Dürfen Eltern ihr Kind rausschmeißen(15)?

8 Antworten

Deine Mama wird Gründe haben, warum ihr euch ständig streitet. Du bist in der Pubertät und das macht ein Zusammenleben mit dir nicht gerade einfach. Leider verschweigst du uns die Gründe, weshalb deine Mama dich rauswerfen will. Es muß eine längere Vorgeschichte dafür geben!

Ich glaube nicht, dass sie das ernst meint. Sie droht dir nur, damit du endlich begreifst, dass du ihre Verbote oder was auch immer, einhalten mußt.

Ob du 5 Tage bei einer Freundin schlafen darfst, muß deine Mama entscheiden. Ohne ihre Erlaubnis würde die Situation nur eskalieren. Das ist weder in deinem Sinne noch im Sinne deiner Mama und wäre nicht förderlich für euer weiteres Zusammenleben.

Das klingt im ersten Moment nach einer guten Idee, aber wäre es nicht sinnvoller die Konflikte mit deiner Mutter zu lösen? Normalerweise werfen Mütter ihre Kinder nicht grundlos raus bzw. wollen dies tun.

Überleg mal, was hast du falsch gemach? Schule? Unordnung? Falsch Freunde? Unfreundliches, undankbares Verhalten gegenüber deiner Mutter? Alkohol, Drogen, etc?

Als nächstes musst du dich bei ihr entschuldigen, oder wenn du keinen Fehler gefunden hast, sie freundlich nach ihrem Problem fragen. Du solltest dabei aber ,,erwachsen'' sein, also sich besser in sie hinein versetzen können, ...

Wenn sie nicht mit sich reden lässt, geh zu deiner Freundin, eine kleine Pause schadet nie, und red nachher mit ihr.

Eine zweite Option wäre, den Vater nach den Problemen der Mutter zu fragen, der wird sicher einiges wissen, dann musst du dich bessern, aber vielleicht liegt es eben nicht an dir, dann weist du auch nicht mehr.

Ps. Sie können dich nicht rausschmeißen, wenn du nicht 18 bist oder deine Ausbildung beendet hast.

Du kannst das ruhig mal machen. In deinem
alter hab ich das auch gemacht! Das ist normal! Mach was du für richtig hälst!

PolluxHH  04.11.2018, 09:32

In dem Alter ist es also normal, d.h. über 50% der Jugendlichen in dem Alter machen es (mich würde interessieren, auf welcher Studie diese Aussage basiert), daß sie damit die Eltern von Freunden in die Lage bringen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Erziehungsberechtigten zu brechen und ggf. eine Straftat nach § 235 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu begehen?

Den Eltern "entzogen" ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, dass es nicht ausgeübt werden kann (BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96).
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Du solltest eher an der Lösung des Problems arbeiten - warum hast du Schwierigkeiten mit Deiner Mutter? Dafür muss es doch Gründe geben ...

im Übrigen hat Deine Mutter (haben Deine Eltern) das Aufenthaltsbestimmungsrecht (du darfst also nicht einfach so "umziehen")

Nein bevor du 18 bist müssen sie dich weiter versorgen

PolluxHH  04.11.2018, 09:50

Ausnahme: erhebliche Gefährdung von Leib und Leben der Eltern. Es besteht auch Gewaltschutz für die Eltern gegen Übergriffe ihrer Kinder.

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