DB 60 Euro Schwarzfahr Strafe?

2 Antworten

Von Experte MacMadB bestätigt

Morgen Widerspruch einlegen Kopie vom Ticket bei Fügen bearbeitugnsgebür meist um die 10 Euro und dich ganz lieb entschuldigen..Dann nach den original Unterlagen fragen oder Kopie der Unterlagen die der Fahrer ausgefüllt hat. Je nach Gerät ist sogar der Ausweis fotografiert worden . Dann kannst du eventuelle Fehler finden. Wenn der jenige keinen Ausweis bei hatte, z.b. ein Freund oder so der dich kennt und deine Adresse angegeben hat haben sie vielleicht sogar die Polizei dazu geholt zum prüfen der Angaben. Aber leider auch nicht immer. Eigene Erfahrung.

Strafanzeige gegen unbekannt schadet auf keine Fall da du ja trotz Ticket einen Schaden, die bearbeitungsgebür haben wirst. Wobei es sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Aber wenn es öfters passiert hast du schon mal was in der Hand für den Fall der Fälle.

Was soll ich machen?

Nawassnwohl?

Widerspruch einlegen.

Schriftlich. Und bitte rechtzeitig!


DrChaoslol 
Fragesteller
 29.10.2021, 01:19

An das

Verkehrsunternehmen

Anschrift  

Name des Fahrgastes

Anschrift 

Ort, den Datum  

Einspruch gegen das erhobene erhöhte Beförderungsentgelt

Nr. ……………………, ausgestellt am ………  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am ………… wurde mir mit der Nummer …………………… eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von Euro ……. ausgestellt. Gegen dieses erhobene erhöhte Beförderungsentgelt lege ich hiermit Einspruch ein.  

Mir eine Vertragsstrafe wegen „Schwarzfahrens“ in Rechnung zu stellen, ist aus folgendem Grund nicht gerechtfertigt:

Ich bin am jenen Tag nicht gefahren. Wenn das ein Fehler im System in Ihrem Unternehmen ist bitte ich um Korrektur. Wenn nicht, würde ich gern wissen wie es dazu kommen kann, dass meine Daten vorliegen, da Kontrolleure nach meiner Erfahrung nach einem Ausweis fragen. Laut dem Brief soll ich am 12. Oktober gefahren sind und ich kann bezeugen, dass ich an diesem Tag in Mülheim zu Hause gewesen bin. 

Für Ihre Stellungnahme hierzu habe ich mir eine Frist von 14 Tagen vorgemerkt. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. 

Mit freundlichen Grüßen

Hab eine Vorlage genommen. Ist die gut?

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MacMadB  29.10.2021, 09:38
@DrChaoslol

Ich mag es kürzer und dirketer, ab "Mir eine Vertragsstrafe wegen „Schwarzfahrens“ in Rechnung zu stellen, ist aus folgendem Grund nicht gerechtfertigt:" weiter mit:

"Ich bin an den von Ihnen genannten Tag nicht gefahren und war den ganzen Tag zuhuase, was von Dritten bezeugt werden kann."

Zudem würde ich klar machen, dass das sofort ein Ende haben soll oder sie Nachweise vorlegen sollen:

"Bitte bestätigen Sie mir umgehend, dass der Vorgang eingestellt wird. Sollte dies Ihnen nicht möglich erscheinen, bitte ich weitere Nachweise zum Vorgang vorzulegen."

Und ich würde klar machen, dass ich da nix zahle und keine weiteren Mahnungen haben will:

"Dieses Schreiben versteht sich als firstaufhebend bezüglich der in Ihrem Schreiben vom XX.XX.XXXX mit Zeichen XXX genannten Fristen. Die von Ihnen genannten Forderungen sind als gegenstandslos anzusehen."

Letzteres ist als Feststellung formuliert, der von der anderen Seite zu widersprechen wäre. Tun sie's nicht, willigen sie implizit ein.

Eine Frist zu setzen ist, so Deinerseits keine Geldforderungen an die offen sind, unüblich. "umgehend" meint dabei, ohne selbst verschuldete Verzögerung. Sollte Dir binnen 14 Tagen kein Schreiben zugegangen sein, so sende einen zweiten Brief mit der Feststellung, dass der Vorgang beendet ist und seitens denen keine weiteren Forderungen gegen Dich bestehen. Da investierst Du etwas Geld und sendest den als Einschreiben mit Rückschein (!).

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