Darf mein Vater denn entscheiden wo und wann ich meine Ausbildung beginne?

Hallo ihr Lieben, ich heiße Miriam und bin 16 Jahre alt. Ich wohne in Bayern und besuche dort eine Mittelschule. Meine Eltern sind getrennt, da ich bei meiner Mutter wohne sehe ich mein Vater der ca.10 km weg wohnt nicht sehr oft. Ihr fragt euch warum ? Ist doch gleich um die Ecke? Ja, das möchte ich euch jetzt kurz erklären. Jedes mal wenn ich meinen Vater besuche, gibt es Diskussionen. Ich möchte gerne medizinische Fachangestellte werden, aber da man da nicht soooo viel verdient wie im Einzelhandel, ist das für meinen Vater ausgeschlossen. Meine Schwester arbeitet im Einzelhandel, verdient gut und das gleiche soll ich jetzt auch machen, obwohl es gar nicht meinen Vorstellungen entspricht. Da ich im Zwischenzeugnis einen Notendurchschnitt von 2,1 hatte, habe ich mir überlegt vielleicht doch auf die Wirtschaftschule zu gehen, doch mein Vater meint "Nein, du sollst Geld verdienen" (genauso wie meine Mutter). Also ist das auch schonmal ausgeschlossen. Mich ärgert das einfach nur, dass ich nicht das werden kann was ich will. Es geht ja um meine Zukunft, oder nicht? Ich möchte nicht dort arbeiten wo es mir überhaupt nicht gefällt. Es ist ja schön und gut das mein Vater sich da so Gedanken macht, aber langsam habe ich keine Lust mehr ihn zu besuchen, weil es jedes mal blöd endet. Ich kann es ihm nie recht machen ! Aber es ist mein Vater und ich habe ihn lieb, möchte ihn sehen und möchte mit ihm auch mal über was anderes reden auser Schule, Ausbildung usw. Habt ihr vielleicht eine Idee wie ich das nächste mal davon ablenken kann, wenn er wieder damit anfängt? Oder das ich mal irgendwas gutes zu ihm sage und er mich dann auch vielleicht verstehen kann?

Dankeschön :-)

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Die ganze Sache ist zweiseitig. Auf der einen Seite ist da dein Vater und deine Beziehung zu ihm. Und auf der anderen Seite geht es um deine Zukunft. Und vollkommen unabhängig davon wie alt du bist, entscheidest du über deine Zukunft.

Notfalls kannst du das gerichtlich durchsetzen.

So bleibt dir nur die Möglichkeit mit deinem Vater entsprechend zu diskutieren. Und dann musst du abwägen was für dich wichtiger ist. Deine Zukunft, oder dein Vater.

Allein ein Job bei dem du gut verdienst, sagt noch nichts darüber aus das deine Zukunft mit Sicherheit gut wird.

Was nutzt dir ein Job den du nicht willst, oder magst und in dem du nicht zufrieden bist. Gegen einen Job den du machen möchtest und der deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Daher kann ich dir nur sagen das ich mich nach meinen Wünschen richten würde.

Ob du 18 bist, oder ob dein Vater ein Erziehungsrecht und Bestimmungsrecht hat, ist völlig unrelevant. Er darf nicht festlegen und bestimmen was du später für einen Job machst. Das hat mit der Erziehung und den Bestimmungsrechten nichts zu tun.

Gruß Michael

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Nicht das geforderte Wissen besitzen

Es ist nicht nru so da man einfach mal DInge nicht wissen kann. Sondern es ist nicht möglich alle Gegebenheiten eines Bereiches zu kennen und vor allem zu wissen.

Somit hat es nichts mit Dummheit zu tun, wenn ich etwas nicht weis.

Beispiel Sozialgesetzgebung:

Frage doch hier einmal wieviel Sozialgesetzbücher es gibt, bzw. welche Bücher das sind und wie sie heißen. Ich glaube die wenigsten werden eine korrekte Antwort geben können.

Es gibt eben nicht nur das SGB I bis XII und den Allgemenen Teil. Denn das wären 13 SGB. Sondern zum Sozialrecht gibt es 26 verschiedene Bücher und Verordnungen. Weitere gesetzliche Grundlagen und andere Bücher und Bereiche kommen hinzu.

Und z. B. mit einem Ablehnungsbescheid, oder Aufhebungsbescheid, ist der Anspruch auf eine Sozialleistung noch lange nicht beeendet. Es gibt viele Wege andere Stellen auf Bundes- oder Landesebene einzubeziehen.

Und bei anderen Gesetzlichen Grundlagen ist das ebenso.

Daher hat es nichts mit Dummheit zu tun wenn jemand z. B. in diesem Bereich nicht alles weis. Einfach weil er es nicht wissen kann. .

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Auf Dauer gesehen kann es Probleme geben. Aber ansonsten geht es das Amt nichts an, wer wann, wie lange bei dir ist und übernachtet.

Einzige Ausnahme: Personen die nicht Besuchsweise, sondern dauerhaft bei dir wohnen.

Die berühmte Sechs-Wochen-Frist, mit der sich die Praxis bei der Abgrenzung eines Wohnungsbesuchs von der Aufnahme eines neuen Mitbewohners manchmal hilft, gilt nur melderechtlich und ist für das Mietrecht nicht relevant. So kann es sich zum Beispiel auch noch um einen Besuch handeln, wenn „Tante Jutta aus Kalkutta" um die halbe Welt fliegen muss und wegen des Reiseaufwandes zum Beispiel drei Monate bleibt.

Ansonsten geht es bei der Frage im Grunde genommen für den Vermieter darum, wie es mit erhöhtem Wasserverbrauch und anderen Dingen aussieht.

Das Jobcenter ist unrelevant. Jeder hat wohl mehr als 12 Verwandte. Daher kann es ohne weiteres möglich sein, das du jeden Monat anderen Besuch hast. Du musst dazu keinerlei Angaben zu Personen machen.

Und wenn der Vater von dem kleinen ab und zu bei seinem Sohn zu Besuch ist, dann darf das Jobcenter das nicht verweigern.

Leider ist es bei uns so im Lande, das MIllionen von Bürgern bei der Steuer und vielenanderen Dingen beschei*en. Aber vom Nachbarn und anderen verlangen sie sonst was.

Mach dir keine Sorgen. Wenn dich jemand angeschwärzt hat, muss das Amt den Nachweis erbringen woher es seine Information hat. Kann es keine konkreten Namen benennen, muss es erklären womit es seine Vermutung begründet. Der einfache Hinweis: "Wir haben eine Information erhalten", ist nicht ausreichen.

Und wenn die Herrschaften mal UNANGEMELDET erscheinen, sage ihnen an der Haustür: "Oh, das tut mir aber Leid. Ich muss mich gerade Fertig machen und eine Termin wahrnehmen. Kommen sie doch bitte ....... (in .. Stunden, Tagen wieder." Und dann können sie wieder gehen.

Deine Wohnung betreten dürfen sie NICHT, ohne deine Einwilligung. Ansonsten ist es Hausfriedensbruch. Und dich daran hindern einen Termin wahr zu nehmen, dürfen sie auch nicht. Und um was für einen Termin es sich handelt geht sie nichts an.

Du musst immer davon ausgehen: Die Leute des Jobcenters sind SACH-bearbeiter und haben eine Sache zu bearbeiten. Aber sie sind keine Entscheidungsträger. Entscheidungen müssen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erfolgen. Und letztendlich Entscheidet ggf das Sozialgericht. Aber nicht ein Sachbearbeiter des Jobcenters.

Die können zwar drohen. Aber dagegen gibt es genug Rechtsmittel, wie Einstweilige Verfügungen z. B., mit denen man einen Bescheid des Jobcenters, Gerichtlich aufheben lassen kann, bis zu einer Rechtsmittelfähhigen Entscheidung.

Also lass dich nicht Einschüchtern. Wenn Unterbrechungen bei den Besuchen des Vaters gegeben sind, kann das Jobcenter dich langweilen.

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ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

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Du hast dich sehr positiv verhalten. Mach dir keine Gedanken was da noch kommen kann. Notfalls musst du dir einen Anwalt nehmen. Und der kann nicht nur Akteneinsicht verlangen, sondern sich die AKten, bzw. eine Kopie davon anfordern. Dazu gehst du einfach zu deinem AMtsgericht und lässt dir einen Beratungshilfeschein ausstellen.

Das Problem für das Jobcenter ist dabei, das die Akten vollständig sein müssen. Das bedeutet die Seiten müssen nummeriert sein um Fehlbestände erkennbar zu machen.

Bezüglich Beistand ist es so das dieser sich in keiner Weise ausweisen, oder vorstellen muss. Der lapidare Satz: "Ich bin Beistand gemäß SGB X § 13" ist ausreichend.

Mir gehen die Wünsche der Jobcenter am A..... vorbei. Ich habe Visitenkarten mit dem Text: Persönlicher Beistand, gemäß SGB X, § 13 Eherenamtlich und Kostenfrei. (Keine Anwaltliche Beratung).

Heute wagt es keiner mehr mich nach Ausweis zu fragen, oder nach anderen Dingen.

Für Beschwerden ist es nicht der einzige Weg sich mit den Kaspern des Jobcenters herum zu schlagen. ALG II ist, von der sachlichen Zuständigkeit her eine Sache des Bundeslandes und daher ist die Landesregierung zuständig.

Es hilft viel, wenn man sich an den Petitionsausschuss der Landesregierung wendet. Denn hier sind alle Parteien vertreten. Und da gibt es mehr Chancen als bei einer Beschwerde innerhalb des Amtes / Jobcenters.

Bisher habe ich 3 Versetzungen von Mitarbeitern und eine Rüge für einen Amtsleiter durchgesetzt.

Die Zuständigkeiten im Jobcenter können dir bei Aussendienstbesuch egal sein. Die Herrschaften haben sich auszuweisen und vorher an zu melden. In deinem Fall hätte ich anders reagiert.

Öffentlichkeit herstellen ist wichtig. Sofort beim nächsten Nachbarn klingeln damit er die Leute sieht und gegebenenfalls später Identifizieren kann. Als nächstes hätte ich den Herrschaften gesagt das sie entweder sofort verschwinden, oder das ich die Polizei rufe. Und das hätte ich dann auch getan.

Weiterhin Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch und anderer Dinge einreichen. Mit "und anderer Dinge" meine ich: Danach musst du an Hand von StGB, SGB und anderen Grundlagen sehen ob Rechtsbeugung und andere strafrechtliche, oder Dienstrechtliche, relevante Dinge dazu kommen.

Ich habe sogar einmal im Amt den Sachbearbeiter unterschreiben lassen, das er von den erforderlichen SGB, ausser dem SGB II, keine Kenntnisse hat. Du kannst nämlich eine Beschwerde, oder sonstige Sache mündlich (das ist der schlechteste Weg!!!), schriftlich, oder zu Protokoll abgeben.

Zu Protokoll bedeutet das du diktierst, was der SB als Beschwerde aufnehmen soll.

