Darf Polizei minderjährigen in Handschellen nehmen?
Wenn er weggerannt ist.
9 Antworten
Eine Person, gegen die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften unmittelbarer Zwang angewendet werden darf, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
- Polizeivollzugsbeamtinnen, Polizeivollzugsbeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
- fliehen wird oder befreit werden soll oder
- sich töten oder verletzen wird.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn ein Grund dafür besteht, ja.
Außer der Minderjährige ist juristisch ein Kind, dann dürfen ihm keine Handschellen angelegt werden.
Außer der Minderjährige ist juristisch ein Kind, dann dürfen ihm keine Handschellen angelegt werden.
Wie sollen sie den Kleinen sonst Fixieren, wenn er sich wie ein Giftzwerg aufführt?
Zur anderen (von nem Idioten) gelöschte Frage:
Du kannst dich in die FuZo stellen und straffrei ACAB rufen.
Zu einem einzelnen Polizisten dagegen nicht.
Ja, wenn er Mist baut, sicher
Klar, auch von Minderwertigen kann eine Gefahr ausgehen.
Was heisst juristisch ein kind