Darf mein Direktor meine E-Mail laut vorlesen?

6 Antworten

Nein, aber das hat auch nichts mit der Verletzung des Briefgeheimnisses zu tun. 😉

Velbert2  07.07.2022, 19:10

Warum dann?

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Hacker48  07.07.2022, 19:13
@Velbert2

Datenschutz, zum Beispiel. Wenn man bedenkt, wie scharf die DGSVO ist, bezweifle ich, dass eine solche Aktion durchgeht. 😉 Davon abgesehen, dass man das Ganze als "Vorführung" auslegen kann, je nachdem, worum es ging. Und das ist zwar nicht strafbar, kann aber arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen...

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Wenn der Brief an den Direktor adressiert war, dann darf er damit per se erstmal alles machen was er will. U.a. darf er sie auch anderen Leuten zeigen oder anderen Leuten vorlesen.

Das Briefgeheimnis deckt die Kenntnisverschaffung am Inhalt durch einen Unbefugten ab... hier verschafft sich allerdings nicht ein anderer Schüler aktiv Kenntnis, sondern der Direktor als bestimmter Empfänger, liest den Brief offen vor.

Fraglich ist jetzt ob sowas wie Datenschutz hier eine Rolle spielen könnte, doch da ist dann auch wieder die Frage wie der Brief genau vorgelesen wurde. Wenn dein Name nicht genannt und die ganze Sache als quasi 'anonym' behandelt wurde sehe ich auch im lauten Vorlesen des Inhalts kein Problem. Das ist quasi wie wenn ein Lehrer die schlechtesten Antworten aus der Klassenarbeit vorliest. Solange die sich nicht zuordnen lassen, sehe ich da kein Problem.

Das ist eigentlich nicht erlaubt. Lehrer dürfen ja auch z.B. Zettel von dir einsammeln, sie aber nicht vorlesen. Genau so wie sie eingesammelte Handys nicht einschalten und schon gar nicht durchsuchen dürfen, außer es liegt der verdacht auf eine Straftat vor, ist aber ein ganz anderes Thema

Velbert2  07.07.2022, 19:05

Aber im Gegensatz dazu war der Lehrer Empfänger des Briefes. Das macht den Unterschied. Ich denke, das ist ein Beispiel für den Unterschied zwischen Recht und Moral. Rechtlich zulässig, moralisch unter Umständen nicht.

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Das Briefgeheimnis hat damit nichts zu tun. Er kann mit seiner Post machen was er will. Briefe oder Mails zu bekommen, beinhaltet ja keine Geheimhaltungspflicht über den Inhalt.