Darf mein lehrer mir verbieten im Unterricht meine windel wechseln zu gehen?
Bin leider seid 5 Jahren auf windeln ausgewiesen weil ich eine nierenkrankheit habe
6 Antworten
Naja, Windeln sind dazu da, das sie den Urin über ein paar Stunden halten können ... Bedeutet das die Windel eigentlich sicher stellen müsste das du einen Unterrichtsblock (90Minuten) durchhalten kannst.
Sollte sie auslaufen, muss er dich aber gehen lassen.
Ansonsten von einem Arzt attestieren lassen, das die feuchte Windel nicht lange anbehalten sein darf.
Im Allgemeinen darf er das sicherlich... Windeln sind ja dazu da, dass sie alles erst mal auffangen und für eine gewisse Zeit halten. Es ist im Allgemeinen sicherlich nicht unzumutbar, dass du die Windeln in der Pause wechselst.
Wenn es einen medizinischen Grund geben sollte, der dagegen spricht, ließe sich sicherlich mit dem Lehrer darüber reden, bzw. über einen ärztlichen Bericht dokumentieren.
Im Allgemeinen muss auch der Toilettengang während des Unterrichtes nicht gestattet werden, weil man davon ausgehen kann, dass ein gesunder Mensch bis zur Pause warten kann. Auch davon gibt es in Einzelfällen Ausnahmen.
Ich beziehe mich u.a. auf einen - zugegeben älteren - Artikel... und die enthaltene Stellungnahme der Bezirksregierung:
https://meinschwerte.de/2017/08/23/toilettenverbot-graue-theorie-bei-der-bezirksregierung/
Mag sein, dass das auch von offiziellen Seiten (Schulämter/Lehrer...) mittlerweile anders gesehen wird. Nach meiner damaligen kurzen Recherche waren Klagen... ins Leere gelaufen.
Weiß er es? Auch wenn nicht kann er ja auch keine Toilettengänge verbieten.
Falls er es aber nicht wissen sollte, sag es ihm, auch wenn es peinlich ist. Vielleicht hat er mehr verständnis
Wenn eine Lehrkraft den Gang zur Toilette verbietet, dann macht er/sie sich strafbar in folgenden Punkten! Verletzung der Fürsorgepflicht, Nötigung, Körperverletzung und ich glaube Beleidigung ist auch noch drin! Sollte man es dir doch verbieten dann frag einfach mal nach, ob man den Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes kennt.
wenn du medizinisch drauf angewiesen bist, dann natürlich nicht.
Der Toilettengang musst nicht gestattet werden vom Lehrer? Dann lies dir mal das hier durch!
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Artikel 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Artikel 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert.