Dürfen Lehrer den Schülern verbieten auf die Toilette zu gehen oder ihnen sagen, sie sollen das Handy aufs Pult legen?
Und wer das Handy nicht vorne abgibt sie von der Schule zu verweisen
13 Antworten
ich denke letzteres ist möglich. aber dich kann doch niemand zwingen nicht die toilette benutzen zu dürfen. das ist eines der natürlichsten dinge im leben.
ähnliches gilt fürs handy. klar kannst du vom unterricht ausgeschlossen werden, vllt. sogar verwiesen werden, aber niemand kann gegen deine freiheit handeln und es dir wegnehmen.
Die wollen es am Anfang der Stunde haben und nicht das die das Handy abnehmen wenn man drauf guckt.
vom lehrer? wohl kaum. welches recht wird ihm gegeben mein eigentum zu konfizieren?! hat er eine richterliche anordnung? selbst ein polizist darf ohne formular und bestätigung gar nichts tun! (in diesem fall)
Lehrer haben das Recht, erzieherische Maßname durchzuführen und dazu gehört eben auch die Konfiszierung von Gegenständen.
Leute lässt euch die Frage richtig durch statt zu behaupten man guckt auf sein Handy und die Lehrer nehmen das ab.!!!Also erkläre ich das nochmal hier :
keine Toiletten Gänge und vor der Stunde das Handy vorne auf den pult legen damit das die Toiletten Gänge reduziert und nein nicht weil man die ganze Zeit drauf guckt und mit jemanden schreibt sondern damit die das Handy haben falls man rausfliegt wenn man was nicht hat Langeweile draußen zu haben und wer das nicht tut bekommt einen Verweis von der Schule. Hoffe dass das jetzt mal verstanden wurde von einigen!
Weder das eine, noch das andere. Die vorsorgliche Abgabe der Handys kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Grund: Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Handyverbot in der Schule; lediglich für ein Handynutzungsverbot. Somit kann weder der Besitz des Handys vorsorglich sanktioniert werden, noch kann die Weigerung, der Sanktion folgezuleisten, bestraft werden.
Der Sanktion - hier die Abgabe der Handys auf dem Lehrerpult - muss ein Vergehen vorausgegangen sein, zum Beispiel die Störung des Unterrichts durch die Handynutzung. Wenn Du Dich also weigerst, dass Handy beim Lehrer abzugeben, kann dieser nur von Dir verlangen, es auszuschalten und wegzustecken.
Nur bei Prüfungen und Klausuren darf das Mitführen eines elektronischen Gerätes (darunter fällt auch das Handy) verboten werden. Wenn man das Gerät nicht abgeben möchte, bringt man es an dem Tag am Besten nicht mit zur Schule oder steckt es so weg, dass es von niemandem gefunden werden kann.
Das gilt auch für den restlichen Schulaufenthalt nach der Prüfung/Klausur. Wird das Handy danach bei Dir entdeckt, kann der Täuschungsversuch auch noch im Nachhinein unterstellt werden.
Der Toilettengang darf auch nur während der Prüfungen/Klausuren verboten werden. Ansonsten nicht.
Gruß Matti
Das mit dem Handy geht schon, denn Lehrer haben das Recht, erzieherische Maßnahmen zu treffen und dazu gehört es auch, Sachen konfiszieren zu können. Sie müssen dich aber auf die Toilette gehen lassen, denn sonst ist das Nötigung und ggf. Körperverletzung.
DAS würde ich bei meinen Kindern mal ansprechen - klar sollen die nicht zum chatten aufs Klo gehen, aber das ist ja ein massiver Eingriff in das Persönlichkeits- und Zivilrecht. Das ist dann ein Konflikt zwischen Schul- und Zivilrecht!
Aber Handys vorne abgeben vor der Stunde obwohl sie es selber mitten in der Stunde benutzen geht das? Ich würde dann sagen gleiches Recht für alle oder nicht? Und nein die Lehrer die ich habe haben keine Kinder
Es wäre zu schön, wenn es mal dauerhaft so gehandhabt würde ^^
Wo ist das Problem, einfach auf Toilette zu gehen und kein Handy dabei zu haben?
Sag doch einfach, du hast gar keins mit.
Solche Sprüche sind der Versuch, darzustellen, daß man nicht alle 5 Minuten auf einen kleinen Bildschirm starren muss, um am Leben teilzunehmen.
Ich gucke nicht ständig aufs Handy oder gehe ständig auf die Toilette kommt höchstens 1 mal im Monat vor wir haben 90 min Stunden und nicht jeder hält sowas aus aber es ist nicht fair das der Lehrer es dann selber tut?
Natürlich kann das Handy konfisziert werden.