In meinem Fall ging es um einen Widerspruch. Ich sagte: "ich möchte Widerspruch einlegen." Der SB antwortete: "Gut, dann geben sie mal her." Darauf erklärte ich das ich den Widerspruch zu Protokoll abgeben will. Und das kann der SB nicht verweigern.

Also nahm er seinen Stift und sagte: "Dann Widersprechen sie mal". Ich zog aus der Jackentasche 6 DIN A 4 Seiten, die ich ihm diktierte. Da das Ganze auch mit gesundheitlichen Aspekten zu tun hatte spielte die Krankenkasse dabei eine Rolle und das entsprechende SGB V. Da machte mich der SB an: "Das ist nicht SGB V. Das ist SGB IV": ALs ich ihm dann zeigte das es SGB V ist, sagte er: "Ja so genau weis ich das nicht. Ich habe nur mit SGB II zu tun."

Ich lies mich nicht beirren. Ich diktierte den Widerspruch zu Ende. Zur Krönung Diktierte ich am Schluss: "Wie mir der Sachbearbeiter Herr ........ gerade erklärte kennt er sich lediglich mit dem SGB II aus. DIe anderen SGB sind ihm nicht weiter geläufig. Es ist davon auszugehen das unter diesen Umständen eine grundlegende Beratung des SB nicht möglich ist."

Der gute Mann hat zwar gekocht und wollte verweigern das zu schreiben. Aber es ging nicht. Denn ein Protokoll muss vom aufnehmenden Sachbearbeiter und vom ANtragsteller unterschrieben werden. Nur mit beiden Unterschriften ist es gültig. Und so musste er meinen Wortlaut protokollieren. Sonst hätte ich die Unterschrift verweigert und das Protokoll wäre nicht gültig gewesen.

Die ganze Sache hat 1 1/2 Stunden gedauert. Beim nächsten Mal war der Sachbearbeiter nicht mehr im Jobcenter, sondern in einem anderen Verwaltungsbereich.

Kern meiner Hinbweise soll sein: Lass dich nicht Einschüchtern. "Strudiere" vorher die §§ des SGB zu deinen Anliegen. Und wenn der SB etwas verweigert, verlange den Dienstvorgesetzten.

Wenn das Jobcenter Schwierigkeiten dabei macht, verweise gleich auf die Landesregierung, ihren Petitionsausschuss und (ohne nähere Bezeichnung) darauf das weitere vorgesetzte Dienststellen und Behörden, so wie die Presse eingeschaltet werden.

Die ersten Male ist das neu und etwas schwierig für dich. Aber mit der Zeit lernst du es immer besser. Und die SB werden vorsichtig und zurückhaltend.

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Freundin sehr gläubig geworden - Probleme!

Moin zusammen,

also ich habe ein ziemliches Problem mit meiner Freundin. Sie wird immer gläubiger und räumt Gott, der Bibel und den Lehren nach denen man zu leben hat, immer mehr Platz in ihrem Leben ein. Das wird für mich so langsam schwierig, da ich Religion - gerade der christlichen (obwohl ich selbst "evangelisch" bin) - ziemlich kritisch gegenüber stehe.

Sie rennt jeden Sonntag in die Kirche, was ich akzeptieren kann. Sie liest abends in der Bibel und betet für sich alleine, okay - kann ich auch mit leben. Mit was ich allerdings meine Probleme habe, sie redet immer öfter von Gott und das er ihr den Weg zeigt, einen Plan für sie hat und so weiter. Inzwischen geht sie so weit, dass sie darüber nachdenkt, dass Sex vor der Ehe "unrein" wäre. Sie denkt laut darüber nach, mir Sex komplett zu verweigern. Zudem redet sie immer davon, dass auch Gott mich auch erleuchten wird irgendwann. Ich muss dann einfach die Wahrheit sagen - ich akzeptiere ihren Glauben, weil ich sie liebe. Aber ich will nicht ständig mit Glaubensfragen konfrontiert werden, weil ich damit einfach nichts anfangen kann.

Ich weiß jetzt aber echt nicht mehr, was ich tun soll. Ich liebe sehr, aber in meinem Kopf sehe ich nur noch das Wort Gott, Gott, Gott kreisen - innerlich verfluche ich deswegen fast schon die Kirche. Ich habe extrem Angst davor, dass das meine Beziehung zerstören kann. Ich fühle mich gerade völlig überfordert.

Bitte helft mir :-(

Liebe Grüße

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Du hast nur die Chance ihr genau das zu sagen was du hier sagst.

Alles andere wär der Versuch die Beziehung unter allen Umständen zu halten. Wenn das aber seitens deiner Freundin nicht angenommen wird, kannst du dich nur entscheiden ob du damit weiter umgehen willst, oder nicht.

Ich denke alle anderen Dinge werden dir wenig weiter helfen.

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Für das Sorgerecht ist der Berufsabschluss nicht relevant. Und ob er diese Angabe absichtlich gemacht hat musst du belegen können. Und das ist sehr unwahrscheinlich, das du das belegen kannst.

Das ganze sieht mir eher danach aus, das du die Scheidung noch nicht ganz verkraftet hast. Aus welchen Gründen auch immer.

Das gemeinsame Sorgerecht ist ausgesprochen, wie du sagst.

Und an seiner Stelle würde ich nur lachen, wenn du mit so etwas kommst. Es kommt nämlich darauf an ob die Berufsbezeichnung geschützt ist, oder nicht.

Und bei einer Anzeige, würde ich einfach deine Kommentare hier, als Beleg verwenden, das es dir nur darum geht mich zu schädigen. Und nicht um das Wohl des Kindes. Was aus deinen Antworten ersichtlich ist.

Die Gerichte haben anderes zu tun als Ex Frauen / Männern beim "Nachkarten" zu helfen, bezüglich abgeschlossener Scheidungs- und Kindersachen.

