Darf Nachbar bilder von unserem Grundstück machen?

9 Antworten

Ach - ihr könnt Euch weder über deren Rauchen auf deren Grundstück noch über die Fotografiererei beschweren.

Nur veröffentlichen darf der Nachbar diese Bilder nicht.

Ansonsten - Kinderkram - benehmt Euch bitte wie erwachsene Menschen.

Tatsulein 
Fragesteller
 07.03.2019, 15:07

Darf er die Bilder ohne unsere Erlaubnis verschicken?

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Warum sollten sie keine Beweismittel sichern dürfen, wenn sie sich beschweren wollen? Ob das dann von Erfolg gekrönt sein wird, zweifelhaft, aber Fotos dürfen sie machen. Aber wie schon gesagt: Im März noch Silvesterüberbleibsel zu haben...

Und jeder hat das Recht, sich in seiner Wohnung und seinem Grund und Boden frei zu entfalten. Dazu gehört auch das Rauchen. Das muss man dann entweder akzeptieren oder umziehen.

Tatsulein 
Fragesteller
 07.03.2019, 15:02

Der Müll wurde noch am tag darauf entsorgt. Sie haben fotos gemacht und benutzten sie jetzt als beweismittel obwohl er schon am Tag nach dem Sturm entsorgt wurde

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Tatsulein 
Fragesteller
 07.03.2019, 15:07

Das mit dem Rauchen war nur ein Beispiel.. Ich habe damit gemeint das wenn sie der Müll der vor drei Monaten für kurze Zeit im Garten lag und sofort entsorgt wurde so sehr stört dass sie jetzt noch den Nachbarn bilder zeigen müssen, können wir auch zu allen anderen Nachbarn rennen und sagen dass uns ihr rauchen so stört. Währe nämlich genauso idiotisch. Wir würden für sowas nie die Polizei rufen

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Deamonia  07.03.2019, 15:20

Nö dürfen sie nicht einfach so! Sowas darf man nur von der Straße oder anderen öffentlichen Plätzen aus, aber nicht wenn dazu ein Privatgrundstück (und wenn es das eigene ist) betreten werden muss.

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madtomax  07.03.2019, 15:55
@Deamonia
Unser Garten hat eine Sichtschutzwand und nur sie können seitlich reinsehen.

Da wird wohl nix betreten.

Alte Ka­mel­len hervorholen um Euch zu dis­kre­di­tie­ren ist aber natürlich nicht die feine Art. @Tatsulein Schmeisst doch mal demnächst ein Grillfest für die Nachbarschaft. Steuert entgegen.

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Deamonia  07.03.2019, 16:01
@madtomax

Doch, die Betonung liegt hier auf dem "nur sie" das bedeutet, das man nur vom Nachbargrundstück aus da rein sehen kann, nicht von der öffentlichen Straße aus, daher ist es verboten.

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Ich würde mich schämen, dass überhaupt jemand Fotos davon machen will. Gibt offensichtlich Gründe.

Deamonia  07.03.2019, 15:13

Bösartige Nachbarn finden immer Gründe, gleich nach Silvester Fotos machen und die im März rumzeigen klingt schon sehr nach Verleumdung für mich

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Es hat an Silvester gestürmt und seitdem gammelt bei euch der Müll im Garten? Wir habem MÄRZ. Da würde ich mich auch beschweren.

Tatsulein 
Fragesteller
 07.03.2019, 14:51

Die haben die bilder an silvester gemacht. Unser garten ist seitdem schon längst aufgeräumt

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Eventuell könnte das als Verleumdung gewertet werden:

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§  11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn er 3 Monate alte Fotos JETZT rumzeigt, und behauptet die wären aktuell, dann würde ich schon sagen das er unwahre Tatsachen behauptet & verbreitet.

Auch dürfen sie Fotos wenn dann nur von öffentlich zugänglichen Orten machen, also nicht durch irgendeine Lücke von ihrem Grundstück aus:

Panoramafreiheit
Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z. B. von der Straße oder von einem öffentlichen Park. Dies folgt aus der sog. „Panoramafreiheit“. Der öffentliche Raum umfasst dabei aber nur die Straßenperspektive. Sobald ein Gebäude oder Privatgelände betreten wird, gilt die Panoramafreiheit nicht mehr und es bedarf der Zustimmung des Eigentümers bzw. Inhabers des Hausrechts.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-gebaeude-und-grundstuecke-fotografieren_082395.html