Dürfen Muslima sich scheiden lassen und neu heiraten ohne "geächtet" zu werden?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ja 71%
Nein 14%
C 14%

4 Antworten

Schwierig. Kommt auch auf die Vorgeschichte an, wenn die Muslima davor eine Affäre hatte, dann wird das nicht gut aufgenommen, und könnte im schlimmsten Fall auch im Tod enden.
Es gibt aber auch einige muslimische Männer, die nach einer Scheidung sehr gekränkt und nachtragend sind, und sich an der Frau rächen wollen.

Wichtig: Ich sage nicht, dass diese Muslime islamisch handeln, oder dass viele Muslime so reagieren.

Ja

Das geht, kann aber auch problematisch sein:

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen.
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermitller berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Ja

Ja dürfen sie. Wenn in der gemeinschaft die Religion vorherrscht und nicht eine Kultur die dem entgegensteht, ist es sein Problem.

Ja

Sofern die über diese Angelegenheit urteilenden ( meist Männer ) zu der Auffassung gelangen, dass diese Scheidung für die Frau und ihren Mann der einzig richtige und vor Allah vertrebare Weg war.