Die Polizei hat mich zu Boden gerissen + Handschellen angelegt?

6 Antworten

Im Rahmen der Eigensicherung völlig korrekte Vorgehensweise.

Ist das richtig, dass ich zu Boden gebracht wurde?

Nach deiner bisherigen Sachverhaltsschilderung: Ja, auf jeden Fall.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wärst du stehen geblieben, als die Beamten dich dazu aufgefordert haben, wäre es auch nicht so weit gekommen!

Du bist besoffen mit dem Auto gefahren.

Du warst gewalttätig und hast sehr wahrscheinlich auch gedroht.

Du versuchst zu flüchten.

Da warten die Polizisten nicht darauf, dass du sie eventuell auch noch angreifst.

Deiner Geschichte fehlen allerdings ein paar wichtige Details.

  1. Die Blutprobe im Bezug auf die Trunkenheitsfahrt
  2. Die Übernachtung in der Zelle zur Ausnüchterung

Nach eigener Aussage ist die Trennung schon 2 Wochen her.

Damals war deine Internetbekanntschaft allerdings ein "er" .Wahrscheinlich hat dir dein Ex-Freundin seit der Trennung öfter zu verstehen gegeben, dass sie keine Lust mehr auf diese Beziehung hast. Das solltest du einfach akzeptieren.

Insgesamt sind deine Aussagen aber auch nicht so recht nachvollziehbar.

Vor 1 Monat warst du 17 Jahre und wolltest Köchin werden.

Danach ist die Rede von 2 abgeschlossenen Ausbildungen oder einem Küchenchef, mit dem du bereits 6 Jahre zusammen gearbeitet hast.

Was stimmt denn nun tatsächlich?

Urgewalt1982  23.04.2022, 08:39

Das ist nur ein ganz normaler Troll, der etwas Aufmerksamkeit sucht.

3

Unter den Umständen, mehr als gerechtfertigt und völlig verständlich. Am besten noch taser hinterher

Qwertz357  23.04.2022, 01:49

Taser hinterher wäre nicht zulässig, das wäre Körperverletzung und würde den Polizisten ganz schnell aus der Uniform bringen...

0
Qwertz357  23.04.2022, 02:06
@SirAndiusNr2

Naja, in den USA wird sowas oft schnell gelöst ;)

Vorteil: geringere Kosten für den Steuerzahler...

0
SirAndiusNr2  23.04.2022, 02:12
@Qwertz357

Soviel Strom verbrauchen die nicht. Also ist die Wiederholung der Lektion garnicht mal so teuer.

0
Qwertz357  23.04.2022, 02:17
@SirAndiusNr2

Hah, aber die Taser Cartridges kosten schon ein bisschen was. Die Ami Lösung ist billiger. Ich bin halt ein Ökonom ^^

0
Still  23.04.2022, 06:36
@Qwertz357

Das scheitert nicht an der Körperverletzung, denn diese ist auch beim zu Boden bringen gegeben, sondern an der unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben.

1
Qwertz357  24.04.2022, 02:10
@Still

Nein, das zu Boden bringen ist in dem Fall eine notwendige Maßnahme, das Tasern hingegen wäre reine Willkür und vorsätzliche Körperverletzung. Ob da noch Gefahr für Leib und Leben dazu kommt, ist wahrscheinlich Auslegungssache, Todesfälle durch Taser sind selten...

0
Still  24.04.2022, 07:40
@Qwertz357

Wenn jemand einfach nach einer Straftat OHNE Waffen oder Sprengstoff davon läuft, gibt es (in Deutschland) keine rechtliche Grundlage für den Einsatz einer (Schuss)Waffe.

0
Qwertz357  24.04.2022, 12:02
@Still

Wovon sprichst du? Dir ist schon klar, dass es nie um Schusswaffen ging?

Bitte genau lesen!

0
Still  24.04.2022, 16:30
@Qwertz357
Bitte genau lesen!

Bist du mit meinen 2 1/2 Zeilen Kommentar überfordert?! Ich schreibe ausdrücklich, dass es keine rechtliche Grundlage zum Hinterherschießen gibt, eben weil der FS lediglich betrunken Auto gefahren ist!

