Dürfen Noten auch von Oma oder Opa unterschrieben werden?

7 Antworten

Noten müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. In den allermeisten Fällen sind das Vater und Mutter.

Nur sofern Opa und Oma die Erziehungsberechtigten sind oder die Eltern die Unterschrift durch die Großeltern erlauben und der Lehrer Bescheid weiß, dürfen sie anstelle der Eltern unterschreiben.

Beichte deinen Eltern die Note, sie werden sie so oder so irgendwann herausfinden. Wenn du es verheimlichst, sind sie später sauer, dass du ihnen nichts erzählt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin selbst Schüler :D

Der Lehrer möchte die Unterschrift von den Erziehungsberechtigten, also den Eltern.

Oma und Opa dürfen unterschreiben, wenn die Eltern einverstanden sind und der Lehrer das weiß.

Soweit ich weiß nur von einem Erziehungsberechtigten, hab ich allerdings damals mit meinem Opa auch gemacht & niemand hat da nachgefragt, wessen Unterschrift das jetzt ist 🤷🏻‍♀️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn sie sorgeberechtigt ist ja, aber davon gehe ich nicht aus

sie ist nicht erziehungsberechtigt