Wo du als Unternehmer einkaufst, spielt zunächst überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist zunächst, dass auf einer möglichen Rechnung der richtige Name des Unternehmens genannt und die Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Sollte der Lieferant keine Rechnung ausstellen, was er ja nicht zwangsläufig muss, so kannst du bei ihm nachfragen. Weigert er sich oder kann er nicht (ja, spricht nichts dagegen), dann gäbe es die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html
Dazu aus: https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/differenzbesteuerung
Einkauf ohne Umsatzsteuer – was nun?
So kommt es zum Beispiel vor, dass gewerbliche Wiederverkäufer Handelsware ohne ausgewiesene Umsatzsteuer einkaufen, beispielsweise bei privaten Verkäufer*innen oder umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmen. Da beim Einkauf keine Umsatzsteuer deklariert wurde, lässt sich für diese Einkäufe auch keine Vorsteuer verrechnen. Beim Wiederverkauf würden also 19 Prozent Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis anfallen, ohne Abzüge. Bei geringen Handelsmargen kann das zum Problem werden. Deshalb gibt es für solche Fälle die Möglichkeit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.
Differenzbesteuerung ist Margenbesteuerung
Die Differenzbesteuerung gestattet es dir, Umsatzsteuer nur auf die Marge zu entrichten, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Die Handelsware kann zum Beispiel ein Gebrauchtwagen sein, ein Handy oder ein Secondhand-Kleidungsstück. Es muss aber nicht notwendigerweise ein gebrauchter Gegenstand sein. Auch ein neues Handy aus einer Vertragsverlängerung, das du als Wiederverkäufer*in bei einer Privatperson kaufst, käme beim Wiederverkauf für die Differenzbesteuerung in Betracht. Du hast bei jedem Verkauf einer Ware, die du ohne ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft hast, die Wahl, ob du von der Möglichkeit der Differenzbesteuerung Gebrauch machst oder nicht. Es gibt nämlich tatsächlich Fälle, in denen die Regelbesteuerung von 19 Prozent auf den gesamten Verkaufspreis günstiger ist.
Wichtig aus meiner Sicht wäre, dass du für deine gewerblichen Tätigkeiten ein separates Konto besitzt, von dem aus diese Ankäufe bezahlt werden.