Und da ihr beide das Sorgerecht habt, hat das Jugendamt geprüft ob die Angaben stimmen. Wie du selbst schreibst hat es beiden das Sorgerecht gegeben. Damit hat es festgestellt das die Berufsbezeichnung nicht relevant ist.

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Hier Hinweise von der Internetseite: http://www.ehescheidung24.de/grundlage.htm

Scheidung - Grundlagen und Verfahrensablauf.Ist die Scheidung über das Internet möglich? Diese Frage ist zu relativieren. Natürlich kann nicht das Scheidungsverfahren online durchgeführt werden. Soweit sind wir noch nicht. Die Parteien müssen immer noch vor dem Familienrichter persönlich erscheinen. Unsere Mandantschaft kann aber den Scheidungsauftrag im wesentlichen über das Internet erteilen. Um alles weitere kümmern wir uns. Der Anwaltszwang Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang, d.h. es ist für die Einreichung der Scheidungsklage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben. (Anwaltszwang = § 78 Abs.2 ZPO). Hat ein Rechtsanwalt die Klage eingereicht, muss sich der andere Ehepartner als Antragsgegner nicht zwangsläufig auch anwaltlich vertreten lassen. Mit Einreichung der Klage sind Gerichtsgebühren fällig und es fallen für die Vertretung des Auftraggebers(in) Anwaltskosten an. Im Normalfall sind dies 2,5 Gebühren nach VV Nr 3100 + 3104 des RVG: Mit Einreichung der Klage die 1,3 Verfahrensgebühr (VV Nr. 3100 RVG). Für die mündliche Verhandlung die 1,2 Terminsgebühr (VV Nr. 3104 RVG). Daneben die Gerichtsgebühren nach dem Gegenstandswert. Insgesamt entstehen 2,5 Anwaltsgebühren nach dem Streitwert, den das Gericht festlegt. Die Prozess- und die Verhandlungsgebühr sind unumgänglich.

In einvernehmlichen Scheidungen werden wir mit einem entsprechenden Antrag versuchen den Gegenstandswert vom Familiengericht um 25 % reduzieren zu lassen. Dies ist zulässig und wird von vielen Gerichten akzeptiert. Die Entscheidungskompetenz liegt aber allein bei dem Gericht. Dadurch können - je nach Gegenstandswert - bis zu 15 % der Anwaltsgebühren erspart werden. In Verbindung mit der gesetzlichen Senkung der Gebühren in Scheidungsverfahren von rd. 17 % kann sich so eine wesentliche Ersparnis für Scheidungswillige ergeben. Klargestellt werden muss, dass wir als Anwälte nur einen der Eheleute vertreten können und dabei Parteivertreter bleiben. Eine objektive Beratung beider Eheleute ist rechtlich nicht möglich. Dies wäre Parteiverrat und für den Anwalt strafbar. Es kann auch keine Gebührenvereinbarung mit beiden Eheleuten auf jeweils 1/2 der Kosten geschlossen werden. Es steht dem aber nichts im Wege, wenn die Eheleute untereinander vereinbaren, dass die Anwaltskosten, die bei dem Auftraggeber entstehen, geteilt werden.

Wie läuft das Verfahren bei uns ab? Sie übermitteln uns den Scheidungsauftrag mit Vollmacht. Wir bestätigen Ihnen den Eingang per Mail und klären etwaige offenen Fragen. Das Mandat ist damit begründet. Wir entwerfen einen Entwurf Ihrer persönlichen Scheidungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesen leiten wir Ihnen zu und bitten Sie die inhaltliche Richtigkeit des Scheidungsantrages zu bestätigen und die notwendigen zu verauslagenden Gerichtsgebühr zu überweisen. Wenn die Gerichtskosten auf unserem Konto eingegangen sind, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht ein. Sie werden per Mail benachrichtigt. Nach 2 - 3 Wochen erhält Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt . Das Gericht bittet Ihren Ehepartner zu der Scheidungsklage Stellung zu nehmen. Um einen die problemlose Scheidung zu gewährleisten, muss Ihr Ehepartner dem Gericht mitteilen, dass er der beantragten Scheidung zustimmt und die Angaben in der Scheidungsschrift hinsichtlich der Trennungsdauer und den sonstigen Angaben zutreffend sind. Das Gericht sendet an beide Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich zwecks Klärung der Rentenkonten. Sie füllen diese Formulare 3-fach aus und reichen sie an uns zur Weiterleitung an das Gericht. Sobald das gerichtliche Aktenzeichen vorliegt, erhalten Sie von uns eine Honorarvorschusskostennote in Höhe der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, nach dem Gebührenstreitwert.

Die Klärung der Rentenversicherungskonten dauert mindestens 5 - 6 Monate. Bei Unklarheiten wird sich der Rentenversicherungsträger direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Gericht bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung, sobald ihm beide Auskünfte zu den Rentenversicherungskonten vorliegen.

Beide Ehegatten müssen in der mündlichen Verhandlung vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Zu diesem Gerichtstermin sind wir oder - bei großer Entfernung - ein von uns beauftragter Kollege im Gericht anwesend. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.Der Gerichtstermin dauert zwischen 15 und 45 Minuten. Haben die Ehegatten keinen Rechtsmittelverzicht im Termin erklärt (weil z.B. nur ein Anwalt beauftragt wurde), beginnt mit der Übersendung des Scheidungsurteils eine einmonatige Rechtsmittelfrist, in der eine Berufung eingelegt werden kann.Wird kein Rechtsmittel eingelegt, beantragen wir für Sie den Rechtskraftvermerk und übersenden Ihnen das rechtskräftige Urteil für Ihre Unterlagen. Danach können Sie erneut heiraten.

