Dürfte ich nach meinem eigenen Willen ins Kinderheim/Pflegefamilie?

Simjam  23.10.2023, 01:49

Danke für den Stern.

joelgomerr 
Fragesteller
 23.10.2023, 14:58

Gerne

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich, wenn du in deinem Elternhaus ein schweres Leben hast usw. Dann solltest du dich an das Jugendamt wenden und vielleicht ohne deine Eltern da vorsprechen. Aber nur weil du keine Lust hast weiter in deinem Elternhaus zu leben, wird das nichts. Das würde da an deinen Eltern liegen ob du ausziehen kannst/darfst oder nicht. Solltest du jetzt aktuell in Gefahr sein zuhause, versuch das Haus zu verlassen ohne das deine Eltern es mit bekommen. Keine Tasche packen und nichts mitnehmen, nur die Jacke an und raus. Wenn möglich zur nächsten Polizeidienststelle wenn du weißt wo eine in deiner Nähe ist. Ansonsten in irgendein Geschäft oder so gehen und die Menschen vor Ort darum bitten die Polizei für dich zu rufen und ob du in einem Hinterraum oder so darfst bis die Polizei vor Ort ist. Weil in einem Verkaufsraum kann man dich durch Schaufenster sehen. Wenn deine Eltern dir nachlaufen und finden wird es für die anwesenden Menschen vielleicht nicht möglich sein dich zu beschützen. Alles Gute:-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familienbande
joelgomerr 
Fragesteller
 21.10.2023, 21:17

Danke für die ausführliche Antwort☺️

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joelgomerr 
Fragesteller
 21.10.2023, 21:20

Und mein Handy dann auch daheimlassen oder mitnehmen? Weil meine Eltern haben irgend ne Schwachsinnige Ortungsapp auf meinem Handy

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Simjam  21.10.2023, 22:22
@joelgomerr

Nein, dann solltest du dein Handy nicht mitnehmen. Wenn du akut in Gefahr bist, solltest du nur an deine Sicherheit und deinen Schutz denken. Das wichtigste ist das du ohne zusätzlichen Schaden aus dem "Gefahrenbereich" kommst. Deine persönlichen Dinge sind erst mal unwichtig, die werden Zeitnah bei deinen Eltern abgeholt. Im schlimmsten Fall werden die ersetzt.

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Ein klares Nein. Das entscheidet das Jugendamt.

Dibo123y  21.10.2023, 20:58

das jugendamt ignoriert sicher nicht komplett den wunsch des kindes.

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Dibo123y  21.10.2023, 21:16
@Sugass22

ja, aber es ist kein klares nein sondern ein "nein, aber du kannst denen sagen was du willst und es hat einen einfluss"

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NooaHh  21.10.2023, 20:59

Falsch. Herrscht eine akute Krise oder Gefahr, kann man sich selbst in Obhut nehmen. Das Jugendamt ist dabei verpflichtet, der Bitte nachzukommen!

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Sugass22  21.10.2023, 21:01
@NooaHh

"das entscheidet das Jugendamt" was ist daran Falsch?

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Sugass22  21.10.2023, 21:05
@NooaHh

Man kann das nicht selbst...nach eigenen Willen entscheiden, dafür das Nein

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Sugass22  22.10.2023, 02:00
@NooaHh

Bist du echt so....? Noch einmal....das Jugendamt entscheidet das, im Notfall die Polizei. Ich hoffe jetzt hast du es verstanden.

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NooaHh  22.10.2023, 09:35
@Sugass22

Das Jugendamt entscheidet, wohin das Kind vorerst kommt. Auf die Frage des Fragestellers wäre deine Antwort „das entscheidet das Jugendamt“ absolut falsch. Das Jugendamt entscheidet nicht sondern MUSS der Bitte nachgehen.
Ich hoffe du zeigst langsam etwas Einsicht.

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Sugass22  22.10.2023, 09:46
@NooaHh

Nö, tu ich nicht. Du drehst mir die Worte im Mund herum.....Junge, du spielst nicht meine Liga. Eine Frage...Wer entscheidet es nun? Mach mich schlauer

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NooaHh  22.10.2023, 11:01
@Sugass22

Das stimmt wohl. Ich spiele nicht in deiner Liga… 🥸
Ich drehe dir die Worte nicht im Mund herum, sondern kläre dich auf.

Für dich (gerne) nochmal zusammenfassend, damit auch du es verstehst: Das Kind entscheidet, ob es in Obhut genommen werden möchte. Nicht das Jugendamt!:

§42 SGB VIII

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

1.

das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder […]

Möchte das Kind dies, ist das Jugendamt also VERPFLICHTET dieser Bitte nachzugehen. Das Jugendamt hat also gar nicht die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Kind in Obhut nehmen wollen oder nicht. 

Vielleicht erinnere ich dich jetzt mal kurz an die Frage des Fragestellers zurück:  Dürfte ich nach meinem eigenen Willen ins Kinderheim/Pflegefamilie?

Deine Antwort war: „Ein klares Nein […]

Den Rest erschließt du dir hoffentlich selbst… :)

Ganz freundliche Grüße 👋

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NooaHh  22.10.2023, 11:09
@Sugass22

Vielleicht kommen wir so auf einen gemeinsamen Nenner:

Gemäß § 42 SGB VIII entscheidet das Jugendamt über die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen. Es gibt jedoch verschiedene Situationen, die zur Inobhutnahme führen können:

1. Wenn das Kind oder der Jugendliche selbst um Obhut bittet: In diesem Fall ist das Jugendamt berechtigt, das Kind oder den Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen. Es wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme vorliegen.

2. Wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besteht: Hier entscheidet das Jugendamt über die Inobhutnahme, insbesondere wenn die Eltern nicht erreichbar sind oder wenn sie der Maßnahme nicht zustimmen.

3. Wenn das Kind oder der Jugendliche sich wegen einer Gefährdung seines Wohls ohne Zustimmung der Eltern oder des Vormunds außerhalb der eigenen Familie aufhält.

Auch wenn das Kind oder der Jugendliche selbst um Inobhutnahme bittet, trifft das Jugendamt die endgültige Entscheidung. Jedoch entscheidet das Kind über die vorübergehende Inobhutnahme.

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Fremdunterbringung ist sehr teuer und wird nur nach guten Argumenten und Gerichtsbeschluss genehmigt.

Von jetzt auf gleich nur in akuten Notfällen. Zum Beispiel, wenn deine alkoholkranken Eltern dich rausgeschmissen haben.

Bevor ein Kind oder Jugendlicher aus der Familie heraus genommen wird, unternimmt das Jugendamt eine ganze Reihe an Maßnahmen.

joelgomerr 
Fragesteller
 21.10.2023, 21:11

Ist es ein akuter Notfall wenn meine Eltern mich schlagen würden?

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wenn deine eltern dem zustimmen, ist das kein problem.