Deutsche Post - Schriftliche Mitteilungen dürfen nicht beigelegt werden?
Hallo, ich lese mir gerade Informationen über den Postversand durch und bin auf etwas seltsames gestoßen.
https://shop.deutschepost.de/informationen-zum-nationalen-warenversand
Brief - Schriftliche Mitteilungen dürfen beigefügt werden
Bücher- und Warensendung - Schriftliche Mitteilungen dürfen nicht beigefügt werden
Warenpost ab 200 Sendungen - Schriftliche Mitteilungen dürfen nicht beigefügt werden
DHL Paket - Schriftliche Mitteilungen dürfen beigefügt werden
Weiß jemand, was es damit auf sich hat?
- Wieso darf ich in einer Warensendung keine schriftliche Mitteilung beifügen?
- "Postgeheimnis" - Ist doch Wurst, was ich versende? Ob jetzt eine schriftliche Mitteilung in einer Bücher und Warensendung ist oder nicht, wen "juckt" es?
Vielen Dank
2 Antworten
In der Warensendung dürfen (wie der Name vermuten lässt) nur Waren verschickt werden. Daher ist diese billiger als ein Brief (und langsamer). Das ist sozusagen ein Überbleibsel aus Bundespost-Zeiten. Die Post darf Warensendungen auch öffnen und kontrollieren. Hier gilt das Briefgeheimnis nicht.
Und genau darum dürfen keine schriftlichen Mitteilungen beigefügt werden. Wenn du nicht willst das jemand reinschaut, musst du einen Maxibrief schicken
Darum sind Warensendungen ja wesentlich billiger als Briefe. Wenn du Briefe beilegen dürftest, dann könntest du dir ja das teurere Porto sparen.
Außerdem müssen Warensendungen offen sein (oder leicht zu öffnen), damit die Post das überprüfen kann. Ob sie es wirklich tut, sei dahingestellt.
Außerdem müssen Warensendungen offen sein...
Nein, neuerdings dürfen sie verschlossen sein. Die Post darf aber zu Prüfzwecken öffnen.
Ja, wenn Sie die Sendung aufmachen verstoßen die doch gegen das Gesetz? Postgeheimnis bzw Briefgeheimnis