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Wenn du Bewerbungen schreiben sollst, dann gehe ich davon aus das du im Moment nicht arbeitest.

Für die erste Bewerbung brauchst du vielleicht 2 Stunden Zeit umd sie zu erstellen. Die folgenden brauchst du nur noch Betriebsspezifisch abändern. Also höchstens eine halbe Stunde. Eher weniger.

30 Bewerbungen lassen sich dann in 15 Stunden schaffen. Du brauchst dem entsprechend maximal 2 Tage, von 60 Tagen (die zwei Monate haben), um die Bewerbungen zu schreiben. Und 58 Tage bleiben für dich frei.

Und daher ist es kein Problem die Bewerbungen zu schreiben. Und das Argument die Absagen haben dich herunter gezogen lasse ich nicht gelten. Du hättest an zwei Tagen nacheinander die Bewerbungen schreiben können. Dann wären noch gar keine Absagen vorhanden gewesen.

Ich denke mal du hast extra eine Bewerbung an die ARGE und die Polizei gerichtet. An die ARGE um eine Absage zu erhalten. Und an die Polizei, damit sie die ARGE verhaften, wegen der Absage. :-)

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Einige gute Hinweise hast du ja bereits erhalten. Ein weiterer Tip von mir.

So lange ihr verheiratet bleibt, ändert sich auch der Zugewinn. Wobei das kein zusätzlicher Gewinn sein muss. Sondern auch das Gegenteil kann der Fall sein.

Macht einer der Partner während dieser Zeit erhebliche Schulden, fallen diese mit in die Ehezeit und sind von beiden zu tragen.

Das kann dazu führen das sich der Zugewinn entsprechend vermindert.

Dein Anwalt kann dir auch erklären, welche weiteren Nachteile sich ergeben können. Daher lass dich von ihm beraten. Sofern du noch keinen Anwalt hast, suche dir möglichst schnell einen, um Rechtssichere Beratung zu haben.

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Im Notfall kann immer das nächste Krankenhaus oder der Notarzt behilflich sein. Auch eine Apotheke kann es.

Ich bin selbst Epeleptiker und ich hatte mehrere Herzinfarkte und nehme täglich 8 Medikamente ein, die ich auch nicht absetzen darf.

Die Apotheke kann versuchen den Hausarzt zu erreichen und sich die Sache bestätigen zu lassen. Und dann kann sie Medikamente ausgeben. Denn der Hausarzt hat die Angaben bestätigt und wird ihr ein Rezept zustellen,

Daher ist das kein Problem.

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Mein kleiner Bruder tut mir sooo leid...

Hallo.

Mein kleiner Bruder ist 10, ich bin 15. Seit seiner Geburt hat er eine Gaumenspalte, und kann daher nur mit Problemen reden, wobei es schon seit längerem immer besser wird. Jedoch verstehen ihn manche Leute noch immer schwer, aber es wird besser. Er geht seit er 4 oder 5 ist (weiß ich nicht mehr genau) zur Logopädie, hilft ihm auch ziemlich.

Er geht im Moment noch in die Volksschule, hat dort, nicht zuletzt wegen seiner Gaumenspalte, nur wenige Freunde, (Hatte in seinem Alter auch nicht grade viele, vielleicht liegts in den Genen?) das tut mir sehr leid. Oft wird er von Mitschülern geärgert, kommt weinend nach Hause. Der pädagogische Scheißhaufen, seine Lehrerin, ist nicht besser. Sie behandelt ihn gegenüber anderen unfair, seine Religionslehrerin hat ihn sogar mehrere Male vor der Klasse bloßgestellt. Manchmal würde ich wirklich in die Schule gehen, und Denen wirklich meine Meinung sagen und ins Gesicht treten. Meine Mutter hat Ersteres schon getan, geredet, doch geholfen hat das nicht wirklich. Allerdings, hat er auch ein paar richtig gute Freunde, mit denen er sich wirklich gut versteht.

Er spielt sehr gerne Fussball, zukünftig vielleicht auch ziemlich erfolgreich. Er ist Torwart, geht in eine Torwartschule eines Österreichischen Nationaltorwarts (jaja, österreichischer Fussball :D) und hätte die möglichkeit in einigen Jugendmannschaften der Bundesligisten in Österreich zu spielen (wieder, jaja, österreichischer Fussball :D). In seinem Verein hat er viele Freunde, die ihn so wie er ist, akzeptieren. Sie kennen sich alle schon seit vielen Jahren, sind eine Einheit und wirklich gute Freunde. Deswegen, jedoch, will er auch nicht wechseln, weil er weiß dass er es dort auch wieder sehr schwer haben wird, weil ihn dort die Kinder ärgern, nicht verstehen usw.

Wegen seiner oben angesprochenen Gaumenspalte musste er einige Male operieren gehen. Die starken Schmerzen die er dann hat, halten Wochenlang an. Meine Mutter fürchtet sich schon vor der nächsten Operation im nächsten Jahr, weil sie weiß wie er darunter leidet. Ich mich auch.

Als er 5 war, haben sich unsere Eltern scheiden lassen. Wir beide sehen unseren Vater regelmäßig am Wochende. Wir beide lieben ihn sehr und freuen uns jedes Mal. Nur ich finde einen Tag in der Woche ist nicht genug, um alles wieder aufzuholen. Wir beide lieben ihn sehr und freuen uns jedes Mal. Denn er hatte praktisch nie einen Vater, an den er sich erinnern kann. Er weint deswegen auch öfters am Abend im Bett.

