Darf Versicherung defektes Brillenglas einbehalten?
Hallo, an meiner Brille ist unten rechts ein Stück Glas heraus gebrochen. Da diese erst ein halbes Jahr alt ist und ich beim Optiker eine Versicherung abgeschlossen hatte, habe ich mir ein neues Glas bestellt ( ca. 350 Euro ). Trotzdem musste ich 100 Euro zuzahlen.
Nun ist es so, das ich das defekte Glas gerne mitnehmen wollte da die Funktion noch 100 Prozent gegeben ist, es geht halt um den Platzer der natürlich bei genauen hinsehen sichtbar ist.
Der Optiker sagte nun das er das Glas behalten muss, da es zur Versicherung geschickt werden muss zur Begutachtung. Nun Frage ich mich natürlich, reichen keine Bilder ? Sieht für mich nach Taktik aus. Ich habe darrauf bestanden das ich das Glas nach der Bearbeitung wieder bekomme, da es sich ja um mein Eigentum handelt. Wenn das Glas gerissen wäre, dann würde diese Sache anders Aussehen, aber ich könnte problemlos das defekte wieder einsetzen lassen. Die Mitarbeiterin wollte nun den Filialleiter informieren der mich eigentlich zurück rufen sollte, hat er aber nicht.
Wie ist die Rechtslage ?
6 Antworten
Grundsätzlich geht das ersetzte Gut in das Eigentum des Versicherers über. beschädigte Gegenstände werden schon deshalb eingefordert um zu verhindern, dass der gleiche Schaden mehrfach in Anspruch genommen wird.
Eine Versicherung muß Dir nur etwas ersetzen, nichts zusätzliches geben. Wenn Dir ein Rad geklaut wird und es nach Zahlung der Versicherungssumme doch noch auftaucht, dann geht das Rad auch zur Versicherung und nicht zu Dir.
Dass es eingeschickt werden muss zum Gutachter ist erstmal vollkommen normal
Ansonsten
Rechtslage : Die Versicherung darf in einem Leistungsfalles des Ersatzes/einer Zahlung den defekten Artikel einbehalten (damit der Versicherungsnehmer keinen "Gewinn" davon hat. Denn wenn du den Artikel noch nutzen könntest, bräuchtest du ja gar keine Versicherungsleistung...Deswegen kriegst du ja ersatzweise das Geld
Ansonsten : Wenn ohne Eigenverschulden was rausgebrochen ist, ist es ein Gewährleistungs und kein Versicherungsfall
Wenn die Versicherung zahlt, dann gehört die Brille ihr.
Wenn du ne Versicherung dazu hast und diese zahlen soll, dann müssen sie natürlich auchn Gutachten erstellen können, ansonsten musste auch auf die Versicherung verzichten wenn du dein Glas normal beanspruchen willst.
Da gehts um die Vertragsrechte der Versicherung.