Das ein Oberstabsgefreiter dem Gefreiten befehle erteilen?
Da der Oberstabsgefreiter einen höhere Dienstgrad hat, darf er den Gefreiten oder Hauptgefreiten usw. befehle erteilen ? oder wie ist das geregelt.
7 Antworten
Nicht aufgrund seines Dienstgrades. Das darf nur ein Soldat ab Unteroffizier aufwärts.
Ein Gefreiter kann auch einen Oberstabsgefreiten Befehle erteilen, wenn er aufgrund seiner Dienststellung so eingeteilt ist. Beispiel wäre der Führer eines Kraftfahrzeugs oder eingeteilt als Wachsoldat. Der Dienstgrad ist dabei egal.
Wenn der Oberstabsgefreite eine Vorgesetztenfunktion ausübt, dann ja.
Typische Beispiele: UvD (ein OStG wird vermutlich nicht mehr als GvD eingeteilt), Soldat im Wachdienst usw.
Ansonsten gibt es kein Unterstellungsverhältnis. Bedie Soldaten gehören der gleichen Dienstgradgruppe an. Insoweit entfällt z.B. die Grußpflicht, abgesehen von Ausnahmen wie Wachdienst usw.
Aber natürlich kann und darf der Bootsmann das. Er ist immerhin Uffz m.P.
Er kann auch einem Stabsunteroffizier der Luftwaffe befehlen, wenn notwendig.
Generell dürfen Mannschafter keine Befehle erteilen.
Befehlsgewalt und Dienststellungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Bundeswehr ist der Oberstabsgefreite ein Mannschaftsdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 14/5 „Soldatengesetz“ zur Dienstgradgruppe der Mannschaften zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Oberstabsgefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[8][9] Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Oberstabsgefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[10]
Oberstabsgefreite werden beispielsweise als Kraftfahrer geschützter Fahrzeuge, als besonders geschulter Infanterist (beispielsweise Scharfschütze, MILAN-Lenkschütze oder bei den spezialisierten Kräften), als stellvertretender Wachhabender im Wachdienst oder als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge) oder als Instandsetzer auch komplizierter technischer Systeme (Bordwaffen, Funkgeräte, optische und elektronische Aufklärungsmittel usw.) eingesetzt. Die meisten für Oberstabsgefreite ausgeschriebenen Dienstposten sind jedoch in Stabsabteilungen ausgeplant. Erfahrene Oberstabsgefreite sind häufig auch Ausbilder, Truppführer oder (dann aber meist nur übergangsweise nach § 5 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund besonderer Anordnung“) der Vorgesetztenverordnung) Gruppenführer. Aufgrund ihrer Erfahrung, die meist der Erfahrung von Portepeeunteroffizieren entspricht, sind Oberstabsgefreite in Stäben häufig mit Aufgaben betraut, die erhebliches Fachwissen und eine hohe Verantwortung bedingen. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen und Aufgabenbereiche können Oberstabsgefreite in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][11]
Der allererste Satz... "Generell dürfen Mannschafter keine Befehle erteilen."
Echt mal, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Achso :) haha... tut mir leid :) habe gelesen ,,Generale dürfen Manschafter keine Befehle erteilen" Tut mir Leid :)
Also das klingt auch fast schon romantisch :D ("Generale dürfen Mannschaftern..."). Übrigens interessant, dass du den Ausdruck "GenerAle" kennst. Ich dachte im Zivilen wäre "GenerÄle" verbreiteter.
Es gibt viele Varianten des Bundeswehrbefehlssystems. Grundsätzlich kann nur der Befehle erteilen, der Anspruch auf Gehorsam hat. Das kann durchaus jemand in der selben Dienstgradgruppe sein. Hat der Stabsgefreite einen besonderen Aufgabenbereich, kann er einem anderen Gefreiten Aufträge und Befehle geben, solange es seinen Aufgabenbereich direkt betrifft.
Ansonsten ist ein Stabsgefreiter nicht auf Grund seines Dienstgrades Vorgesetzter gegenüber einem Hauptgefreiten.
Die Möglichkeit, Befehle zu erteilen, kann seltsame Blüten treiben. Beispiel: ich transportiere als Hauptmann einen General im Hubschrauber von A nach B. Dieser General hat sich nach meinen Anweisungen zu halten, solange er sich in "meinem" Luftfahrzeug befindet, und / oder die Anweisungen mit dem Betrieb des Luftfahrzeug zusammen hängen.
Auch konnte ich als Fluglehrer jedem in "meinem" Luftfahrzeug Anweisungen zu einem bestimmten Verhalten geben, denen dann unbedingt zu folgen war. Das konnte auch mein Kommandeur sein
So aus Lust und Laune darf er das nicht. Denn alle haben einen gemeinsamen "Chef" z.B. den Kompaniechef, meist Hauptmann.
Und kann ein Bootsmann [Marine] einen Hauptgefreiten [Heer] befehle erteilen ? oder hat er mit dem Heer nichts zutun ?
Und kann ein Bootsmann [Marine] einen Hauptgefreiten [Heer] befehle erteilen ? oder hat er mit dem Heer nichts zutun ?