Ich will nicht, dass mein kleiner Bruder weinend von der Schule nach Hause kommt, ich will nicht, dass so ein schweres Leben hat, ich will nicht, dass er leidet. Wenn ich von meiner Mutter höre was die Kinder in der Schule zu ihm sagen, was sie ihm antuen werde ich richtig aggressiv...

Ich weiß, ich kann nicht viel tun außer ihm so gut es geht ein guter Bruder zu sein.. Aber gibt es wirklich nichts womit ich uns allen helfen kann???

Danke an alle die das gelesen haben, und mir mit ihren Antworten helfen.

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Erst einmal muss ich sagen du bist ein sehr toller und wertvoller Mensch, mit dem was du hier sagst. Es gibt nicht sehr viele Menschen die in deinem Alter so weit denken, oder überhaupt dazu in der Lage sind.

Du kannst zwei Dinge tun.

Du kannst deiner Mutter beistehen und sie moralisch unterstützen. Ihr Mut machen und ihr sagen das ihr es zusammen zu dritt schafft.

Deinem Bruder kannst du beistehen und ihm zeigen wie sehr du ihn liebst.

Und zusammen mit deiner Mutter (das ist auch eine Art deiner Mutter bei zu stehen) kannst du einmal zur Schule gehen und dort mit der Schulleitung sprechen und denen ordentlich Bescheid sagen.

Wenn das noch nicht ausreichend hilft, dann könnt ihr euch an das Schulamt wenden.

Und als drittes kannst du deinen Bruder mal von der Schule abholen und dann den Mitschülern bescheid sagen die ihn angreifen. Ob durch verarschen, oder andere Dinge, spielt dabei keine Rolle. Wenn sie merken: Oh, wenn wir den kleinen ärgern, dann kommt sein großer Bruder, dann werden sie es sich sicher überlegen ob sie das wollen.

Und was die Sache mit dem Vater betrifft. Du kannst mit deinem Vater doch darüber sprechen. Sprich mit ihm darüber und frage ihn ob er Möglichkeiten hat euch öfter zu nehmen, bzw. zu sehen. Und ebenso kannst du mit deiner Mutter darüber sprechen. Und dann könnt ihr zusammen einen Weg ausmachen, auf dem das vielleicht möglich ist, das ihr den Vater öfter als einen Tag in der Woche habt.

Ich denke wenn du diese Möglichkeiten versuchst. Dann hast du alles getan was dir Möglich ist.

Ich wünsche euch allen viel Glück dabei.

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Ich denke man sollte einmal mit der Mär von der Schwangerschaft abschließen und damit das sie ein Risiko für eine Firma sein muss.

Ich habe in vielen Bereichen die Erfahrung machen müssen das Frauen zumindest genau so gut wie Männer sind. Und Teilweise eben auch bessere Leistungen erbringen.

Und meine erfahrungen beruhen nicht auf hören / sagen. Sondern auf Praxiskenntnissen.

Ich war fast 20 Jahre in der Hotelbranche. Vom Famileienhotel, bis zu Weltkonzernen mit mehreren 1000 Hotels. Ebenso habe ich aber an einer FH gearbeitet und hier weitreichenden Einblick zum einen in die FH und zum anderen in Leitungsbereiche von Großfirmen gewinnen können. Und zum dritten habe ich eine Erzieherausbildung und habe in diesem Feld weitere Erfahrungen gesammelt.

Daher differenziere ich nicht nach Frau, oder Mann, sondern danach was die Person leistet. Und der biologische Hinweis betreffs Schwangerschaft geht für mich fehl. Da es nicht nur Frauen wegen der Schwangerschaft sind, die ein höheres Risiko für einen Betrieb bedeuten. Sondern es gibt ebenso viele Risiken die bei Männern bestehen können.

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Dazu muss nicht zwingend eine eigenständige Strafe eingeführt werden. Wenn das Gericht es als Erfolgversprechend ansieht ein Fahrverbot zu verhängen, dann kann es das machen.

Gerade bei Jugendlichen, kann das gemacht werden um sie spüren zu lassen das ihre Tat eben unangenehme Folgen hat.

Und das kann z.B. auch der Fall sein, wenn eine Geldstrafe nichts bringen würde, da der Betroffene über größere Geldmittel verfügt. Dann ist die Geldstrafe nutzlos, aber das Fahrverbot nicht.

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Soll ich ihn anzeigen? Beziehung mit dem Trainer...

Hallo!

Ich habe ein Problem, die Vorgeschichte liegt Jahre zurück. Als ich 12 war, hatte ich eine Beziehung mit meinem damaligen Trainer, die sehr sexuell geprägt war. Er war 22 und hat mich von Anfang an ohne Scheu überall angefasst und meine Naivität sehr ausgenutzt...Es kam aber NICHT zum Geschlechtsverkehr. Natürlich war alles geheim, ich hatte die rosarote Brille auf und wollte nicht, dass ihm irgendetwas geschieht.

Die Zeit hat mich sehr geprägt...Es war ungefähr ein halbes Jahr, und auch danach hing ich ihm ewig hinterher. Zuerst hat er mich psychisch stärker gemacht, mittlerweile leide ich darunter und bin wegen ihm mittlerweile in psychologischer Behandlung.

Ich habe von einem guten Freund erfahren, dass ich wohl nicht das einzige 'Opfer' dieser Masche war, und dass er für sowas bekannt wäre, auch bei Jüngeren. Ich weiß, dass er Grundschullehrer werden möchte und im Moment in einem Kindergarten jobbt. Er hat allerdings eine feste Lebensgefährtin in seinem Alter.

