Db macht Türen zu früh zu?

LePetitGateau  30.01.2022, 16:38

Was ist genau das Problem? Dass du nicht reinkommst? Dass du im potentiell falschen Wagon bist?

Jstreply 
Fragesteller
 30.01.2022, 16:39

als der Zug weg war ist mir auch aufgefallen das ich eigentlich hätte einsteigen können🤦‍♂️🤦‍♂️

2 Antworten

Wenn der Zug 2 min oder 2h zu spät kommt. Denkst du es macht Sinn, die Zeit draufzusetzen?

Nein denn das ist ungeschriebenes Gesetz, dann so schnell wie möglich weiter zufahren, um die Verspätung nicht Huckepack zu nehmen.

UND

In welchen Wagen du einsteigt ist egal, man kann ja durchlaufen.

Da Du von Wagennummern schreibst, geht es vermutlich um den Fernverkehr. Wenn es einen Kollegen vom Fernverkehr gibt, der mich da korrigieren oder ergänzen kann, dann gerne. Weil ich kann hier eher für DB Nahverkehr sprechen.

In den Fahrplänen sind sekundengenaue Aufenthaltszeiten vordefiniert. Ein Zug darf zur vollen Minute abfahren, auch wenn er laut Fahrplan noch 30 Sekunden stehenbleiben könnte. Nur als Beispiel. In dieser Wartezeit ist in erster Linie einberechnet, dass die Fahrgäste genug Zeit zum Ein- und Aussteigen haben. Aber manchmal auch, dass der Zug bei Verspätung etwas Puffer hat, oder manchmal, dass er planmäßig wegen anderen Zügen noch zusätzlich warten muss.

Die Türen dürfen auch schon vor der Abfahrtszeit geschlossen werden. Natürlich in einer angemessenen Zeit. Damit der Zug zur Abfahrtszeit auch wirklich losfahren kann. Lieht die Abfahrtszeit auf 15:00 und 0 Sekunden, müssen Türen schon um 14:59 und x Sekunden geschlossen werden. Theoretisch. Wie genau es das Personal da nimmt, ist natürlich individuell.

Zusätzlich kann es sein, dass ein Bundesland (bzw. der eigentliche Auftraggeber einer Linie) da noch Vorgaben macht. In Bayern zumindest haben wir keine Vorgabe.

In Deinem Fall hatte der Zug eine Verspätung. Dann gilt natürlich diese Wartezeit nicht mehr, sofern die Abfahrtszeit schon vergangen ist. Natürlich liegt es in der Verantwortung des Personals, dass die Zeit zum Ein- und Aussteigen so lange ist, dass auch eine Oma von ihrem Platz noch aufstehen und aussteigen kann. Es gibt aber keine Regel, die eine Mindest-Wartezeit festlegt. Ich denke, das ist das, was Du eigentlich wissen wolltest. Die Regel besagt nur, dass das Personal mit der Abfertigung (also mit dem Schließen der Türen) beginnen darf, wenn alle ein- und ausgestiegen sind. Und auch nur dann, wenn Dich das Personal sehen kann.

Das heißt also: Das Personal schaut sich am Bahnsteig kurz um. Wenn es niemanden mehr erkennt, der ein- oder aussteigen will, werden die Türen geschlossen. Insbesondere an Bahnsteigen mit Kurven kann man nicht immer alle sehen. Oder manchmal kann man nicht unterscheiden, ob jemand einsteigen will, oder nicht. Auch das könnte in Deinem Fall passiert sein.

DerSchokokeks64  31.01.2022, 01:51

Gute Antwort. Kurz noch als Ergänzung: Im Fernverkehr wird aktuell die sogenannte "verschärfte Abfertigung" praktiziert. Das bedeutet, die Türen sind bereits 30 Sekunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit zu schließen.

De facto startet dann die Abfertigung, und du kannst nur noch mit Glück durch eine Tür schlüpfen oder eine noch offene erwischen.

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