Darf Polizei minderjährigen in Handschellen nehmen?

10 Antworten

§ 59 HSOG – Fesselung von Personen

Eine Person, gegen die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften unmittelbarer Zwang angewendet werden darf, darf gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  1. Polizeivollzugsbeamtinnen, Polizeivollzugsbeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird,
  2. fliehen wird oder befreit werden soll oder
  3. sich töten oder verletzen wird.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn ein Grund dafür besteht, ja.

Außer der Minderjährige ist juristisch ein Kind, dann dürfen ihm keine Handschellen angelegt werden.


Cepha  25.10.2019, 12:48
Außer der Minderjährige ist juristisch ein Kind, dann dürfen ihm keine Handschellen angelegt werden.

Wie sollen sie den Kleinen sonst Fixieren, wenn er sich wie ein Giftzwerg aufführt?

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Klar, auch von Minderwertigen kann eine Gefahr ausgehen.