Dürfen mich meine Eltern zum Essen zwingen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

nein 80%
ja 20%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
nein

Deine eltern können dich natürlich nicht zum essen zwingen.

Kinder haben zwar das recht auf nahrung. Kinder haben aber auch mitspracherecht bei entscheidungen, die sie selber betreffen. Und ob du nun weiteressen willst oder nicht ist nun wirklich eine entscheidung die dich etwas angeht.

Also: deine eltern können dich NICHT zum weiteressen zwingen!!

 

 

 

nein

Eindeutig haben Eltern KEIN Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder sie zu etwas zu zwingen..

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael

ja

was meinst du mit darf er das? Glaubst du etwa, die Polizei kommt und verhaftet ihn, weil er dich zum Essen zwingt? Dem ist nicht so, aber du kannst dich ja trotzdem wehren, wenn du nicht weiter essen willst. Immerhin gibt es auch kein Gesetz, dass dir untersagt, vom Tisch aufzustehen ohne den Teller leer gegessen zu haben.

Dolphina 
Fragesteller
 15.05.2011, 12:20

und warum hast du dann bei der frage: Darf er mich zum essen zwingen?

Ja gedrückt?

2
MichaelSelm  12.06.2011, 22:49

Die Polizei kommt nicht! Aber die Eltern verstoßen gegen bestehende Gesetze!

Leider wissen das nur zu wenige und man muss ihnen die Gesetze erst unter die Nase jalten. Selbst wenn diese Gesetze schon mehr als 10 Jahre alt sind.

Schade. Denn Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch PFLICHTEN: Und wenn sie denen nicht nachkommen, kann man gegen sie vorgehen.

2

Nein keiner darf dich zum essen zwingen. Ausserdem ist mehr essen als man moechte auf die dauer ungesund.

Du wirst doch noch wohl selbst entscheiden dürfen, ob du essen willst oder nicht, bzw. ob du satt bist oder nicht. Es gibt kein Gesetz gegen 'maulen', aber Hand anlegen darf er nicht. Das nächste mal bleibst du also einfach standfest und sagst nein. Er darf das Essen nicht in dich hineinstopfen!

Wenn er seinen Teller mal nicht leer macht, drehst du sonst den Spieß einfach um. ;)