Die einzige Situation, in der die dt. Polizei jemanden nach einer Straftatbegehung "in den Rücken" schiessen darf ist, wenn dieser mit einer Schusswaffe oder Sprengstoff flüchtet.

0
Qwertz357  24.04.2022, 22:40
@Still

Eher bist du überfordert der Diskussion zu folgen! Es ging nie um Schusswaffen, sondern um einen Taser.

Deine Aussage ist in etwa so sinnvoll in dieser Diskussion, wie wenn ich ein anderes, zufälliges Gesetz zitiere.

Falls dir das nicht klar ist, ein Taser ist keine Schusswaffe!

Mir ist noch immer unklar worauf du hinaus willst. Vielleicht drückst du dich in Zukunft klarer aus und bleibst beim Kern der Diskussion!

0
Still  24.04.2022, 22:46
@Qwertz357

Der Einsatz eines Tasers, aktuell noch in der Probephase!, ist/wird dem Schusswaffengebrauch angegliedert. Soll heissen: die Voraussetzungen für den Einsatz müssen identisch sein.

0
Qwertz357  24.04.2022, 22:50
@Still

Und was ist jetzt deine Aussage? Dass hinterherschießen nicht legal wäre? Nichts neues, wissen wir und stand nie im Mittelpunkt der Diskussion. Genauso illegal wäre unnötige Anwendung von Gewalt etc...

0
Still  24.04.2022, 23:01
@Qwertz357

Du hast ausgeführt, dass der Einsatz eines Tasers willkürliche Körperverletzung ist. Ich habe entgegnet, dass bereits das zu Boden bringen rechtmäßiger Zwang(Körperverletzung mit Ermächtigung) ist und der Einsatz eines Tasers/Schußwaffe daran scheitert, dass keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben gegeben ist, wenn jemand nach einer Straftat flüchtet.

0
Qwertz357  24.04.2022, 23:03
@Still

Gut, dass du dich endlich adäquat ausdrückst. Deine lezten Kommentare waren doppeldeutig im Bezug was woran scheitert oder umgekehrt..

Das zu Boden bringen ist rechtmäßig, ganz klar. Schusswaffengebrauch nicht, weil eben keine Gefahr für Leib und Leben besteht, auch ganz klar. Taser ebensowenig. Taser dann an jemandem zu verwenden der sowieso schon fixiert ist, wäre vorsätzliche Körperverletzung.

0
Qwertz357  24.04.2022, 23:07
@Still

Das wäre meiner Meinung nach Auslegungssache vor Gericht. Aber schon gut möglich.

Interessanter wird wohl sein warum der Polizist das getan hätte, einfach nur fahrlässig, fühlte er sich bedroht durch etwas, oder einfach nur aus Rache? Das würde den Richter durchaus interessieren ;)

0
Still  25.04.2022, 07:00
@Qwertz357

Wie kommst du auf das schmale Brett, dass der widerrechtliche Einsatz eines Tasers keine gef. KV darstellt??! Was soll da einem Gericht zur Auslegung möglich sein?

1
Qwertz357  26.04.2022, 01:28
@Still

Sie gesagt, daß war nur eine Vermutung. Dazu kenne ich das deutsche Recht zu wenig...

Ich könnte mir vorstellen, dass zwischen KV und gefährlicher KV je entschieden wird je nach Umstand. Aber wir gesagt nur eine Vermutung.

0
Still  26.04.2022, 07:02
@Qwertz357

Aus § 224 StGB (gef.KV)

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

2
SirAndiusNr2  26.04.2022, 15:01
@Still

Erstaunlich was ich mit einem nicht ganz so ernsten Kommentar, für eine Diskussion auslösen kann.

0
SirAndiusNr2  26.04.2022, 15:01
@Qwertz357

Erstaunlich was ich mit einem nicht ganz so ernsten Kommentar, für eine Diskussion auslösen kann

0

Ja, die Polizei darf das! Schließlich hast du mit deiner Flucht bereits bewiesen, dass du kommunikativ für die Beamten nicht erreichbar warst.