DHL verschlampt Sendung, wer muss sich kümmern?
Ich habe bei ebay ein Smartphone gekauft.
Der private Verkäufer hat die Sendung verschickt und mir die Sendungsnummer mitgeteilt.
Im Tracking steht, dass die Sendung falsch sortiert wurde und ist seitdem verschwunden.
Ich will das Telefon bzw. das Geld zurück.
Der Verkäufer sagt verständlicherweise, er hat es verschickt, das ist mein problem.
Wer muß sich kümmern, bzw haften? Kunde bei DHL ist ja der Verkäufer!
Habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung des kaufs oder habe ich einfach Pech gehabt.
4 Antworten
Der Verkäufer ist aus der Haftung raus, da er das Paket ordnungsgemäß an DHL übergeben hat.
Wenn es allerdings nicht bei dir ankommt, muss er bei DHL einen Nachforschungsantrag stellen. Dies kann NUR DER ABSENDER!!
Trotzdem kannst du selber mal bei DHL anrufen und nachfragen was da los ist.
Wenn du allerdings nicht weiter kommst, wende dich an den Verkäufer damit dieser bei DHL die Sache klärt, denn er ist aktuell Kunde bei DHL, nicht du
Das ist kompliziert. Zwischen Privatleuten gilt beim Versendungskauf, wenn nichts anderes vereinbart ist, dass der Käufer das Transportrisiko trägt. Der Verkäufer ist also aus der Haftung raus (wenn er tatsächlich nur privat handelt; bei Unternehmen sieht das anders aus!)
Allerdings muss der Verkäufer Dir seine Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen (also DHL) abtreten. Mit der Abtretung kannst Du dann Deinen Schaden bei DHL einreichen. Allerdings haftet DHL für Pakete auch nur bis 500 €.
Genaueres siehe Wikipedia unter dem Stichwort "Drittschadensliquidation".
Der Verkäufer muss nicht mehr leisten, weil für ihn die Leistung ohne eigenes Verschulden unmöglich geworden ist (er hat die Sache ja nicht mehr). Er hat aber stattdessen einen Anspruch gegen DHL. Den muss er nach § 285 BGB an den Käufer abtreten.
Er kann ihn abtreten, muß es aber nicht. Ich blieb damals alleine auf dem Schaden sitzen. Der Verkäufer/Absender unternahm nichts.
bei DHL anrufen (Kundenhotline) und mit Empfängerdaten + Sendungsnr die Sache klären :) (ich glaube übrigens, dass das eig auch der Verkäufer machen könnte, aber seis drum, du hast ja alle Daten da, die du für besagten Anruf brauchst) !
Er kann einen Suchauftrag aufgeben. Ersatz bekommt er als Empfänger aber nicht von DHL.
aber wenn DHL selbst schon mitgeteilt hat, dass der Fehler bei ihnen lag..?
Was dann? Das heißt ja nicht, dass die Sendung unwiederbringlich verloren ist.
ja klar, ich dachte auch erst, dass die Sendung somit vllt an den Absender zurückgeht.. nur schreibt der Fragesteller auch "Im Tracking steht, dass die Sendung falsch sortiert wurde und ist seitdem verschwunden." und das klingt eher nicht so positiv.. hm
Nichts desto trotz wird die Sendung erst 6 Wochen nach diesem Verschwinden als verloren eingestuft.
Der Verkäufer muss sich kümmern. Er ist der Vertragspartner von DHL. Ersatz steht dir natürlich zu. Ich weiß aber nicht, ob der Verkäufer für den Ersatz in Vorleistung gehen muss oder ob er dir erst Ersatz leisten muss, wenn er selbst Ersatz erhalten hat.
Der Verkäufer "muss" überhaupt nichts. Man kann ihn (leider) nicht zwingen.
Der Verkäufer kann aber keinen Schadensersatz verlangen, er hat ja keinen Schaden.
Natürlich hat er den! Denn er muss dem Käufer den Kaufpreis erstatten.
Nein, muss er nicht. Im Versendungskauf zwischen Privatleuten haftet der Verkäufer nur bis zur Übergabe an das Transportunternehmen. Siehe § 447 BGB:
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
(das ist nur der erste Absatz)
Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, gilt eine speziellere Vorschrift, nach der das Unternehmen haftet.
Der Wikipedia-Artikel zu "Versendungskauf" ist auch ganz hilfreich.
Und warum likest du dann meinen Kommi, in dem ich schreibe, dass DHL dem Empfänger keinen Ersatz leistet?
Weil der Suchauftrag ein guter Tipp ist, und es zweitens stimmt - DHL hat mit dem Empfänger keinen Vertrag und schuldet dem also erst mal nichts.
Der Verkäufer wiederum hat den Vertrag, aber keinen Schaden.
Deswegen geht's nur, wenn der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag mit DHL an den Käufer abtritt, wozu er verpflichtet ist.
🤔???
Sorry, aber am Ende überweist DHL an den Vertragspartner und der an den Käufer.
Woher ich das weiß: eigene Erfahrung.
Der Verkäufer sieht aber hier keinen Grund, sich überhaupt auch nur mit DHL zu beschäftigen. Warum sollte er auch? Der Käufer hat ja das Risiko zu tragen, siehe § 447 BGB.
Der Verkäufer "muß" garnichts. Da ist die Lücke in den AGB der Post/DHL. Er hat sein Geld bekommen und den Gegenstand abgeschickt. Wenn er nicht kooperativ ist, kann man (leider) als Empfänger nichts zun. Hatte leider von ca. einem Jahr solche negative Erfahrung machen müssen. Die Post wurde nicht tätig und verwies auf den Absender, der unternahm nichts.