Dürfte man so Theoretisch draussen im Sommer herum Laufen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, dürfte man.

Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland eine bestimmte Kleiderordnung vorschreibt oder Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet. Entsprechend ist es auch nicht verboten draußen im Tanga herum zu laufen.

Wie gesagt: nicht mal Nacktheit ist verboten. Da gilt nur, dass das was man vorhat keinen sexuellen Kontext (§ 183 StGB Exhibitionismus). Was einige vermuten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht, dass setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Gemessen daran kannst Du auch in so einem knappen Höschen draußen rum laufen.

Es käme potentiell noch §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt).

Das ist jedoch sehr unbestimmt, verbietet Nacktheit nicht grundsätzlich und lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen. Zwar wurden schon Menschen nach diesem Paragraphen tatsächlich für Nacktheit mit Geldbußen bestraft. Aber für "unangemessene Bekleidung" meines Erachtens nicht. Aber das ist ein alles und nichts Paragraph. Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.

Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten: da bleibt sehr viel Interpretationsspielraum.

Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass oder wie man bekleidet sein muss.

AuchKarma  06.10.2023, 21:33

Wenn jemand nackt oder nur mit Unterhose bekleidet durch die Fußgängerzone läuft, kann ich dir versprechen, dass das nicht gut ankommt.

0
Charalambos  06.10.2023, 21:35
@AuchKarma

Das was nicht gut ankommt heißt noch lange nicht, dass es strafbar ist. Umgekehrt heißt die Tatsache, dass etwas nicht strafbar ist aber natürlich auch nicht, dass man es deswegen unbedingt machen muss...

1
AuchKarma  06.10.2023, 22:32
@Charalambos

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist verboten.

Sexuelle Belästigung auch.

0
Charalambos  07.10.2023, 06:53
@AuchKarma

Stimmt. Aber das ist es beides nicht.

Für Erregung öffentlichen Ärgernisses ist eine sexuelle Handlung notwendig (§183a StGB). Im knappen Tanga rum laufen ist keine sexuelle Handlung.

Und auch eine sexuelle Belästigung ist es nicht. Dafür reicht es nicht, dass Du einen Anblick als störend empfindest. Sexuelle Belästigung setzt eine absichtliche und sexuell motivierte körperliche Berührung voraus (§184i StGB). Auch das scheidet hier juristisch aus.

Es kann zwar sein, dass Du es als störend empfindest, wenn jemand so rum läuft. Aber das macht es trotzdem nicht strafbar.

Wie bereits geschrieben käme allenfalls §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage, wenn aus dem Verhalten eine außergewöhnliche Belästigung der Allgemeinheit resultiert.

Aber auch das wird vor Gericht nur dann Bestand haben, wenn diese Belästigung in einem Maße ist, dass die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht feststellt, dass die öffentliche Ordnung gefährdet ist, wenn einer in Unterhose durch die Stadt läuft. "Die öffentliche Ordnung" bedeutet mehr, als das es einzelne Menschen als störend empfinden.

Unterm Strich bleibt es dabei: es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass eine bestimmte Kleiderordnung vorschreibt. Es gibt, auch wenn das viele denken, nicht mal ein Gesetz, dass überhaupt vorschreibt, dass man angezogen sein muss.

1
AuchKarma  07.10.2023, 14:40
@Charalambos
Stimmt. Aber das ist es beides nicht.

Doch, ist es beides.

Es wird mir ein sexueller Anblick ohne meine Zustimmung aufgezwängt.

0
Charalambos  07.10.2023, 15:05
@AuchKarma

Ob Dich der Anblick eines knapp begleiteten Mannes sexuell berührt, egal ob positiv oder negativ, mag ich jetzt nicht mit Dir darüber streiten, aber juristisch relevant ist es nicht. Ist einfach so. 😉

3

Ich bin ja ein Mensch der Praxis. Bin vor Jahren auf dem Radl mit dieser Teil-Bedeckung auf einem Fernradweg gefahren.

Ein Motorradfahrer hat sich aufgeregt, mich auf der Straße überholt und gestellt.

Erst dann sah er, dass ich nicht nackt war, hielt andere Radfahrer an und wollte sie von seiner Entrüstung überzeugen. Fand jedoch keine Gegenliebe.

Mit Protesten musst du rechnen, aber ich hoffe, dass du das überlebst. Anders als dieses Mädchen im Iran, das von Sittenwächtern ermordet wurde. Unsere Sittenwächter sind noch nicht lebensgefährlich. Kommt aber noch, sie werden immer prüder.

Im Schwimmbad oder am Strand ja.

Aber woanders nicht.

Ehrlich gesagt will ich aber niemanden so rumlaufen sehen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich kenne mich aus. ⚜️
norules4life 
Fragesteller
 05.10.2023, 21:18

und was wenn der mann sexy aussieht ?

0
AuchKarma  05.10.2023, 21:18
@norules4life

Auch dann nicht. Ich finde den roten Schniedelwärmer sehr penetrant und aufdringlich.

5
Charalambos  07.10.2023, 15:14

Auch wenn Du schon bei meinem Post mit mir streitest: aber Deine Antwort ist schlicht falsch. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass es verbietet draußen in Unterwäsche rum zu laufen. Alles was Du unterstellt hast: Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sexuelle Belästigung ist juristisch etwas anderes.

Egal ob Di das einsiehst oder es Dir gefällt. Man darf so rumlaufen.😉

1
Undertommy  09.10.2023, 01:04

Du brauchst ja nur nicht hingucken. Leben und leben lassen!

1

Definitiv nicht. Sorry,aber wenn ich jemanden so sehe würde ich evtl. vor Ekel wegrennen. Das geht gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kurzantwort: Ja, man darf das.