Hallo. Nachdem was ich im Netz dazu gefunden habe ist eine solche Formulierung mit Zeitfenster durchaus zulässig.
Allerdings wäre ich mit einer solchen Angabe (um den 20 herum) auch nicht zufrieden, weil zu schwammig. Es sollte schon ein fixes Datum im Vertrag stehen. Also etwa ...spätestens bis.....
Demnach sind Deine Überlegungen bzgl. Zahlungsverzug richtig. Wenn dort also stünde: „Die Gehaltszahlung erfolgt zum 20., spätestens jedoch zum 25. eines Monats“, so wäre der Arbeitgeber ab dem 26. des Monats im Zahlungsverzug und man könnte rechtliche Schritte überlegen.
Ich würde einen solchen schwammigen Vertrag nicht unterschreiben. Ärger ist doch da vorprogrammiert. Man kann ja nicht einmal seine eigenen Zahlungsverpflichtungen ordentlich planen.