Dürfen Lehrer den Schülern verbieten auf die Toilette zu gehen oder ihnen sagen, sie sollen das Handy aufs Pult legen?

13 Antworten

Leute lässt euch die Frage richtig durch statt zu behaupten man guckt auf sein Handy und die Lehrer nehmen das ab.!!!Also erkläre ich das nochmal hier :

keine Toiletten Gänge und vor der Stunde das Handy vorne auf den pult legen damit das die Toiletten Gänge reduziert und nein nicht weil man die ganze Zeit drauf guckt und mit jemanden schreibt sondern damit die das Handy haben falls man rausfliegt wenn man was nicht hat Langeweile draußen zu haben und wer das nicht tut bekommt einen Verweis von der Schule.   Hoffe dass das jetzt mal verstanden wurde von einigen!

ich denke letzteres ist möglich. aber dich kann doch niemand zwingen nicht die toilette benutzen zu dürfen. das ist eines der natürlichsten dinge im leben.

ähnliches gilt fürs handy. klar kannst du vom unterricht ausgeschlossen werden, vllt. sogar verwiesen werden, aber niemand kann gegen deine freiheit handeln und es dir wegnehmen.

Whimbrel1  15.05.2016, 22:25

Natürlich kann das Handy konfisziert werden.

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xxhope 
Fragesteller
 15.05.2016, 22:29
@Whimbrel1

Die wollen es am Anfang der Stunde haben und nicht das die das Handy abnehmen wenn man drauf guckt.

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Whimbrel1  15.05.2016, 22:31
@xxhope

Das spielt keine Rolle. Pack es doch einfach in deine Tasche, denn die darf nur von der Polizei durchsucht werden.

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matthiasB1997  15.05.2016, 22:35
@Whimbrel1

vom lehrer? wohl kaum. welches recht wird ihm gegeben mein eigentum zu konfizieren?! hat er eine richterliche anordnung? selbst ein polizist darf ohne formular und bestätigung gar nichts tun! (in diesem fall)

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Whimbrel1  16.05.2016, 02:18
@matthiasB1997

Lehrer haben das Recht, erzieherische Maßname durchzuführen und dazu gehört eben auch die Konfiszierung von Gegenständen.

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matthiasB1997  16.05.2016, 10:39

wo hast du die Info her? da möchte ich gerne mal eine Quelle sehen

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Weder das eine, noch das andere. Die vorsorgliche Abgabe der Handys kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Grund: Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Handyverbot in der Schule; lediglich für ein Handynutzungsverbot. Somit kann weder der Besitz des Handys vorsorglich sanktioniert werden, noch kann die Weigerung, der Sanktion folgezuleisten, bestraft werden.

Der Sanktion - hier die Abgabe der Handys auf dem Lehrerpult - muss ein Vergehen vorausgegangen sein, zum Beispiel die Störung des Unterrichts durch die Handynutzung. Wenn Du Dich also weigerst, dass Handy beim Lehrer abzugeben, kann dieser nur von Dir verlangen, es auszuschalten und wegzustecken.

Nur bei Prüfungen und Klausuren darf das Mitführen eines elektronischen Gerätes (darunter fällt auch das Handy) verboten werden. Wenn man das Gerät nicht abgeben möchte, bringt man es an dem Tag am Besten nicht mit zur Schule oder steckt es so weg, dass es von niemandem gefunden werden kann.
Das gilt auch für den restlichen Schulaufenthalt nach der Prüfung/Klausur. Wird das Handy danach bei Dir entdeckt, kann der Täuschungsversuch auch noch im Nachhinein unterstellt werden.

Der Toilettengang darf auch nur während der Prüfungen/Klausuren verboten werden. Ansonsten nicht.

Gruß Matti

Soweit ich weiß nicht! Der Lehrer muss doe Schüler auf jeden fall auf das Klo gehen lassen.Der Lehrer kann sagen du sollst dein handy auf das pult legen aber dann muss er dir es am Ende der Stunde woeder geben und er darf dich auf keimen fall verweisen.Höchstens ein Gespräch mit deinen Eltern wenn du öfter am Handy bist und dich nich mehr konzentrierst im Unterricht!😊

xxhope 
Fragesteller
 15.05.2016, 22:27

Es geht nicht darum das man mit Handy im Unterricht spielt etc. die wollen es direkt anfangs haben damit das angeblich die Toiletten Gänge verhindert was nicht stimmt da alle auch ohne Handy gehen unser Handy ist immer in der Tasche außer man sagt voher bescheid das man einen wichtigen Anruf erwartet aber mittlerweile wollen die ja alles verbieten Toiletten Gänge usw. 

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Whimbrel1  15.05.2016, 22:28

Weisst du, was ich meinen Kindern sage? Die sollen das Handy schnell in der Tasche verstecken! Taschen dürfen ja immerhin nur von der Polizei durchsucht werden. Und wenn die Lehrer dann doch die Tasche durchsuchen: (sh. meinen anderen Kommentar)

"Lass dir das nicht gefallen. Ich habe selbst Kinder und verklage die Lehrer wie sau. Mein ganzer Briefkasten ist voller Post vom Verwaltungs- und Amtsgericht."

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xxhope 
Fragesteller
 15.05.2016, 22:30
@Whimbrel1

Generell darf nur die Polizei einen durchsuchen aber paar mal taten das schon die Lehrer bei uns weil die einem nicht glaubten das man sein Handy auch mal zuhause lassen kann und Überraschung sie haben kein Handy gefunden 

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Whimbrel1  15.05.2016, 22:32
@xxhope

Na dann so schnell wie möglich zum Verwaltungsgericht, wenn sie das tun.

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md00dm  15.05.2016, 22:30

das darf der Lehrer nicht einfach ohne grund dir das handy abnehmen!

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Kuhlmann26  16.05.2016, 12:22
@Whimbrel1

Auch wenn Du hinter Deinen punkt noch ein Ausrufezeichen setztest, würde die Aussage dadurch nicht richtiger.

Der Besitz eines Handys darf dem Schüler während der Schulzeit nicht untersagt werden, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Nur die Nutzung kann verboten werden. Einer Strafe muss also die Nutzung vorausgegangen sein. md00dm hat geschrieben:

... darf der Lehrer nicht einfach ohne grund dir das handy abnehmen!

Erst die unerlaubte Nutzung des Handys wäre ein Grund es wegzunehmen.

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Das mit dem Handy geht schon, denn Lehrer haben das Recht, erzieherische Maßnahmen zu treffen und dazu gehört es auch, Sachen konfiszieren zu können. Sie müssen dich aber auf die Toilette gehen lassen, denn sonst ist das Nötigung und ggf. Körperverletzung.

xxhope 
Fragesteller
 15.05.2016, 22:20

Aber Handys vorne abgeben vor der Stunde obwohl sie es selber mitten in der Stunde benutzen geht das? Ich würde dann sagen gleiches Recht für alle oder nicht? Und nein die Lehrer die ich habe haben keine Kinder 

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Whimbrel1  15.05.2016, 22:21
@xxhope

Ich habe nie behauptet, dass dein Lehrer Kinder hat und ja, das dürfen sie.

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CCCPtreiber  15.05.2016, 22:22

DAS würde ich bei meinen Kindern mal ansprechen - klar sollen die nicht zum chatten aufs Klo gehen, aber das ist ja ein massiver Eingriff in das Persönlichkeits- und Zivilrecht. Das ist dann ein Konflikt zwischen Schul- und Zivilrecht!

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