Darf nach einer Busfahrt wenn ich ausgestiegen bin noch die Fahrkarte kontrolliert werden?

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Die allgemeinen Beförderungsbedingungen schreiben i.d.R. vor, dass man seine Fahrkarte bis zum Verlassen des Verkehrsmittels bzw. der Anlage (Bahnhof) bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Allerdings hätte dann die Kontrolle im Fahrzeug (oder auf dem Gelände des Verkehrsunternehmens) stattfinden müssen, auf öffentlichen Straßen/Plätzen sind die Kontrolleure dazu nicht berechtigt.


animeartemis  05.11.2024, 12:27
Allerdings hätte dann die Kontrolle im Fahrzeug (oder auf dem Gelände des Verkehrsunternehmens) stattfinden müssen, auf öffentlichen Straßen/Plätzen sind die Kontrolleure dazu nicht berechtigt.

Der unmittelbare Bereich der Haltestelle, egal ob es ein Häuschen oder nur ein Schild ist, gehört zum Wirkungsbereich des Verkehrsbetriebes, weswegen dort Autos abgeschleppt werden können, Winterdienst gemacht werden muss usw.

Asilida  05.11.2024, 12:21

Doch, die Kontrolleure dürfen auf öffentlichen Straßen die Tickets von Personen kontrollieren die gerade aus dem Verkehrsmittel aussteigen.

Nach dem Aussteigen brauchst du meiner Meinung nach kein Ticket mehr vorweisen. Das machen auch die bei der Bahn nicht habe ich schon festgestellt. Allerdings ist es legitim, das Ticket beim Aussteigen zu kontrollieren. Aber wenn du schon ausgestiegen bist dann eher nicht mehr. Allerdings hättest du es im Bus noch zeigen müssen. Also entsorgen während du noch fährst würde ich es nicht. Ich bin auch schon beim Betreten des Bahnsteiges kontrolliert worden obwohl der Zug noch gar nicht da war. Das halte ich aber auch für legitim.

Ja, du darfst auch beim Aussteigen noch kontrolliert werden.

Ich kenne das nur so, dass an der Tür nach dem Aussteigen kontrolliert wird. Macht auch Sinn.

Ja,

sowieso.

Genauso fängt man die meisten Schwarzfahrer.

Also lass dich nicht erwischen!!

Hansi