Dokementen Verschleichung?

4 Antworten

Urkundenunterdrückung, § 274 StGB, wenn das Dok. eine Urkunde ist und es einem selbst nicht oder nicht allein gehört.

Das Wort "Verschleichung" findet sich tatsächlich im Wörterbuch der Brüder Grimm, ist aber in modernem Deutsch absolut ungebräuchlich.

Allenfalls "Erschleichung", d. h. die unrechtmäßige Aneignung von Leistungen, z. B. ALG o. ä.; im gegebenen Beispiel also unpassend.

Unterschlagung, würd ich sagen.

Frezze121 
Fragesteller
 30.11.2022, 11:51

Also Dokementen Unterschlagung?

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