defekte ware bekommen?

4 Antworten

Du kannst vom Widerruf gebrauch machen, falls der Online bestellt wurde. Du kannst auch von der gesetzlichen Gewährleistung gebrauch machen.

das ist kein widerruf sondern eine gewährleistungssache.

  • Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht.
  • Sollten Sie innerhalb der ersten 6 Monate einen Defekt oder Mängel feststellen, können Sie den Artikel problemlos beim Händler / Verkäufer reklamieren.

garantie:

  • Nach Ablauf der 6 Monate kommt es zu einer Beweislastumkehr. Dann müssen Sie beweisen, dass der Schaden bereits von Anfang an vorhanden war.
Impulse18234 
Fragesteller
 17.07.2021, 22:28

ich hatte schon mal den fall vor einem jahr da hatte ich ebenfalls ein gerät bestellt doch am ende haben die gesagt das es durch mich entstanden wäre, und ich kein Anspruch habe

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Ich persönlich würde vom Gewährleistungsrecht gebrauch machen. Da muss in dem Fall nicht mal der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand.

Von wem hast du den Fernseher denn gekauft?

Wieso hast du ihn nicht sofort überprüft, als er ankam?