Drohen Konsequenzen?

2 Antworten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Doch – wer nicht weiß, was er tut, kann dafür auch nicht bestraft werden. Nach Deiner Schilderung hast Du alles dafür getan, keine Jugendpornographie zu besitzen. Mehr kann man von Dir nicht erwarten. Und wenn etwas dabei war, hast Du ohne Vorsatz gehandelt.


Philabcd  20.05.2024, 22:00
Doch – wer nicht weiß, was er tut, kann dafür auch nicht bestraft werden

Der war gut.
Ahnung hast du keine. Besser du antwortest nicht mehr.

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john4711  20.05.2024, 22:10
@Philabcd
Ahnung hast du keine. Besser du antwortest nicht mehr.

§ 16 StGB

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Ich denke nicht, dass dir eine Strafe droht.

Auch Unwissenheit kann vor Strafe schützen, wenn das Wissen die Strafe bedingt zum Beispiel.


jonas23939  20.05.2024, 21:46

ja, zumal danach ja wieder alles gelöscht wurde …

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ZuWildesEinhorn 
Fragesteller
 20.05.2024, 21:47

Und in diesem fall bedingt das wissen die strafe?

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Genervter0815  20.05.2024, 21:48
@ZuWildesEinhorn

Du kannst einem Menschen nicht ansehen wie alt er ist, von gewissen Dingen abgesehen.

Also von daher denke ich würdest du wieder rauskommen.

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