Darf mein Hund mich in Gefahr verteidigen?

4 Antworten

"Leider" darf er das nicht. Da muss schon ernsthafte Gefahr vorliegen, bis du den Hund als "Notwaffe" einsetzten kannst.

Ein besoffener Kerl, der ein bisschen provoziert, gehört nicht dazu.
Solche oder ähnliche Situationen hatte ich auch schon. Da scheint es so, als hätten manche Personen einen ganz komischen Hang, große Hunde zu provozieren und das besonders, wenn sie mit schwach wirkendem Frauchen unterwegs sind...

Komische Menschen gibt es immer. Umso wichtiger, dass du deinem Hund beibringst, sich auf dich und deine Führung zu verlassen und solche Dinge nicht selbst regeln zu wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hundehalterin
Negro20 
Fragesteller
 09.05.2021, 12:09

Ich hatte auch nicht vor ihn als Notwaffe zu verwenden. Als erstes bin ich weggelaufen dann bin ich stehen geblieben der Mann so nah war aber trotzdem, der Mann kam. Und es war nicht ein bisschen provozieren.. er hat uns verfolgt.. als mein Papa ihn aufhielt (hat seine Hand an seine Brust gehalten) der man regere sich kurz und wollte zu mir und Negro weiter. Und sie sollten wissen wenn man einem Hund direkt in die Augen schaut, ist das für einen Hund eine Bedrohung. Dazu wollte der man direkt zu mir und negro..

aber trotzdem danke :)

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MaschaTheDog  09.05.2021, 14:32
@Negro20

Sowas haben wir auch ab und an, meistens mit Jugendlichen, die ihr Ego dadurch puschen, dass sie den großen, gefährlichen Hund aufheizen.

Der Hund wird aber immer als "Böser" in dem ganzen Szenario gesehen und dann werden die absurdesten, realitätsfernsten Was-wäre-wenn-Szenarien ausgedacht. Was wäre, wenn da im Dunkeln ein Kind kommt und den Hund anfasst? Was wäre, wenn der Hund weiter vorne läuft und ein Jogger im Dunkeln entgegen kommt? Was wäre, wenn...
Und dann wird der Hund als gefährlich abgestempelt.

Ich halte selbst einen Hund mit Schutztrieb, der auch diesen Job übernehmen würde, wenn man ihn lassen würde. Er hat aber von Anfang an gelernt, dass Fremde konsequent ignoriert werden, egal was sie machen und wie sie sich aufführen.

Da ist man als Hundehalter leider immer im Nachteil und ist derjenige Part, der sich benehmen und stets vorausschauend denken und handeln muss. So ist das ja immer... wenn der Hund etwas anstellt, weil andere Mist bauen, ist trotzdem immer der Hundehalter dran.

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Nein, grundsätzlich darf KEIN Hund beißen - auch nicht, wenn sich der Hundehalter bedroht fühlt!!

Nur im allerschlimmsten Fall, dass dich tatsächlich jemand wirklich angreift, dürfte der Hund als Nothilfe eingreifen. Aber auch das würde hinterher streng überprüft und könnte dann auch trotzdem zum Folge haben, dass der Hund als "gefährlich" eingestuft wird und eure Versicherung u.U. für angerichtete Schäden zahlen muss.

Wenn du dich so unsicher fühlst, dann merkt dein Hund das sofort und das überträgt sich auf ihn. Kein Wunder, dass er so reagiert.

Und wenn du solche Ängste nachts draußen hast, und du scheinbar auch zu viele Horrorfilme gesehen hast - dann solltest du dann auch nicht mehr draußen sein.

Kein Hund muss unbedingt noch um diese Uhrzeit raus.

Nur ein sicherer Hundeführer hat auch einen sicher reagierenden und agierenden Hund.

Ganz genau in dem Fall weiß ich es jetzt nicht ...

Allerdings ist das Gesetz generell ein wenig blöd, was sowas angeht ...

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"Darf mein Hund einen Einbrecher beißen?"

"Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz."

https://www.deine-tierwelt.de/magazin/was-passiert-wenn-mein-hund-einen-einbrecher-beisst/

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Daher würde ich sagen, dass er es in so einem Fall auch nicht dürfte

Coffeman444  09.05.2021, 02:47

.. das ist wieder einmal die typisch Deutsche Rechtslage.. - das Betreten eines eingefriedeten Grundstücks erfolgt wohl bitte immer auf eigene Gefahr..

Es gab bei uns (Österreich) einen Fall in dem ein Mann einfach nur nach dem Weg fragen wollte, das Grundstück betrat und gebissen wurde => Halter haftet nicht

https://www.diepresse.com/695889/hund-biss-ins-gesass-kein-geld

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MrCuukie  09.05.2021, 02:58
@Coffeman444

Vor allem betritt der Einbrecher ja auch ein Grundstück wo er gar nicht drauf dürfte eigentlich ...

Da kann ja der Hundehalter dann nichts für das der gebissen wird, wenn er ohne Erlaubnis drauf kommt ...

Noch lächerlicher wird es mit Schildern ...

"Wer also einen Hund hält, der muss dafür Sorge tragen, dass ein ausreichend hoher Zaun vorhanden ist und dass alle Tore verschlossen sind. Des Weiteren muss an jedem Tor ein Warnschild befestigt sein. Die Schilder sollen dabei auf den freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder es nur auf eigene Gefahr zu gestatten. Selbst wenn der Hundehalter all diese Punkte beachtet, muss das vom Gericht nicht als ausreichende Sicherung angesehen werden.

In vielen Fällen wird einem erwachsenen Hundehalter eine Teilschuld gegeben. Es ist aber nicht ratsam, ein Schild zu montieren, auf dem vor dem bissigen Hund gewarnt wird, da man dann als Hundehalter bereits zugibt, dass vom eigenen Hund ein gewisses Risiko ausgeht. Bei einem Schaden wird das Gericht immer viele Faktoren berücksichtigen, bevor ein Urteil gefällt wird."

Quelle: https://ms-sicherheitssysteme.de/darf-ein-hund-den-einbrecher-beissen/

Warum genau muss ich ein Schild aufstellen, wo steht das die Person mein Haus oder Garten nicht betreten darf????

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Negro20 
Fragesteller
 09.05.2021, 03:00
@Coffeman444

es ist alles so Durcheinander, ich kann mir nicht vorstellen das keiner in so einer oder ähnlichen Situation war.. anstatt genaue Gesetze für Hunde auf dem Grundstück und außerhalb zu machen... nö .. ich währe auch dafür das wirklich alle Hunde klein oder groß wesenstest bestehen müssen wenn net dann müssen die Hunde ein Maulkorb tragen.

vielen Dank :)

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Coffeman444  09.05.2021, 03:01
@MrCuukie

... wozu ein Schilderwald?...

Finde es gut dass man in Österreich näher an der Realität ist:

Vorfälle wie diese könne man nur durch Wegsperren, Anketten oder Unterlassen der Hundehaltung verhindern, was aber weder gesellschaftlich gewünscht sei noch den Tierschutzbestimmungen entspreche. Das Landesgericht Leoben betonte, dass man zwar nicht einfach sagen könne, Hunde dürften auf dem Land frei umherlaufen. Der Oberste Gerichtshof habe aber auch bereits entschieden, dass man selbst bei Spaziergängen im freien Gelände gutmütige Hunde frei laufen lassen könne. Es gelte somit auch, dass gutmütige Hunde in Haus und Hof frei und ohne Maulkorb herumlaufen dürfen.

Es wird also Rücksicht auf das Wesen des Hundes genommen und die Zumutbarkeit durch den Halter. Solange keine Fahrlässigkeit durch den Halter vorliegt bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz.

Wenn ich blindlinks auf ein mir unbekanntes Grundstück gehe (ob Schilder oder keine) dann kann ich nicht erwarten dass eh keine gefählichen Tiere in der Nähe wären..

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Elocin2910  09.05.2021, 04:01
@Coffeman444

...und selbst der gutmütigste Hund kann in solch einem Fall beißen, wenn er territorial veranlagt ist, z.B. Schäferhunde.

