Durfte die Frau die Waare im Laden öffnen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durfte sie nicht, das wäre Diebstahl. Es ist untersagt, Waren zu öffnen und zu benutzen.

Wenn sie aber die Ware anschließend an der Kasse bezahlt hat, durfte sie (davon steht nichts in deiner Frage)......es war sozusagen ein Notfall.

Inkognito-Nutzer   04.03.2024, 18:21

In wiefern ein Notfall?

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studiogirl  05.03.2024, 07:58
@Inkognito-Fragesteller

Wenn man herumrotzt und andere damit belästigt oder gar anschnoddert, wäre das ein"Notfall". Dann nehme ich mir TaTü's aus dem Regl, öffne sie und gehe zur Kasse, um zu bezahlen. Fertig.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 08:34
@studiogirl

Dann frag ich mich was die Frau gehabt hat das sie nicht mal warten konnte. Weil sie hat bestimmt über 20 mal geniest und ein dutzend mal die Nase geputzt.

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Munga01  05.03.2024, 11:05
@Inkognito-Fragesteller

Vermutlich hat sie eine Allergie, evtl. eine Pollenallergie und wenn der Schmodder aus der Nase läuft, dann muss man den ja irgendwie abwischen.

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Inkognito-Nutzer   05.03.2024, 11:36
@Munga01

Und was soll der Auslöser sein? Im Laden selbst weil sie einen Einkaufswagen dabei hatte.

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Eigentlich wäre es Diebstahl.

Genau wie bei den Leuten, die die Kinder im Laden ne Bretzel essen lassen

Wenn man es ordentlich an der Kasse sagt, ist das meinst kein Problem

Natürlich ist das Diebstahl. Genauso wie es das wäre wenn sie etwas im Laden getrunken hätte. Wenn Sie genau das Produkt am Ende kauft geht es denke ich in Ordnung, scheint aber nicht so gewesen zu sein

Öffnen und Bezahlen dürfte toleriert werden. Nicht bezahlte Ware zu öffnen geht ansonsten natürlich nicht klar.

Entscheidet am Ende der Supermarkt.

Wenn man das vernünftig macht und dann einfach bezahlt, hat da normalerweise keiner was dagegen, wieso auch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium