Der anwalt will geld von mir was tun?
Hallo ich war heute vor 1 stunde etwa beim anwalt weil ich im online casino 1850 euro gewonnen habe und es mir nicht ausgezahlt wurde ich dachte ich hätte eine rechtsschutzversicherung der anwalt hat mich das gefragt und ich hab ihm gesagt ja dann hat er kopien von meinem ausweis und bankkarte gemacht und ich hab eine vollmacht unterschrieben jetzt hat er mich angerufen und gesagt das ich nur eine verkehrsrechtschutz hätte daraufhin wollte ich den fall doch nicht bearbeiten lassen da ich kaum geld habe und ihn nicht aus meinee tasche bezahlen kann , nun will er eine rechnung schreiben und sie an mich schicken was kann ich tun ist er im recht ?
Danke im voraus
13 Antworten
Auch wenn es hart klingt, aber dass es verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt, sollte sich in der heutigen Zeit ebenso herum gesprochen haben.
Da deine nur für das Verkehrsrecht abgeschlossen wurde, möchte er für seine Leistung bezahlt werden. Dazu aus: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-erste-beratung-beim-anwalt-ist-immer-umsonst/
"Ein Anwalt verdient sein Geld damit, indem er sein teuer erworbenes Wissen anwendet. Sei es in Form einer Beratung, sei es im Rahmen einer Interessenvertretung. Warum sollte er dieses Kapital verschenken? Ja, es gibt Anwälte, die einen Rechtsrat erteilen, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben. Das ist dann vom Einzelfall abhängig, vom Umfang der Rechtsfrage – und natürlich auch von dem damit verbundenen Haftungsrisiko. Anwälte haften nämlich für eine erteilte Auskunft. Sie ist verbindlich und der Fragesteller muss sich darauf verlassen können.
Ist eine Antwort falsch, kann dies für den Mandanten einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Dann haftet der Anwalt und für solche Regresse hat er eine Berufshaftpflichtversicherung. Die es übrigens auch nicht für einen Appel und ein Ei gibt."
Man kann _vorher_ mit ihm verhandeln, das ist kein Thema. Aber es gibt keine Verpflichtung, die erste Beratung kostenlos machen zu müssen.
Natürlich ist er im Recht! Er hat eine Leistung (Beratungsgespräch) erbracht, die kostenpflichtig ist.
Er ist nicht dafür verantwortlich, das DU dich nicht über die abgedeckten Bereiche deiner Rechtschutzversicherung informiert hast noch das du "knapp bei Kasse" bist.
Dann reich doch die Rechnung einfach an die ARAG weiter und nimm Bezug auf die telefonische Deckungszusage.
Vielleicht ist ja kulanzweise eine Beteiligung der RS-Versicherung möglich.
Und was sollen wir jetzt machen? Du hast einen Service in Anspruch genommen. Ist doch klar, dass du dafür jetzt auch bezahlen sollst. Keiner kann was dafür wenn du nichtmal weißt wo du überall versichert bist und welche Leitungen da abgedeckt sind.
Der Anwalt hat schon Leistungen erbracht die jetzt bezahlt werden müssen. Letztendlich bist du selbst schuld, man sollte schon wissen, wie man versichert ist, BEVOR man zum Anwalt geht.