Deutsch Einbürgerung Ablehnung, was nun?

7 Antworten

Auf der ersten Seite steht etwas von Tilgung. Lies mal hier.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass du in drei Jahren noch mal Chancen auf die Einbürgerung hättest. Bzg. der zweiten Seite kann ich nichts sagen, würde aber vor dem Rückschicken des Schreibens da mal vorstellig werden und fragen, was die beiden Optionen bedeuten, ob es für dich besser wäre, dein Einbürgerungsbegehren jetzt zurückzuziehen oder diesen Bescheid zu bekommen. Bzw. ob das Zürückziehen sich später negativ auf erneutes Ersuchen auswirken könnte.


Ace611 
Fragesteller
 09.02.2019, 22:19

Was bedeutet Tilgung?

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rotreginak02  09.02.2019, 22:49

Das Zurückziehen ist gleichzusetzen mit dem Zustand, dass er überhaupt keinen Antrag gestellt hat. Das hat also im Hinblick auf zukünftige Anträge dann keinerlei (negative) Auswirkung. Auf diesen Antrag bezogen spart er dabei auch noch Geld, denn der Bescheid kostet extra Verwaltungsgebühr...

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Du musst in Dein Heimatland zurück.

Auf der 2. Seite sollst Du den Antrag zurückziehen. Entweder kostenlos (Punkt 1) oder nicht zurückziehen und Geld für einen Ablehnungsbescheid zahlen willst.


Ace611 
Fragesteller
 09.02.2019, 22:28

Wieso meine Heimat zurück? Ich wurde hier geboren, dem entsprechend ist hier meine Heimat und ich bin deutscher (auch wenn ich kein deutschen Ausweis habe)

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beangato  09.02.2019, 22:38
@Ace611

Das kann ich ja nicht wissen. Dann weiß ich auch nicht weiter.

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rotreginak02  09.02.2019, 22:44

Was für ein Blödsinn! Kein Mensch, der einen Einbürgerungsantrag stellt, muss in sein "Heimatland" zurück, zumal das oftmals die BRD ist. Hier geht es schließlich nicht um einen Asylantrag! Mein Tipp: einfach mal nicht auf Fragen zu Themen antworten, wenn man keine Ahnung davon hat.

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"Schon lange nichts mehr zu tun"? Anscheinend wurde das Urteil vor ziemlich genau einem Jahr gesprochen! Das ist maximal in der Zeitwahrnehmung eines Kleinkinds "schon lange" ;).

Durch diese Verurteilung erfüllst du nicht mehr die Kriterien für eine Einbürgerung. Sprich, in nächster Zeit wirst du somit definitiv nicht eingebürgert.

Du hast laut dieses Schreibens jetzt die Wahl, ob du deinen Antrag zurückziehst oder ihn abschließend mit Bescheid, also mit offizieller Bestätigung, ablehnen lassen möchtest. Was dort jeweils die rechtlichen Folgen wären, kann ich dir nicht sagen. Eventuell wäre es sinnvoll, wenn du dich da von einem Anwalt kurz beraten lässt.

Dort kannst du auch nachfragen, ob es in einigen Jahren doch noch eine Chance für dich gibt, einen erneuten Antrag zu stellen. Soweit ich weiß, werden Straftaten nach spätestens 15 Jahren, wenn man sich in der Zwischenzeit nichts mehr zu schulden kommen lassen hat, aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Entsprechend könnte ich mir vorstellen, dass dann auch ein erneuter Antrag auf Einbürgerung möglich wäre.


Ace611 
Fragesteller
 09.02.2019, 22:23

Dass stimmt auch, ich habe seit 2017 garnicht mehr mit kriminelle Sachen mehr Zutun, habe aber Cannabis konsumiert, und wurde dann Anfang Januar 2018 mit einem Joint erwischt und deswegen diese Bewährung, für mich ist Cannabis Konsum keine kriminalität

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HappyMe1984  09.02.2019, 22:33
@Ace611

Du wurdest nicht nur mit einem Joint erwischt, sondern bist auch noch irgendwo eingebrochen und hast geklaut! Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist nur ein Teil deiner Verurteilung. Und ein einzelner Joint führt auch nicht zu 9 Monaten auf Bewährung.

Auch 2017 ist übrigens absolut noch nicht "lange" her, sondern auch maximal 2 Jahre.

Wenn du also zukünftig wirklich sauber bleiben willst, fang am besten mal damit an, dir wirklich bewusst zu machen, was du damals alles getan hast und dich nicht mehr rauszureden! Weder dir selbst, noch anderen gegenüber. Nur durch diese Einsicht, dass das falsch war, und aufrichtige Reue wirst du ein gesundes Unrechtsbewusstsein entwickeln, was dich dann wiederum zukünftig von weiteren Straftaten abhält - und dir somit eventuell eines Tages doch noch die Chance auf einen deutschen Pass verschafft.

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Ace611 
Fragesteller
 09.02.2019, 22:42
@HappyMe1984

Geht's noch ? Einbruch Diebstahl usw waren alles 2016 -2017 danach habe ich nur cannabis konsumiert, seit dem habe ich mit Kriminalität nichts mehr Zutun!!!! Der Konsum von Cannabis habe ich auch gelassen, und ich sehe auch meine Fehler ein und bereue was ich früher getan habe, brauchst mir hier nicht ein auf Lehrer, richter oder Mama zu machen, ich bin ein guten Mensch geworden ( meiner Meinung nach) zu sagen dass ich mir bewusst machen soll und einsehen dass ich Fehler gemacht habe, denkst du ich bin blöd? Natürlich ist mir bewusst und sehe auch meine Fehler ein, du hast doch keine Ahnung, also wieso diese Vorurteile?

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HappyMe1984  09.02.2019, 22:47
@Ace611

Du tust so, als würden zwei, drei Jahre eine halbe Ewigkeit darstellen. Tun sie aber nicht! Das ist immer alles noch sehr aktuell. Es hat schließlich auch Gründe, warum Straftaten deutlich länger im Bundeszentralregister gespeichert werden. Und es hat Gründe, warum du 9 Monate bekommen hast, was in der deutschen Justiz auch nicht mehr in den Bereich der "Dumme-Jungen-Streiche" und "Jugendsünden" fällt, sondern schon ein klarer Schuss vor den Bug ist.

Auch deine Reaktion hier zeigt, dass du lieber abstreitest, verdrängst und beteuerst, als zu deinen Fehlern zu stehen. Du tust so, als würde dir schlimmes Unrecht geschehen, wenn man deine Straftaten anspricht und deine Einbürgerung deswegen abgelehnt wird. Sprich, du machst dich zum Opfer, obwohl du eigentlich Täter bist. Das ist weit entfernt von Einsicht und Reue...

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Ace611 
Fragesteller
 10.02.2019, 00:46
@HappyMe1984

Ach ach lieber happyme du stellst mich da als wäre ich immer noch ein krimineller der aus seinen Fehler nichts gelernt hat, machst hier ein auf Richter obwohl dunkeln blassen Schimmer hast, was überhaupt bei mir in der Vergangenheit abging du Vorurteile, wegen die Ablehnung war dann hier nicht die Rede, du denkst ich bin immer noch wie vor paar Jahren, aber stimmt nicht ! Menschen ändern sich, aber ich glaube sowas Kennst du nicht

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HappyMe1984  10.02.2019, 08:21
@Ace611

Natürlich können Menschen sich ändern. Ist aber für viele ziemlich schwierig. Und gerade, wenn es um das Thema Kriminalität geht, sind es halt selten diejenigen, die ihre Taten runterspielen...

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Ace611 
Fragesteller
 10.02.2019, 13:32
@HappyMe1984

Das mag sein, aber ich hab mich aufjedenfall geändert, hab angefangen den Islam zu praktizieren, was auch heißt dass man weder stehlen noch lügel darf

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HappyMe1984  10.02.2019, 13:35
@Ace611

Und du glaubst, dass religiöse Vorschriften dich im Zweifel eher davon abhalten, wieder den vermeintlich leichten Weg über Diebstahl, Einbruch oder ähnliches zu gehen, als es weltliche Gesetze tun, die dich nicht erst im Jenseits, sondern schon im Hier und Jetzt bestrafen? Wäre für meinen Geschmack zwar ziemlich unlogisch, aber hey, wenn's funktioniert, dann mach mal...

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Ace611 
Fragesteller
 10.02.2019, 14:12
@HappyMe1984

Auch schon bevor ich angefangen habe den Islam zu praktizieren, ist mir bewusst gewesen dass Kriminalität nichts gutes ist und ich damit nichts mehr damit Zutun haben will.... ja

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Bei einer Einbürgerung wird auch geprüft ob der oder die überhaupt Einbürgerungswürdig ist. Und aufgrund deiner früheren Straftat/en scheinst du das eben nicht zu sein. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob diese Zeit nun hinter dir liegt oder nicht. Du wirst so wie es aussieht keinen Deutschen Ausweis erhalten, und somit kein Deutscher Staatsbürger werden. Du könntest evtl. eine Anwalt einschalten der dagegen Einspruch erhebt sofern das möglich ist. Und dann vielleicht noch klar stellt das du die Fehler zwar begangen hast, aber keinesfalls wiederholen wirst, und keine Straftaten mehr begehen wirst. Aber ob das von Erfolg gekrönt ist wage ich zu bezweifeln. Und ohne dich zu kennen, Beurteilen zu wollen oder dir sonst wie nahe zu treten, ist das eine gute Entscheìdung der Behörde.


Ace611 
Fragesteller
 09.02.2019, 22:25

Okey vielen Dank, ja ich denke dass ich es versuchen werde mit einem Anwalt

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rotreginak02  09.02.2019, 22:58

Er braucht dazu keinen Anwalt, denn dies ist Nichts, wogegen er Widerspruch einlegen kann, da dies kein endgültiger Bescheid ist, sondern ein Infoschreiben, dass dem Einbürgerungswunsch nicht stattgegeben werden wird. Er kann nun die Option wählen, dass er einen -kostenpflichtigen- Bescheid wünscht. Dann kann er innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Was allerdings -mit oder ohne Anwalt- absolut aussichtslos wg. der Straftaten im BZR ist. Wenn diese dort in ein paar Jahren getilgt sind, also gemäß der Fristen gelöscht worden sind, kann er wieder einen Antrag stellen.

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Nein, du hast keine Chancen. Das ist auch richtig, denn warum sollten wir Straftäter einbürgern, die erhebliche Taten begangen haben?

Seite 2: entweder du ziehst den Antrag zurück oder du bezahlst den Ablehnungsbescheid.

Schon allein, dass du diesen einfachen Brief nicht verstehst, zeigt, dass du nicht eingebürgert werden kannst.


rotreginak02  09.02.2019, 23:04

Naja, "beamtendeutsch" verstehen auch viele deutsche Staatsbürger nicht, bzw. nicht richtig, wie man deutlich an so vielen Antworten hier erkennen kann.

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