Dürften unter 18 Jährige, sich Geld ausleihen?
6 Antworten
Lustige Frage. Und juristisch nicht unspannend.
Natürlich dürfen Minderjährige erst einmal keine Geschäfte abschliessen, die für sie nicht nur vorteilhaft sind. Und Rückzahlung eines Darlehens ist nicht rechtlich vorteilhaft. So steht es im Gesetz.
Aber was machen wir mit der 17jährigen, die sich bei mir Geld ausleiht um ihren 18. Geburtstag auszurichten. Sie geht davon aus am Geburtstag reich beschenkt zu werden und davon das Darlehen zu bezahlen. Und da ist sie ja schon volljährig.
Legal bei der Bank, in nur sehr begrenzten Rahmen.
Ansonsten mit erheblichen Aufwand.
Unter der Hand illegal kannst machen was Du willst.
Innerhalb der Familie, bei Bekannte "natürlich" wenn es weder Zinsen gibt und alles überschaubar bleibt.
Nur mit genehmigung des familiengerichtes.
Kommt aber durchaus schonmal vor wenn sie ein unternehmen gründen oder so.
Bei Vater, Mutter oder Großeltern ja. Nicht bei einer Bank.
Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Es ist ein Leihvertrag.
Nein, das reicht nicht aus in dem fall. § 1643 Abs. 1 BGB
(1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.
§ 1854
Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts
1.
zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen verpflichtet wird,
2.
zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Betreuten mit Ausnahme einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit für das auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhaltende Verfügungsgeld (§ 1839 Absatz 1),