Drohnenflug rechtlich möglich?

2 Antworten

Ja, ist möglich, allerdings muss jemand Anderes sich als Betreiber registrieren (dazu gibt es auch die e-ID, deren erste 16 Zeichen auf der Drohne lesbar angebracht werden müssen) und die Flüge müssen immer von einer Person beaufsichtigt werden, die alle nötigen Voraussetzungen erfüllt um die Drohne fliegen zu dürfen (also sie muss den kleinen A1/A3-Schein haben sich mit der Drohne auch auskennen = Bedienungsanleitung gelesen haben).

Das können 2 verschiedene oder aber auch beides die selbe Person sein.

Nachtrag:

Bei der Versicherung muss natürlich auch noch drauf geachtet werden dass die auch dich als Piloten mit einschließt. (manche erlauben zB. dass man auch mal Andere fliegen lässt oder schließen Familienmitglieder mit ein, usw.)

Woher ich das weiß:Hobby
ALF55x  18.05.2021, 00:11

Noch ein Nachtrag zu Drohne und deren Einstufung:

Bei einer 800g-Drohne muss man beachten dass man in der offenen Kategorie mit dem kleinen Schein nur „in“ A3 fliegen darf!
Das bedeutet also 150m Abstand zu Wohn-, Freizeit- & Erholungsgebieten und „weit weg“ von unbeteiligten Personen (1:1-Regel = Mindestens genauso viel horizontaler Abstand wie die aktuelle Flughöhe, mindestens aber 30m bzw. die Strecke die die Drohne in 2s zurück legt) Das gilt übrigens auch für [unbeteiligte] Personen in Fahrzeugen.

Im Lernmaterial zum kleinen A1/A3-Schein werden Bestandsdrohnen leider krass vernachlässigt und die Drohnen-Klassifizierungen (C0 bis C4) werden so beschrieben dass der Eindruck entsteht dass das für alle Drohnen gilt und dass es dabei eigentlich nur um das Gewicht geht – tatsächlich gelten diese Klassifizierungen nur für zukünftige Drohnen, die müssen vor Markteinführung bereits für die jeweilige Klasse zertifiziert worden sein und dafür müssen neben dem Gewicht noch eine ganze Reihe an Vorgaben erfüllt werden!

Für alle nicht klassifizierten Drohnen (die in der EU nur noch bis Ende 2022 verkauft werden dürfen) gilt dann Folgendes:
<250g ist zu behandeln wie C0, der Rest wie C4!
Bis Ende 2022 gelten aber auch noch Übergangsregeln, wovon die Wichtigste ist dass bis dahin auch noch alles <500g die gleichen Regeln gelten wie sonst <250g.

Eine nicht 800g-Bestandsdrohne ist also wie C4 zu behandeln und nicht wie viele zuerst denken, wie C1 – und das bedeutet leider auch nur A3 statt A1, also erheblich mehr Einschränkungen.

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Du bekommst unter 16 keinen EID, da dir der Personalausweis fehlt...

Und ohne diese E ID darf deine Drohne nicht fliegen...

ALF55x  17.05.2021, 19:20

Ja, er kann sich nicht selbst als Betreiber registrieren aber das kann ja auch jemand Anderes (zB. Familienmitglied) übernehmen.

Wenn dann noch eine Person, die selbst alle nötigen Voraussetzungen erfüllt um die Drohne fliegen zu dürfen das Ganze beaufsichtigt darf auch er die Drohne fliegen.

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flearishere 
Fragesteller
 17.05.2021, 19:51

Man kann sich ja auch mit dem Reisepass registrieren. Aber warum brauch ich dann noch mit dem Führerschein eine Begleitperson?

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ALF55x  17.05.2021, 23:21
@flearishere

Weil es nur für Kinderspielzeug-Flugmodelle kein Mindestalter gibt (das gilt eigentlich für so gut wie keine Drohne, definitiv für keine Brauchbare).
Alles Andere hat ein vorgeschriebenes Mindestalter von 16 Jahren.
Letztes Jahr gab es das noch nicht, aber das ist Teil der neuen EU-Drohnenregelung, die seit diesem Jahr gilt.

Die Registrierung scheitert auch nicht nur am Perso sondern wenn ich mich richtig erinnere gilt da auch ein Mindestalter von 16 jahren.

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deruser1973  18.05.2021, 06:50
@ALF55x

Das stimmt, dennoch ist es eine einfache Hürde...

Und hätten sich die Kids an ihren gesunden Menschenverstand gehalten, gäbs jetzt nicht diese Regeln...

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