Darf man eine Drohne ohne Drohnenführerschein fliegen?

3 Antworten

Hi,

Im Internet habe ich keine Informationen über kleine Drohnen mit Kameras gefunden?

Sorry - aber dann hast du wohl nicht richtig gesucht.
Alle relevanten Informationen findest du auf der Seite vom Luftfahrtbundesamt (LBA).

https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html;jsessionid=DF4214060D574EA7C0F4F5CDE792DBCB.live21303

Die Unterlagen musst du selber durchlesen.
Schließlich bist du der Pilot und musst über ALLE Bestimmungen bescheid wissen. Da gibt es nämlich einige mehr als nur den Führerschein.

LG

Hallo,

Drohnen unter 250g oder Drohnenklasse C0 dürfen ohne Drohnenführerschein gefolgen werden.

LG Schurzi21

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich hatte bereits die DJI Mini, Mini 2 und jetzt Mini 3 Pro
Anonym8642  30.08.2022, 11:37
  1. Ist eine Quellenangabe immer "was feines", wenn man Inhalte von anderen Webseiten hier rein kopiert bzw. ein Großteil davon. Das kann alles sehr problematisch werden mit dem Urheberrecht...nur mal so als Erinnerung. Falls das hier doch dein Werk ist - Sorry.
  2. "ist gesetzlich immer Pflicht." -> Das stimmt so nun auch wieder nicht. Hier vom LBA ein Auszug:
Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt. 

https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html;jsessionid=DF4214060D574EA7C0F4F5CDE792DBCB.live21303
- -----

Handelt es sich also um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG unter den genannten Punkten, ist eine Registrierung nach meinen Verständnis nicht notwendig.

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Schurzi21  30.08.2022, 11:47
@Anonym8642
Handelt es sich also um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG unter den genannten Punkten, ist eine Registrierung nach meinen Verständnis nicht notwendig.

Da hast du vollkommen Recht.

Ich war aber der Auffassung, dass der Fragesteller eine "richtige" Drohne, also mit Videoübertragung fliegen möchte. Für eine kleine Spielzeugdrohne, welche meist im Haus geflogen wird braucht man logischerweise keine Registrierung.

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Anonym8642  30.08.2022, 11:51
@Schurzi21

Mag sein.
Ändert aber dann nichts an der falschen Aussage, dass eine Registrierung IMMER notwendig ist. Ist ein wenig pedantisch - ich weiß - aber bei sowas sollte man schon genau sein

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Anonym8642  30.08.2022, 12:16
@Schurzi21

Du hast nun geschrieben:

eine Registrierung [...] ist gesetzlich immer Pflicht (Ausnahmen: Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG).

Mmmm....aber mal angenommen, das Ding ist ein Spielzeug nach Richtlinie 2009/48/EG ----- hat aber ein MTOM von 250g oder mehr ----- dann muss man es doch registrieren, oder nicht?

Immerhin heißt es:

Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. 

So wie ich es verstehe, ist die Ausnahme mit der Spielzeugrichtlinie an die Bestimmung der MTOM von unter 250g geknüpft (und ist relevant/interessant, wenn eine Kamera verbaut ist).

Es heißt ja:

Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt. 

Davon abgesehen:
Wenn das UAS ein MTOM von unter 250g hat und KEINEN Sensor zur Erfassung personengebundener Daten besitzt - ist eine Registrierung ja auch nicht nötig.

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Schurzi21  30.08.2022, 13:11
@Anonym8642

Der Fragesteller möchte ja eine Drohne unter 250g fliegen und nicht über 250g oder?

Was soll er mit der Info über Drohnen über 250g anfangen, wenn es ihn nicht betrifft? Dann müsste er ja auch einen Führerschein machen.

Und genau so zu diesem Punkt:

Wenn das UAS ein MTOM von unter 250g hat und KEINEN Sensor zur Erfassung personengebundener Daten besitzt - ist eine Registrierung ja auch nicht nötig.

Das stimmt aber der Fragesteller schreibt, er möchte eine kleine Drohne mit Kamera fliegen.

Was bring ihm die zusätzliche Information, wenn es ihn überhaupt nicht betrifft? Ich passe meine Antworten lieber dem Fragesteller an, damit dieser sich nicht Stunden lang duch die allgemeinen Infos lesen muss, wobei für ihn die Hälfte nicht interessant ist.

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Anonym8642  30.08.2022, 13:20
@Schurzi21

Es geht hier um deine fehlerhafte Aussage (die auch nach der Korrektur nicht ganz richtig ist). Löblich, dass du den Fragesteller weiterhelfen möchtest - das Vermitteln vom falschem Wissen ist aber eben "problematisch". Auch wenn es momentan primär keine allzu große Rolle beim Fragesteller spielt. Mal abgesehen davon lesen aber auch andere noch diese Beiträge.

Manchmal muss man eben etwas weitschweifig werden, um den korrekten Sachverhalt zu vermitteln. Es gibt eben Situationen, in denen man bestimmte Infos nicht einfach weglassen kann.

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Schurzi21  30.08.2022, 13:48
@Anonym8642

So hab jetzt diesen Hinweis komplett rausgenommen. Seine Hauptfrage wurde beantwortet und meinen gut gemeinten Hinweis lass ich weg. (Auch wenn dieser Hinweis meines Erachtens für den oben gestellten Sachverhalt absolut richtig war.)

Was solls bevor das hier noch länger hin und her geht, lösche ich es lieber.

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