Dürfen eigentlich 2 Menschen mit schwerer geistiger Behinderung heiraten?
6 Antworten

Sofern beide ü18 sind oder einer ü18 und einer ü16 mit genemigung.
Einzige mir bekannte ausnahme: https://dejure.org/gesetze/BGB/1304.html
Definition dafür: https://dejure.org/gesetze/BGB/104.html
Und die definition beschreibt nach meinem verständnis einzelfälle. Eine schwere geistige behinderung würde da nicht automatisch drunter fallen.

Ah dann hat sich das wohl geändert seit dem meine quelle raus kam.

Um Kinderehen vorzubeugen wurde das Gesetz 2017 geändert
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606

Ja, klar.
Kann man doch fast täglich beobachten.
Die ganz schweren Fälle glauben sogar, die Verbindung würde bis ans Lebensende halten.

Sie sollten zuminderst lesen und schreiben können,aber ohne Betreuer gehts nicht.Der wo sich halt kümmert um die Leute und bei Ämtergängen hilft.

Kommt auf die Behinderung an und wie schwer die ist. Wenn sie nicht Zustimmungsfähig sind, wird das nichts

Hätte an 2 Menschen mit „normalem“ Down-Syndrom gedacht

Es ist egal an was du denkst. Hast du eine Ahnung wie Unterschiedliche das ausgeprägt sein kann? Allem Anschein nach nicht

Doch.
Man ist mit einem IQ von unter 40 schwer geistig behindert.


Menschen mit geistiger Behinderung können heiraten wie alle anderen auch. Dies können Sie selber entscheiden. Auch der gesetzliche Betreuer darf das nicht für sie entscheiden.

Und sind sie sich den Konsequenzen bewusst?
Was machen sie bei einer Scheidung, verstehen sie das überhaupt ?
Wie sollen sie sich um Kinder kümmern?

Und sind sie sich den Konsequenzen bewusst?
Das kommt auf den Menschen an, ob er sich der Konsequenzen bewusst ist. Manche Menschen sind sich ihrer bewusst, andere nicht.
Was machen sie bei einer Scheidung, verstehen sie das überhaupt ?
Bei rechtlichen Fragen können Betreuer und Rechtsberater helfen.
Wie sollen sie sich um Kinder kümmern?
In dem sie für sie da sind. Wenn sie Unterstützung brauchen, können sie diese bekommen. https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/frauen-maedchen/muetter-mit-behinderung.php

In D. ist nur noch eine Ehe erlaubt, wenn beide über 18 sind.