Dienstwohnung Kündigen?
Hallo,
Ich wohne derzeit mit meiner Familie in einem Hotel in einer Betriebswohnung. Wir leben schon seit fast 3 Jahren dort und wir wollen dort unbedingt weg. Wir haben auch schon eine neue Wohnung gefunden nur sind wir uns nicht sicher was für eine Frist wir haben. Unser Mietvertrag ist ein Zettel mit der Überschrift Vereinbarung es ist also eher ein fress Zettel mit den gröbsten Details zur Wohnung. Im Vertrag steht ausdrücklich die Familie xxxx kann diese Wohnung solange bewohnen, so lange sie im Hotel beschäftigt sind. Wir sind uns jetzt nur nicht sicher ob wir eine 3 Monats Frist haben wie sonst auch oder die 1 Monats Frist für eine dienstwerkwohnung.
Danke im voraus
2 Antworten
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 576 b BGB bei Kündigung des Mieters, der eine Werkswohnung gemietet hat.
Frag doch einfach euren AG - vielleicht gibt es sogar Kollegen die froh sind und warten und auch sofort rein wollen oä
Wenn der Mieter herausfindet das wir ausziehen wollen wird er extreme Probleme machen. Wir sind alles gute Angestellte die mehr machen als sie müssen und jetzt zur Sommerzeit wäre das für ihn ein Verlust. Er ist Anwalt und würde alles machen um uns fertig zu machen. Deswegen müssen wir vorab alles wissen
Du bist doch nicht Gefangener in der Dienstwohnung. Du kannst deinen Wohnort frei wählen und trotzdem das Arbeitsverhältnis beibehalten.
Wir möchten dort auch nicht mehr arbeiten, aber noch sind wir dann an die Wohnung gebunden 3 Monate. Für uns wäre es natürlich das beste innerhalb eines Monats ausziehen zu können.
Dann solltet ihr das Arbeitsverhältnis kündigen und der Vermieter kündigt euch bis zum 3. Werktag des lfd. Monats zum Monatsende, wenn das Dienstverhältnis unter 10 Jahre dauerte. § 576 (2) BGB.
Vielen Dank Gerhart genauso werden wir es dann machen.
Das bedeutet das wir eine 3 Monatige Kündigungsfrist haben oder ?