Dashcam was ist erlaubt?

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Solange die Dashcam eine Funktion hat das sie nicht permanent an einem Stück eine Aufzeichnung anfertigt, sondern sogenannte Loops, ist gegen eine Verwendung gar nichts einzuwenden. Selbst wenn man kontinuierlich filmt, z.b. mit einem Handy (aber bitte nur als Beifahrer) ist dagegen nichts zu sagen, solange man die Aufnahmen nicht öffentlich präsentiert.

Ich selbst habe vor ca. 3 Wochen eine Dashcam-Aufnahme bei der Polizei zwecks Anzeige für den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr und der Nötigung verwendet. Der Verkehrsteilnehmer hat durch dichtes Auffahren, unvermittelten Spurwechseln, wildem Gestikulieren und dann durch mehrfach versuchtes rechts überholen das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sein Persönlichkeitsrecht steht nicht über Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer (§ 34 StGB, rechtfertigender Notstand).

Zum Sachstand:
Ich befand mich auf der Autobahn in einem Überholvorgang in einer Tempo 100 Zone (Lärmschutz) mit 110 km/h. In der hinteren Dashcam war stellenweise das Nummernschild des KFZ nicht mehr zu sehen, so dicht fuhr er auf. Dabei gab er permanent Lichthupe, tantzte mit dem PKW hin und her und fuchtelte mit den Armen. Dabei hätte er fast einen von mir überholten Verkehrsteilnehmer von der Strasse gedrängt. Dieser hatte reaktionsschnell seine Fahrt halb auf den Seitenstreifen verlegt. Im Folgenden überholte ich einen Sattelzug, der nette Herr klebte weiter an meiner Stosstange und belegte mich mit einem Blitzlichtgewitter aus den Scheinwerfern. Ich wechselte nach dem LKW auf die rechte Spur um ihn loszuwerden. Auf einmal hatte er es nicht mehr eilig, er wechselte auch haarscharf vor mir auf die rechte Spur und verpasste mir einen Brakecheck. Ich zeigte auf meine Dashcam, da gab er Gas und war sehr schnell weg.

Ich weiss nicht was solche Menschen bewegt. Kann Termindruck es rechtfertigen, adere Menschen in Lebensgefahr zu bringen? Wohl kaum. Ich hoffe, das diesem Menschen für einige Zeit die Fahrerlaubnis entzogen, und ihm eine saftige Geldstrafe aufgebrumt wird.

Ohne meine Dashcam hätte er wohl gar nichts zu befürchten.

Aber Achtung: Das gilt nur bei belegbaren Straftaten, und nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Es könnte sonst tatsächlich ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen § 201a StGB folgen.

Aus dem Grund haben dashcams ja auch eine Timerfunktion, dass die alte Aufnahme nach jeder Fahrt gelöscht wird.