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Negro20 
Fragesteller
 09.05.2021, 02:52

Genau den Artikel habe ich als erstes gelesen nach der Situation. Aber es war nicht unser Grundstück und dementsprechend andere regeln, gesetzte..

ich habe gewahrt was passieren kann also es war sein Risiko ob er es wagt oder nicht. Was sollte ich dan genau machen :/ wegrennen ? Ich habe eigentlich alles gemacht damit dazu nicht kommt. Habe ihn an die Leine genommen. Wir sind kurzes Stück weggelaufen. Dann habe ich Abstand genommen.

aber trotzdem vielen Dank :)

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MrCuukie  09.05.2021, 03:01
@Negro20

Wenn es schon auf dem eigenen Grundstück wo eine fremde Person nichts zu suchen hat verboten ist ...

Dann ist es auf einem offiziellen Platz erst recht nicht erlaubt ...

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Dein Hund ist de jure dein "verlängerter Arm" - befiehlst du deinem Hund den Angriff so ist das wie eine direkte Handlung deinerseits zu werten.

Dein Hund stellt für andere eine Gefahr dar, er kann andere Menschen beißen - du hast alles nötige und zumutbare zu tun damit dieser Fall nicht eintritt. (Etwa Maulkorb in den Öffis, nicht unangeleint lassen wenn Menschen entgegenkommen,..)

Jedoch: Geht ein fahrlässiges Verhalten von einer anderen Person aus, so trifft dich keine Schuld.. Wenn jemand von sich aus in dein Messer rennt, obwohl du ihn davor ausdrücklich gewarnt hast, so kannst du nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden.

Der Verletzte "wollte es ja nicht anders" - und provozierte den Ausgang geradezu.

Dich träfe also keine Schuld

Negro20 
Fragesteller
 09.05.2021, 02:46

also Maulkorb muss man eh für ein großen Hund besitzen, aber so eine Situation hatten wir noch nie vor allem negro mag Menschen, liebt Kinder mit Hunden muss er sich noch bisschen anfreunden. Negro kennt kein Kommando der dazu führen sollte jemanden anzugreifen anzubellen oder zu beißen oder was auch immer . Aber heute habe ich wirklich gedacht ob ich es nicht ändern möchte. Ich werde noch genauer mit hundetrainern besprechen.
vielen Dank !!

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Coffeman444  09.05.2021, 02:57
@Negro20

Gerne - juristisch gesehen wäre wie oben schon beschrieben das Kommando zum "Angriff" so als ob du persönlich angreifen würdest - In gewissen Situationen durchaus gerechtfertigt, der Hund kann als Insturment zur Notwehr eingesetzt werden.. jedoch ist schon zu bedenken dass dies nur im äußersten Notfall der Fall sein sollte.. - und wichtig wäre es auch beim Hundetrainer nachzufragen ob du den Hund im Angriffsmodus auch wieder auf Kommando selbigen beenden lassen kannst.

Dein Recht steht und fällt mit der Frage ob deine Handlung das mildeste wirksame Mittel war.. also du kannst einem Mann nicht das Gesicht zerbeißen lassen nur weil er bedrohlich auf dich zu kam.

Im blödesten Fall hast du vor Gericht mit dem "Sowie ich nicht mehr in Gefahr war, befahl ich meinem Hund sofort aufzuhören, was er dann auch tat" - Argument die besten Karten. Damit wird klar dass du Herr der Lage warst und nicht fahrlässig deinen Hund ohne zu wissen was passiert auf den Täter losgelassen hast.

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Negro20 
Fragesteller
 09.05.2021, 03:19
@Coffeman444

Ich muss sagen obwohl negro sich in der Pubertät befindet finde ich ihn sehr aufmerksam was grade Kommandos angeht. Aber bevor er nicht 2 oder sogar 3 Jahre alt ist würde ich eh kein Kommando beibringen wo er etwas oder jemanden angreifen soll. In diesem Alter sind Hunde noch nicht bereit um so eine Verantwortung zu übernehmen das schlimmste wäre noch wenn es ihm spaß gemacht hätte dann hat man eine Killer Maschine an der Leine und dazu möchte ich auch nicht zulassen.
Und ja es geht ein Hund direkt abzubrechen oder auflösen bei verschiedenen Kommandos :))

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