Dhl hat paket bei nachbarn abgegeben, wo Hausnummer nicht existent ist?

2 Antworten

Der Nachbar ist nicht auffindbar
Wir bekommen regelmäßig Beschwerden von Kunden, deren Pakete in der Nachbarschaft nicht auffindbar sind. In der Sendungsverfolgung erscheint die Meldung "zugestellt an Nachbar XY", aber diese Person ist nicht auffindbar.
► Reklamieren Sie in diesem Fall bei der Paketdienst-Hotline und bitten um eine schnelle Befragung des Zustellers. Vielleicht erinnert er sich noch, wo er das Paket abgegeben hat.
► Informieren Sie außerdem den Absender. Er soll vom Paketdienst den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift anfordern. Vielleicht ergeben sich daraus weitere Anhaltspunkte.
Am einfachsten ist die Situation für Sie als Empfänger, wenn das Paket von einem deutschen oder europäischen Onlineshop kommt und Sie dort als Privatkunde eingekauft haben. In diesem Fall trägt nämlich der Onlineshop das Transportrisiko. Der Shop wäre für eine Falschzustellung haftbar. Auch wenn der Paketdienst den Zustellfehler gemacht hat, wäre gegenüber Ihnen als Privatkunde der Onlineshop dafür verantwortlich.
Rechtsanwalt Jan Lennart Müller schreibt bei it-recht-kanzlei.de: "Wird bei einem fernabsatzrechtlichen Verbrauchsgüterkauf aufgrund der Abwesenheit des Empfängers an einen Nachbarn zugestellt und geht die Sendung im Folgenden vor der Übergabe an den Adressaten verloren, liegt ein zufälliger Untergang vor, für den der Händler wegen § 475 Abs. 2 BGB grundsätzlich gefahrtragungspflichtig ist."
Im Klartext: Landet eine Onlinebestellung bei einem Nachbarn, und Sie als privater Endkunde können die Bestellung beim Nachbarn nicht abholen, so muss Ihnen der Händler den Kaufpreis erstatten. Fairerweise sollten Sie dem Händler 1 oder 2 Wochen Zeit zur Klärung des Sachverhalts geben. Vielleicht gelingt es dem Händler ja noch, zusammen mit dem Paketdienst herauszufinden, wo das Paket wirklich zugestellt wurde.
Übrigens: Der Händler kann für die Falschzustellung seinerseits Schadenersatz vom Paketdienst verlangen. Sie als Privatkunde müssen jedoch nicht abwarten, bis der Paketdienst das Geld an den Händler ausgezahlt hat; das kann sich über einen Monat hinziehen.
Rechtsanwalt Udo Vetter gibt unter arag.de den Tipp, gegenüber dem Händler einfach das Widerrufsrecht auszuüben. Es beginnt nämlich erst zu laufen, nachdem Sie die Ware tatsächlich erhalten haben (nicht, wenn ein Nachbar das Paket angenommen hat). Nach Ausübung des Widerrufs muss ein deutscher bzw. EU-Händler den Kaufpreis binnen 14 Tagen erstatten.
► Die vorherigen Ausführungen gelten nicht bei Paketen von Privat an Privat (z.B. privater eBay-Kauf). In diesem Fall trägt grundsätzlich der Empfänger des Transportrisiko, so dass die Haftung nicht auf den Verkäufer abgewälzt werden kann. In diesem Fall muss sich der Empfänger direkt mit dem Paketdienst auseinandersetzen, um Schadenersatz zu bekommen.

Quelle

Woher ich das weiß:Recherche

Nur noch alles per Nachnahme zur Postfiliale liefern lassen. Das mache ich auch so. Oder zum Hermes Paketshop.