Darf Vater Kind behalten?

5 Antworten

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Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat (und das nehme ich an, da er Unterhalt zahlt), hat er automatisch auch ein Umgangsrecht. Dieses regeln die Eltern in der Regel einvernehmlich, nur wenn die Eltern sich nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht.

In seiner vereinbarten Umgangszeit kann er (fast) alles machen, was er will. Plötzlich das Kind entgegen der Absprache zurückbringen muss er nicht.

Und die Polizei wird nichts tun. Nicht ohne Herausgabebeschluss vom Familiengericht.

P.S. Ich habe grad gelesen, dass der Vater das alleinige Sorgerecht beantragt hat und will, dass das Kind bei ihm lebt. In diesem Fall würde ich auf gar keinen Fall von der mündlich oder schriftlich vereinbarten Umgangsregelung abweichen und auf gar keinen Fall gegen ihn schießen. Das schadet dir nur. Hol dir anwaltlichen Rat. Seine Chancen, dass das Kind einen Umzug zu ihm mitmachen muss, sind nicht sehr groß. Also behalte die Nerven und mach nix Dummes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Mit alleinigem Sorgerecht hast du auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Daher kannst du durchaus verlangen, dass das Kind jetzt nicht mehr beim Vater, sondern bei dir ist.

Was ich allerdings nicht sehe, ist, warum der Vater den Lieferservice spielen sollte. Er ist kein Taxi. Wenn du beschließt, dass es nun genug Besuch war und das Kind zurückkommen soll, dann musst du es schon abholen gehen.

Insofern sehe ich auch die Polizei hier nicht als Anlaufstelle. Die wäre angebracht, wenn er dir die Tür nicht öffnet oder die Herausgabe des Kindes verweigert, wenn du vor seiner Tür stehst. Aber auch die Polizei ist kein Taxiunternehmen.

hat weder das sorgerecht, noch das Recht ihn zu sehen. er ist nur unterhaltsaverpflichtet

Das sollte er unverzüglich ändern lassen

Dass er mir schnellstmöglich mein Kind wiederbringt, muss er dies tun ? wenn ja Und er es verweigert. Habe ich dann das Recht Die polizei zu rufen.

Auf solche "Späße" freut sich jeder Vater. Deswegen gleich zurück zu ...

Das sollte er unverzüglich ändern lassen

.

Habe ich dann das Recht Die polizei zu rufen

Selbstverständlich hättest Du das Recht dazu. Nur begründet ist dies nicht und ist ein missbrauch der Polizeibehörde.

Es gibt keinen Anlass zu Entführung oder sonstigem. Der Vater muss nicht "Gewehr bei Fuß" stehen, nur weil es Dir so beliebt.

Du würdest ihn zu Unrecht einer Straftat bezichtigen.

TiPP: Lass diesen Quatsch bleiben.


lion99642 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 20:14

meinem kind geht es super, der vater wollte dass ich es damals abtreibe und erst nach 6 monaten hatte er ertmals interesse gezeigt ihn überhaupt das erste mal sehen zu wolle. er hat ihn seit dem jedes zweite we. vor 2 wochen meinte er, dass er das sorgerecht will, und ich sagte nein weil ich meinen kleinen zwerg über alles liebe. heute war im Briefkasten ein Brief vom Familie gericht, dass er das alleinige sorgerecht will und die gründe dafür sind komplett gelogen, wie dass mein kind stinkt und ich ihn vernachlässige usw. jetzt reichts mir und überlege wie ich zurück schiesen kann. Natürlich gehe ich morgen zum Anwalt. ich habe dem vater nie das kind verweigert aber wenn er mir jtz so kommt reichts

GutenTag2003  20.03.2025, 21:02
@lion99642
 aber wenn er mir jtz so kommt reichts

Was soll er machen, solange Du nicht mit der Gemeinsamen Sorge einverstanden bist?

