Darf meine Mutter mich einsperren?

8 Antworten

klar kannst du mit erlaubnis deiner eltern zu jemand anderen gehen. das was deine mutter da macht geht schon unter freiheitsberaubung und ist verboten. wenn du sie anzeigen würdest würden deiner mutter eine geldstrafe aufgebrummt werden und sie könnte bis zu 4 jahren ins gefängnis kommen. würde deine mutter die wohnungstür nicht abschließen und dir nur hausarrest geben ist das was anderes denn du hast dann die möglichkeit rauszugehen.

Shadow010 
Fragesteller
 20.06.2012, 18:31

Ich bezweifel aber, dass ich die erlaubnis bekomme.. Ich wohne hier ja nur mit meiner Mutter. Sie hat sich vor einem halben Jahr zum glück von meinem vater getrennt. Seitdem hat sie sich mega verändert.

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Ihr Problem ist, dass ich einen Jungen liebe, der ihr einfach nicht passt. Nun gut, er ist grade nicht der Engel auf Erden, aber er behandelt mich gut und kann es auch einfach nicht fassen, dass sie mich einsperrt, nur weil sie angst hast, dass ich zu ihm gehe weil ich das alles hier nicht mehr aushalte. Ich bin auch kein Unschuldsengel, aber ich versuche immer alles meiner Mom recht zu machen. Aber seit der Trennung von meinerm Vater vor 6 Monaten, hat sie sich total verändert. Ich brauch auch einfach mal eine Auszeit zum Nachdenken.. Sollte sie mich nachher wieder einsperren, gibt es Theater..

Deine Mutter ist deine Erziehungsberechtigte, aber diese Methode ist sehr zweifelhaft, da es um Freiheitsberaubung geht. Frage deine Mutter bitte, wie du dein Dachgeschosszimmer im Falle einer Gefahr verlassen kannst. So rein aus Fürsorgepflicht

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

d.h. das deine Mutter sich strafbar macht. sag ihr das und sag ihr das du kein kind mehr bist oder zieh aus wenns echt schlimm ist

Shadow010 
Fragesteller
 20.06.2012, 18:25

Dankeschön für die tolle Antwort. :)

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An1989di  20.06.2012, 18:32

Da es sich um die Mutter als Erziehungsberechtigte handelt und man hier ihr Fürgsorgerecht, im Umkehrschloss ihre Fürsorgepflicht beachten muss, greifen seine beiden Nummern nicht, solange die Fragestellerin nicht volljährig ist. Sie will ihre Tochter vor einer Gefahr schützen, die sie in ihrem Freund sieht, diese Entscheidung liegt im Ermessen und Recht der Mutter, als Vormund.

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was hast du denn verbrochen dass dich deine mutter so behandelt?

ich würde mit ihr sprechen und ihr sagen, wenn sie dich weiterhin so behandelt und ihr keine lösung findest seist du halt ein paar tage bei ner freundin.

Da du noch nicht 18 bist könnte sie dich aber wenns sein muss von der polizei zurückholen lassen. aber wie gesagt auch nur wenn die umstände dafür stimmen.

Shadow010 
Fragesteller
 20.06.2012, 18:23

Was ich verbrochen habe? Ich liebe einen Jungern der nicht grade der Engel auf erden ist. Sie kann ihn nicht ab und will mir den Kontakt zu ihm verbieten und deswegen sperrt sie mich ein. ;)

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ILovePlugs  20.06.2012, 20:05
@Shadow010

oh oh find ich absolut nicht in ordnung ;-) da würd ich mich grad extra zu dem schleichen.

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