Gelten für die Drohne DJI mini 2 die gleichen Vorschriften wie bei Drohnen über 249Gramm, oder ist sie als Spielzeug einzustufen?

1 Antwort

Hi,
Die DJI Mini 2 (und auch auch so gut wie jede andere Drohne) ist eindeutig NICHT als Spielzeug zu bezeichnen.

"Was benötigen Sie zum Betrieb/Fliegen Ihrer Drohne/UAS?
Sie benötigen immer ^1:

eine UAS-Betreiberregistrierung

einen Kompetenznachweis für Fernpiloten

eine Einordnung des UAS-Betriebes in eine Betriebskategorie

^1 Ausnahmen: Indoor-Flugbetrieb oder Drohnen kleiner 250 g ohne Sensoren zur Personendatenerhebung nach 2009/48/EG."

( https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html )

"Das Mindestalter für Fernpiloten in der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Gemäß Artikel 9 der DVO (EU) 2019/947 gelten folgende Ausnahmen:

  • es handelt sich um ein UAS der Klasse C0, welches ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ist;
  • es handelt sich um ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g;
  • der UAS-Betrieb findet unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten statt, der über die vorgeschriebenen Kompetenzen verfügt.

Für vorgenannte Fälle gibt es kein Mindestalter für Fernpiloten.

Fernpiloten und UAS-Betreiber sind unterschiedliche Rollen, die unterschiedliche Verantwortungsbereiche haben. Vergleichbar sind diese mit den unterschiedlichen Rollen des Halters und des Fahrers eines Kraftfahrzeuges. In der Verordnung ist kein konkretes Mindestalter für den Betreiber vorgegeben. In Deutschland ist eine Registrierung als UAS-Betreiber grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Abweichende Regelungen hinsichtlich des Mindestalters für Fernpiloten und UAS-Betreibern sind beim Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden möglich." ( https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/01_FAQ_Allgemein/FAQ_node.html )

"Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt. Das UAS an sich muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung finden Sie in Ihrem Nutzerkonto Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID), die auf Ihrem UAS anzubringen ist.

Die Registrierung als UAS-Betreiber ist vergleichbar mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Zulassungskennzeichen) auf den Namen und die Anschrift eines Halters zum Verkehr zugelassen. Über das Zulassungskennzeichen lässt sich auf den Halter schließen. So ähnlich ist es auch bei einem UAS. Über die individuelle Betreiberregistrierungsnummer (e-ID) lässt sich auf den für das UAS Verantwortlichen (den Betreiber = Halter) schließen. 

Abweichend zum Kraftfahrzeug erhalten Sie nur eine Registrierungsnummer, über welche Sie zu identifizieren sind, egal wie viele UAS Sie betreiben. Kraftfahrtzeuge haben dem entgegen jeweils ein individuelles Zulassungskennzeichen.

Als Betreiber werden Sie, wie der Halter eines Kfz, zuerst angesprochen, wenn es Sachverhalte (z.B. Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit Ihrem UAS zu klären gibt, insbesondere, wenn der Fernpilot, der die Drohne fliegt oder flog, nicht Vorort zu ermitteln ist, die e-ID jedoch bekannt ist.

Bitte beachten Sie, Sie sind, wie auch beim Kfz, verpflichtet, Ihre bei der Registrierung angegebenen Betreiberdaten aktuell zu halten!" ( https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html )

oddseta 
Fragesteller
 16.01.2022, 15:46

Danke für die sehr ausführliche Antwort. Also bedeutet das für mich keine Drohne, denn im Raum Duisburg (wie in den meisten Großstädten) ist das fliegen nur sehr begrenzt möglich.

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Anonym8642  16.01.2022, 15:51
@oddseta

Habe gerne geholfen.
Das meiste ist aber einfach aus den entsprechenden Seiten des LBA entnommen - dementsprechend war mein Aufwand jetzt nicht so groß ;)
LG

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