Er ist der Vater, er braucht von dir nicht erzogen werden.

ich habe dem vater nie das kind verweigert aber wenn er mir jtz so kommt reichts

Das ist aber sicher Dein Ziel

tanikatasselo  21.03.2025, 21:44
@lion99642

er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. wenn du dich also weigerst dies zu erklären, dann geht er korrekt vor gericht und klagt es dort ein.

also finde dich damit, das gemeinsame sorgerecht bekommt er auf jedenfall. würdest du das kind wirklich über alles lieben, hätte er gsr schon längst.

wenn du weiter so ein theater veranstaltest, kostet es dich das sorgerecht, da du dich kindeswohlgefährdend verhältst: umgangsverweigerung, verweigerung gsr etc

wenn er die vaterschaft anerkannt hat und dadurch unterhaltspflichtig wurde, hat er selbstverständlich auch das recht auf umgang.

ihr habt eine gemeinsame umgangsvereinbarung und die hast du einzuhalten. er holt also das kind normal ab und bringt es sonntag wieder. er ist nicht verpflichtet in irgendeiner art für dich während seiner umgangszeit erreichbar zu sein, auch das kind nicht. er bestimmt in seiner zeit im rahmen seiner alleinigen alltagssorge wer kontakt zum kind hat, wer das kind betreut, wo es sich aufhält etc.

dein verhalten wird gegen dich verwendet. nicht nur dein kindeswohlgefährdendes verhalten das sorgerecht zu verweigern, sondern auch deine planung auf umgangsboykott und verletzung deiner wohlverhaltenspflicht.

er hat das recht auf umgang und auf gsr und er wird es bekommen. wenn du so weitermachst bekommt er kind und asr.

deine ganzen märchen der vergangenheit vor der geburt etc spielen keine rolle, da er sich kümmert.

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, bestimmst du auch den Aufenthaltsort des Kindes. Wenn du also möchtest, dass das Kind zu dir kommen soll, dann hat der Vater dies zu befolgen.


lion99642 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 19:57

Wenn der vater, mir das Kind in diesem fall nicht bringen möchte, und er gerade dabei ist das alleinige sorgerecht zu beantragen, könnte dies vor gericht gegen ihn verwendet werden ?

GutenTag2003  20.03.2025, 19:58
@lion99642
könnte dies vor gericht gegen ihn verwendet werden ?

Ich fürchte/hoffe, dass er das eher gegen Dich verwenden kann.

theyl  20.03.2025, 20:01
@lion99642

Solange er nicht das Sorgerecht hat (bzw. das Sorgerecht zwischen euch geteilt wurde), sollte er das sein lassen. Dann wird ihm das Sorgerecht nämlich mit großer Sicherheit nicht zugesprochen.
Ich kenne die Gründe nicht, von daher ist das hier alles ein wenig Spekulation, wenn es in einer Beziehung Stress gibt, leiden die Kinder häufig am meisten. Von daher solltet ihr überlegen, falls das der Fall ist, eine gütliche Lösung zum Wohle des Kindes zu finden.

theyl  20.03.2025, 20:02
@GutenTag2003

Wie soll das funktionieren? Als allein sorgeberechtigte Person darf die FS den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Ob das immer gut ist, kann hier niemand sagen, da wir die Hintergründe nicht kennen.

lion99642 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 20:16
@GutenTag2003

Jetzt kennst du die ganze Geschichte, und bist jetzt immer noch auf der seite des vaters ?

ist null böse gemeint:)

GutenTag2003  20.03.2025, 21:05
@theyl

Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht - durch die Übergabe des Kindes - ausgeübt.

Der Rest ist reine Schikane.

Man stelle sich mal vor, er wäre gerade 200 km entfernt und die Mutter lässt ihrer Laune freien Lauf.

Er muss ja nicht einmal erreichbar sein.

tanikatasselo  21.03.2025, 21:46
@lion99642

es gibt eine umgangsvereinbarung und wenn er das kind freitag abholt und sonntag vereinbart ist für die rückgabe, dann macht er das handy aus und ist für drei tage mit dem kind unterwegs. was ist dein problem.

dein verhalten und vorhaben kann selbstverständlich gegen dich verwendet werden vor gericht. es wird bereits jetzt verwendet gegen dich die weigerung auf gsr. das ist kindeswohlgefährdendes verhalten.