Und jetzt frage ich mich: Kann ich/soll ich ihn anzeigen? Das ganze ist nun 4 Jahre her, und ich habe keinerlei Beweise. Glaubt man mir, wenn ich zur Polizei gehe? Und überstehe ich das, hat er das verdient? Er hat mich nie zu irgendetwas gezwungen, mich nur geschickt zu allem gelenkt. Trotzdem ist das Ganze illegal, und ich möchte nicht, dass er anderen Mädchen, die vielleicht noch jünger sind, auch so etwas antut, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob das der Fall ist.

Mittlerweile bin ich 17...

Ich hoffe auf schnelle Antworten.

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Die Sache ist schwierig. Und nur du kannst das Problem lösen. Aber du scheinst ja nicht allein zu sein. Dein guter Freund, der dir erzählt hat das es auch anderen so ergangen ist wie dir ist auch noch da. Damit hast du einen Zeugen, der deine Angaben unterstützt.

Du kannst die Vorgänge zu deinem Fall nicht belegen. Und der Betroffene wird sie abstreiten und dir Böswilligkeit unterstellen.

Aber wenn dein Freund, dann unabhängig von dir ähnliche Angaben macht, dann wird es schon schwer für deinen Trainer. Denn wenn dein Freund nichts mit ihm zu tun hat, warum sollte er dann daran interessiert sein dem Trainer zu schädigen?

Das wird niemand deinem Trainer so ohne weiteres abnehmen.

Als ENtscheidend sehe ich an, das du es in der Hand hast andere Kinder vor dem Trainer zu schützen. Und daher solltest du eine Anzeige machen.

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Für dich ist nicht entscheidend was in Zukunft für Voraussetzungen in Pflegeberufen gelten werden. Sondern was zum Antritt deiner Ausbildung aktuell ist.

Wenn du deine Ausbildung begonnen hast, kann dir keiner verwehren sie ab zu schließen. Und ebenso stehen dir die Weiterbildungen offen.

Du musst also keine Bedenken haben, das in wenigen Jahren die Abiturienten an dir vorbei ziehen und das du keine Chanze mehr hast, bzw. "nur zur zweiten Kategorie" der Pflegekräfte gehörst.

Also mach deine Ausbildung ruhig.

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So lange du nichts dagegen unternimmst, können sie das.

Wenn du aber mit der Schule sprichst, werden deine Lehrer mit deinen Eltern sprechen. Und dann werden sie ihnen erklären welche Möglichkeiten dein weiterer Schulbesuch bringt. Und was es bedeutet wenn du abgehen musst und eine Ausbildung machen musst.

Das ist also kein anschwärzen von deinen Eltern. Sondern sie erhalten Informationen über die sie nachdenken sollten, bevor sie sich darauf festlegen das du die Schule verlässt und eine Ausbildung machst.

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Du kannst in vielen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit etwas anfangen.

Zum Beispiel auch in Stiftungen, wie der Tabaluga Stiftung. Dort arbeitest du in Einrichtungen die sich um Kinder und junge Menschen kümmer die Gewalt und / oder sexuellen Mißbrauch erfahren mussten. Und der Arbeitsplatz ist u.a. in Mallorca.

Es gibt aber auch viele andere Bereiche wie z.B. das CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands). Keine Angst. das christliche wird dort nicht so eng gesehen.

Dort gibt es Bereiche aller Art. Von so genannten schwererziehbaren, in geschlossenen Einrichtungen, bis hin zu Menschen mit Behinderungen. Oder jungen Menschen die Hochbegabt sind.

Das CJD hat 150 Standorte in Deutschland. Und ist in allen Bundesländern vertreten. Es gibt aber auch Vertretungen im Ausland. Und Einzelbetreuungen im Auslandseinsatz.

Das sind nur einige Beispiele. Die Agentur für Arbeit kann dir sicher noch weitere Möglichkeiten benennen.

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Selbst wenn du eine solche Seite aus Vershen gleich wieder weg geklickt hast, kannst du sie wieder aufrufen. Beim Zugang über Mozilla Firefox z. B. über Chronik. Und beim Internet Explorer über den Verlauf.

Dann kannst du die Seite ausdrucken Oder dir die Daten aufschreiben.

Und dann kannst du sie auf der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Oder sie der Polizei zuschicken.

Und wenn du mit dem Computer nicht so zurecht kommen solltest, dann kannst du auch bei der Polizei anrufen. Die schicken dann jemand vorbei der auf deinem Computer die Seite ausfindig macht.

Du musst dir auch keine Gedanken machen. Du wirst nicht belangt, deswegen. Denn du kannst nichts dazu und hst die Seite ohne es zu wollen auf deinem Computer gehabt.

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ab wann haltet ihr gewalt für angemessen?

hallo erstmal ich bin weiblich und 15 jahre alt und wollte mal gerne wissen ob ihr es okay findet wenn man ab und zu mal zuschlägt? also ich persönlich schlage mich nie und meine letze schlägerei war vllt wor 6 jahren oder so aber jetzt bin ich an einen punkt gekommen da hab ich das gefühl die kinder verlieren einfach an respekt, und letztens musste ich mir doch tatsächlich von einem 10 jährigen jungen einen spruch anhören und da hab ich ihn eine geklatscht. ich bin nicht stolz drauf aber es musste sein den´kindern muss einfach der respekt vor menschen beigebracht werden und siehe da es hat gewirkt ^^ der kleine schêisser traute sich nix mehr ! und ich muss mir öfter mal von irgendwelchen kindern sprüche anhören und normalerweise ignoriere ich es aber ich hab in letzer zeit viel über die situation nachgedacht und finde ich kann mich ruhig mehr wehren! ich bin seeehr stark, also könnte ich öfter bei vorlauten teenies draufhaun find ich, naja und heute hab ich einer gleichaltrigen eine ziemliche fiese bemerkung an den kopf geworfen als rache sozusagen weil sie mir vor einiger zeit auch mal sehr respektlos gegenüber getreten ist. und es hat wieder gewirkt ! die war aber überrascht und hat keinen mucks mehr von sich gegeben :D ich hab endlich eine lösung gefunden für mein problem und ich weiss auch das jetzt sicher alle der meinung sind gewalt sei keine lösung aber es klappt wie man sieht !! ignorieren ist keine lösung gewalt hingegen zeigt sich als sehr hilfreich ! wie steht ihr zu meiner meinung?

