Deutsche Post - Schriftliche Mitteilungen dürfen nicht beigelegt werden?

2 Antworten

In der Warensendung dürfen (wie der Name vermuten lässt) nur Waren verschickt werden. Daher ist diese billiger als ein Brief (und langsamer). Das ist sozusagen ein Überbleibsel aus Bundespost-Zeiten. Die Post darf Warensendungen auch öffnen und kontrollieren. Hier gilt das Briefgeheimnis nicht.

Und genau darum dürfen keine schriftlichen Mitteilungen beigefügt werden. Wenn du nicht willst das jemand reinschaut, musst du einen Maxibrief schicken

Darum sind Warensendungen ja wesentlich billiger als Briefe. Wenn du Briefe beilegen dürftest, dann könntest du dir ja das teurere Porto sparen.

Außerdem müssen Warensendungen offen sein (oder leicht zu öffnen), damit die Post das überprüfen kann. Ob sie es wirklich tut, sei dahingestellt.

alexanzo 
Fragesteller
 19.02.2020, 18:04

Ja, wenn Sie die Sendung aufmachen verstoßen die doch gegen das Gesetz? Postgeheimnis bzw Briefgeheimnis

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NewQuest  19.02.2020, 18:05
@alexanzo

Nein, deswegen sollst du ja keine Briefe reinlegen! Eine Warensendung enthält nur Gegenstände - da gibt es kaum ein Postgeheimnis, oder? Außerdem darf nur die Post öffnen, nicht jeder x-beliebige.

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Highlands  19.02.2020, 18:06
@alexanzo

Warensendungen unterliegen nicht dem Postgeheimnis. Die dürfen jederzeit geöffnet werden

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lilatrudi  19.02.2020, 18:11
Außerdem müssen Warensendungen offen sein...

Nein, neuerdings dürfen sie verschlossen sein. Die Post darf aber zu Prüfzwecken öffnen.

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