Darf Versicherung defektes Brillenglas einbehalten?

6 Antworten

Grundsätzlich geht das ersetzte Gut in das Eigentum des Versicherers über. beschädigte Gegenstände werden schon deshalb eingefordert um zu verhindern, dass der gleiche Schaden mehrfach in Anspruch genommen wird.

Eine Versicherung muß Dir nur etwas ersetzen, nichts zusätzliches geben. Wenn Dir ein Rad geklaut wird und es nach Zahlung der Versicherungssumme doch noch auftaucht, dann geht das Rad auch zur Versicherung und nicht zu Dir.

Dass es eingeschickt werden muss zum Gutachter ist erstmal vollkommen normal

Ansonsten

Rechtslage : Die Versicherung darf in einem Leistungsfalles des Ersatzes/einer Zahlung den defekten Artikel einbehalten (damit der Versicherungsnehmer keinen "Gewinn" davon hat. Denn wenn du den Artikel noch nutzen könntest, bräuchtest du ja gar keine Versicherungsleistung...Deswegen kriegst du ja ersatzweise das Geld

Ansonsten : Wenn ohne Eigenverschulden was rausgebrochen ist, ist es ein Gewährleistungs und kein Versicherungsfall

Wenn die Versicherung zahlt, dann gehört die Brille ihr.

Wenn du ne Versicherung dazu hast und diese zahlen soll, dann müssen sie natürlich auchn Gutachten erstellen können, ansonsten musste auch auf die Versicherung verzichten wenn du dein Glas normal beanspruchen willst.

Da gehts um die Vertragsrechte der Versicherung.