DJI Mini2 für Personen unter 16?

2 Antworten

Das die mini2 wegen den 249gr eine Spielzeugdrohne ist, ist falsch. Sie hat eine Kamera und ist deswegen keine Spielzeugdrohne. Erst wenn sie keine Kamera hätte, wäre sie ein spielzeug. Von daher darfst du sie auch nicht unter 16 fliegen. eine Plakette braucht sie auch und muss beim lba registriert werden. ebenso brauchst du eine haftpflicht die Schäden durch drohnen abdeckt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitzer des Nachweises A1/A3
Anonym8642  22.02.2022, 17:35

" Erst wenn sie keine Kamera hätte, wäre sie ein spielzeug"
Ich meine, dass dies nicht stimmt. Da gibt es doch noch diese Spielzeugrichtlinie

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Anonym8642  22.02.2022, 17:41
@schlappeflicker

Mmmm...aber es heißt ja zB:
"Registrieren [...], wenn UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt."

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schlappeflicker  22.02.2022, 17:45
@Anonym8642

Und diese Richtlinie legt fest wie sicher ein spielzeug ist. Da ne drohne alla mini2 oä ja bewegliche und abnehmbare teile haben, sowie offene Rotoren ist es kein Spielzeug nach dieser Richtlinie. Also Spielzeug ohne Kamera = keine Registrierung.

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Anonym8642  22.02.2022, 17:46
@schlappeflicker

"Also Spielzeug ohne Kamera = keine Registrierung."
Sofern unter 250g zumindest.

Aber es geht ja darum, ob eine Drohne mit Kamera auch ein Spielzeug sein kann.
Ich meine nämlich schon

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Hi,

Drohne zulegen, für das Fotografieren

Ok - gerne berate ich dich da - bei Interesse melden

Da sie ja 249 Gramm wiegt gilt sie meines wissen als Spielzeugdrohne

FALSCH. Die DJI Mini 2 ist eindeutig KEIN Spielzeug.
Als Spielzeug wäre übrigens unter anderen folgendes wichtig:
"Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG"

Kann ich diese Drohne unter 16 Jahren legal fliegen?

"Das Mindestalter für Fernpiloten in der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Gemäß Artikel 9 der DVO (EU) 2019/947 gelten folgende Ausnahmen:

  • es handelt sich um ein UAS der Klasse C0, welches ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ist;
  • es handelt sich um ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250g;
  • der UAS-Betrieb findet unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten statt, der über die vorgeschriebenen Kompetenzen verfügt.

Für vorgenannte Fälle gibt es kein Mindestalter für Fernpiloten.

Fernpiloten und UAS-Betreiber sind unterschiedliche Rollen, die unterschiedliche Verantwortungsbereiche haben. Vergleichbar sind diese mit den unterschiedlichen Rollen des Halters und des Fahrers eines Kraftfahrzeuges. In der Verordnung ist kein konkretes Mindestalter für den Betreiber vorgegeben. In Deutschland ist eine Registrierung als UAS-Betreiber grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Abweichende Regelungen hinsichtlich des Mindestalters für Fernpiloten und UAS-Betreibern sind beim Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden möglich."

Brauche ich eine Haftpflicht dafür?
"Welche Versicherung benötige ich?

Der Betreiber ist nach § 43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ein gültiger Versicherungsnachweis ist während des UAS-Betriebs mitzuführen.

Sollte jemand anderes das UAS als Fernpilot unter Ihrer UAS-Betreibernummer nutzen, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob auch dann ein Versicherungsschutz besteht."

und ist eine feuerfeste Plakete Pflicht?
Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meinem UAS anbringen?

Gemäß den EU-Regularien ist keine Feuerfestigkeit der Beschriftung, somit kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde. Drohnen sind keine im Original existierenden Flugmodelle!

Achtung!

Auch wenn die e-ID in die Fernidentifikationsfunktion des UAS eingegeben wurde, muss diese zusätzlich auch physisch am UAS selbst angebracht sein."

Das alles steht im Prinzip so beim Luftfahrtbundesamt im FAQ.
Das hättest du auch easy selber finden können. Hier nochmal der Link:

https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html

Und vom LBA https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html;jsessionid=05092AC7440B90035C54FF9F2E4706F7.live21323