Dienstwohnung Kündigen?

2 Antworten

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 576 b BGB bei Kündigung des Mieters, der eine Werkswohnung gemietet hat.


Hshekdkjwbwb 
Fragesteller
 22.05.2024, 00:22

Das bedeutet das wir eine 3 Monatige Kündigungsfrist haben oder ?

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Frag doch einfach euren AG - vielleicht gibt es sogar Kollegen die froh sind und warten und auch sofort rein wollen oä


Hshekdkjwbwb 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:26

Wenn der Mieter herausfindet das wir ausziehen wollen wird er extreme Probleme machen. Wir sind alles gute Angestellte die mehr machen als sie müssen und jetzt zur Sommerzeit wäre das für ihn ein Verlust. Er ist Anwalt und würde alles machen um uns fertig zu machen. Deswegen müssen wir vorab alles wissen

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Gerhart  22.05.2024, 12:30
@Hshekdkjwbwb

Du bist doch nicht Gefangener in der Dienstwohnung. Du kannst deinen Wohnort frei wählen und trotzdem das Arbeitsverhältnis beibehalten.

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Hshekdkjwbwb 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:36
@Gerhart

Wir möchten dort auch nicht mehr arbeiten, aber noch sind wir dann an die Wohnung gebunden 3 Monate. Für uns wäre es natürlich das beste innerhalb eines Monats ausziehen zu können.

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Gerhart  22.05.2024, 12:41
@Hshekdkjwbwb

Dann solltet ihr das Arbeitsverhältnis kündigen und der Vermieter kündigt euch bis zum 3. Werktag des lfd. Monats zum Monatsende, wenn das Dienstverhältnis unter 10 Jahre dauerte. § 576 (2) BGB.

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Hshekdkjwbwb 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:58
@Gerhart

Vielen Dank Gerhart genauso werden wir es dann machen.

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