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Gewalt ist ein Mittel der Hilflosigkeit. Aber keine angemessene Reaktion.

Ich bin 168 cm klein und wiede zwischen 55 und 60 kg. Treibe keinen Sport und schon gar keine Nahkampftechniken.

Und ich habe ohne schlagen zu müssen jeden "Kampf" gewonnen. Und jeden Gegner besiegt. Selbst einen jungen Mann der mich bedrohte. 178 groß. Seit Jahren in allen möglichen Nahkampf und anderen Techniken firm.

Ich habe ihm vorher gesagt gesagt, er wird gegen mich verlieren. Warum? Weil er dann einen Mord begehen muss. Entweder er bringt mich um. Und das so das er nicht erwischt wird. Oder ich werde ihn erwischen.

Mord wollte er nicht begehen. Also passierte was ich gesagt habe. Ich war zwar zwei mal in Krankenhausbehandlung, wegen ihm Und das für längere Zeit. Aber nach dem letzten Kampf, ging er "zu Boden". Und zwar auf den Boden im Knast.

Anschließend hatte er drei Jahre Bewährung. Seinen Job war er los. Und Beruflich ist er nie wieder so hoch gekommen, wie er es vorher war. Aber heute, macht er keinen Finger mehr krumm gegen mich. Weil er weis das er verliert, wenn er mich nicht umbringt.

Gewalt kann nur ein Mittel der letzten Verteidigung sein, um sich selbst vor Schäden zu schützen. Aber das was du darstellst ist keine derartige Gewalt. Wenn dich schwächere anpöbeln und du "klatschst" ihnen eine, dann bist du nicht besser. Daher ist Stärke, vom körperlichen her gesehen, unrelevant.

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Dürfen Lehrer Schüler an den Pranger Stellen?

Da Recht.de mir nicht helfen konnte versuche ich es mal hier!

Mein Sohn ist Schulsprecher einer Grund- und Regionalschule in SH heute kam er aus der Schule und war mit den Nerven am Ende.

Hintergrund ist folgender: Letzte Woche hatte mein Sohn ein Gespräch mit dem Rektor, der Konrektorin und den anderen Schulsprechern seiner Schule. Dieses Gespräch wird in regelmäßigen abständen abegehalten weil diese Schule aus zwei Standorten besteht (Haupt und Realschule) und der Rektor wissen möchte was in der Schule insbesondere am anderen Standort vor sich geht. Es kam das Thema Schwänzen auf und mein Sohn hat dem Rektor erzählt, dass an seinem Standort (Realschule) viele Schüler regelmäßig zur 2./3. Kommen und es niemandem auffällt, da nicht ins Klassenbuch eingetragen wird. Ebenso hat er erzählt das regelmäßig schüler eine Stnde zur Tankstelle gehen oder früher die Schule verlassen, unbemerkt natürlich. Die schüler tragen sich dann ein"E" für Entschuldigt ins Klassenbuch hinter den Namen, falls sie mal eingetragen werden und der Lehrer denkt dann, das er selbst es eingetragen hat.

Mein Sohn und auch andere fanden es einfach unfair, das er immer zur schule kommt und andere, drei von fünf tagen unentschuldigt schwänzen und damit durchkommen.

Der Direktor ging dann man nächsten Tag zum anderen Standort und erzählt das er durch meinen Sohn erfahren habe, wie es an dem Standort vor sich geht. Die Lehrer haben wohl ordentlich ärger bekommen, da viele Sauer auf meinen Sohn waren. Der Hammer ist, dass die Lehrer vor die Klassen gehen und sagen, dass mein Sohn alles erzählt hat und die Schüler deswegen ab nächster Woche früher kommen sollen (Rektor hat sich eine neue Regelung ausgedacht). Auh habe eine Lehrerin vor der Klasse gesagt: Hat der irgendwie Defizite udn Wer hat den überhaupt gewählt??

Mein Sohn wurde in der Nächsten Pause von einigen Schülern angepöbelt, beschimpft und tritiert.

Meine frage nun: Kann ich irgendwie gegen die Lehrer vorgehen die meinen Sohn öffentlich an den Pranger stellen, vielleicht im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Vielen Dank im Vorraus

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Ein Gespräch mit dem zuständigen Schulamt, als oberste Behörde ist hier angebracht. Eine Namentliche Bekanntgabe deines Sohnes hätte nicht erfolgen dürfen. Die Lehrkräfte hätten sagen können ein Schülersprecher hat gesagt ..........

Aber nicht von welcher Schule. Und schon garnicht mit Namen.

Hier haben die Lehrer und anderen Beteiligten der Schulen pädagogisch vollkommen versagt. Und rechtlich ist es auch sehr bedenklich.

Daher würde ich ein Gespräch mit der Schulbehörde führen. Und das mit dem Ziel, das die Schulbehörde mit allen beteiligten Schulen und Lehrkörpern spricht. Um für die Zukunft solche Defizite aus zuschließen.

Und ebenso um deinen Sohn zu rehabilitieren.

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