Darf ich zu mein Vater ziehen mit 15 jahren ohne Einverständnis der Mutter?

6 Antworten

nein du darfst ohne einverständnis deiner mutter garnichts. da sie das alleinige abr hat, bestimmt sie allein wo du lebst. sie kann gerne die zustimmung geben, wenn sie einverstanden ist und das abr gerichtlich mit auf deinen vater übertragen lassen.

Dein Vater müsste sich bemühen das Aufenthaltsbestimmungsrecht ändern zu lassen.

Dafür würdest du befragt werden wo du lieber wohnen willst und warum.

Ausserdem wird geprüft ob die Lebensverhältnisse deines Vaters geeignet sind damit du da wohnst.

Wenn du lieber bei deinem Vater wohnst und nichts dagegen spricht wird sich der Richter dan in der Regel an deinem Willen orientiert.

Entweder die Eltern regeln es untereinander oder man geht vor das Familiengericht. Wobei einem 15 jährigen ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Und wenn nichts dagegen spricht (also Kindeswohlgefährdung oder Gründe die dafür sprechen, das du beim Vater "verlodderst"), dann dürfte deine Mutter auch wenig Glück haben dich gegen deinen Willen zu halten.

Rede gemeinsam mit beiden Eltern und teile ihnen deinen Wunsch mit. Was spricht dafür? Was spricht dagegen? Vielleicht kriegen sie ja auch das Wechselmodell hin (also Hälfte/ Hälfte) wenn das eine Option ist.

Joshua427 
Fragesteller
 03.05.2021, 21:16

wenn die Mutter damit einverstanden ist was muss sie den dann tun?

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Kessie1  03.05.2021, 21:17
@Joshua427

Wenn sie einverstanden ist, dann muss sie nur ihr ok bei der Gemeinde geben zur Ummeldung, die Kindergeldkasse informieren, dass du beim Vater wohnst (da er jetzt der Kindergeldberechtigte ist - er muss einen Antrag stellen!) und deinem Vater entsprechenden Unterhalt zahlen für dich.

Die Krankenkasse informieren sollte sie auch noch.

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Das hängt nicht zuletzt davon ab, wie der Status der beiden zueinander momentan ist. Denn wenn es z. B. eine rechtsgültige Scheidung gab, dann wurde in dem Zusammenhang auch das Sorgerecht für Dich geregelt. Ohne Einverständnis (beider) Elternteile kannst Du daher da gar nichts machen, auch, weil Du noch nicht volljährig bist.

da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Deiner Mutter liegt - NEIN