Zweifelsfall kann das Auto durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet werden.



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Da du nicht weißt was da passiert ist, rate ich Dir den Rechner komplett neu aufzusetzen. Bedeutet: Spiel das Betriebssystem komplett sauber neu auf. Wenn Du nicht damit klar kommst, lass Dir von jemandem helfen. Dann bist du sicher, dass alle Schädlinge entfernt sind.

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Nicht Russland hat gedroht. Auch nicht Putin. Wenn Du den Bericht gelesen und verstanden hättest, dann wäre klar dass es lediglich eine recht unqualifizierte Aussage eines einzelnen sogenannten "Diplomaten" gewesen ist. Also nichts worüber man sich ernsthaft Gedanken machen sollte.

Im SPON Artikel ist lediglich die Überschrift dramatisch aufgemacht.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/russland-droht-daenemark-mit-atomraketen-a-1024907.html


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Ein Anwalt kostet auch Geld. Der arbeitet nicht umsonst.

Wendet Euch an das kubanische Konsulat. Vielleicht können die euch helfen.

Anschrift findest Du im Netz.

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Wenn Du den Artikel wahrheitsgemäß beschrieben hast, geht alles in Ordnung. Wenn Du nachweislich gelogen haben solltest, dann hast Du ggf. ein Problem und bist schadensersatzpflichtig, bzw. zur Rücknahme verpflichtet.

Ich unterstelle einmal dass deinerseits alles ehrlich beschrieben wurde. Wenn er als Zahlart Überweisung und nicht paypal gewählt hat, würde ich gar nichts unternehmen und ihn ignorieren. 

Über paypal könnte er das Geld im Rahmen des Käuferschutzes zurückfordern. (Unabhängig von ebay als Verkaufsplattform)

Das wäre dann eine Auseinandersetzung mit paypal.

Abgesehen davon hast du gegen die ebay Richtlinien verstoßen. Aber das weißt du sicherlich.

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