Dürfen Lehrer das?

3 Antworten

Lehrer dürfen nicht nur über verfassungsfeindliche Parteien aufklären, sie müssen es sogar.

Das von dir geschilderte Verhalten des Lehrers verstößt allerdings gegen den Beutelsbacher Konsens zur politischen Bildung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidaktisches Studium, Bundestagskandidatur, NGO

Mahlzeit!

Ersteinmal finde ich gut, dass Du Dich TROTZ dieser heftigen "Politikindoktrinierung" nicht hast beeinflussen lassen. Und um meinem Vorredner gleich in seiner Auffassung dazwischenzugrätschen: WENN die AfD tatsächlich objektiv verfassungsfeindlich WÄRE, dann wäre sie mittlerweile verboten.

Natürlich soll eine Lehrkraft im Falle des Falles aufklären und darf auch seine Meinung kundtun. Letztere hat er jedoch nicht als Tatsachenstand darzustellen, was er in Deinem Unterrichtsfalle wohl getan hat - auch mit der Maßregelung/Einstellungskorrektur am Ende des Unterrichts - da greift zumindest schonmal der bereits angesprochene Beutelsbacher Konsens mit seinem Überwältigungsverbot als oberstem Prinzip. Wie gesagt: die Einstufung der AfD ist bis dato nicht einmal der AfD selbst begründet worden und ist daher auch keine Tatsache, was die anderen Parteien bisher auch von einem Verbotsantrag abhält.

Lehrer haben sich im Falle ihres Unterrichts an das sogenannte Neutralitätsgebot zu halten, ihren Unterricht unparteiisch zu gestalten und damit die Möglichkeit sich eine eigene Meinung zu bilden offenzuhalten. Das Beamtenrecht verpflichtet Lehrerinnen und Lehrer, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und sich durch ihr ganzes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Betätigen sich Lehrerinnen und Lehrer politisch, müssen sie die Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt (§ 33 Beamtenstatusgesetz).

Dazu kommt, dass es den Grundsatz der Meinungsfreiheit gibt - und der gilt natürlich auch für Dich. Was soviel bedeutet wie: nimmt man das Neutralitätsgebot und das Recht der Meinungsfreiheit zusammen, dann ist eine solche Vorgehensweise des Lehrers absolut abzulehnen und sogar zu rügen, denn der Lehrer verhält sich nicht nur parteiisch sondern auch übergriffig.

Um Deine Frage also zu beantworten: NEIN, so etwas dürfen Lehrer NICHT - zumindest nicht annähernd in dieser Art und Weise.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die 2-Stunden-Rede, wenn es so war, ist kein optimales Lehrverhalten einer Lehrkraft.

Aber die Diskussion über Parteien in Deutschland, auch über die AFD, sind Pflichtthemen im Politischen Unterricht, solange dabei die QUELLEN mitgeteilt werden und euch zur Überprüfung zugänglich sind.