Darf man wen man von der Kirche ausgetreten ist, trotzdem in die Kirche?

11 Antworten

Ich wünsche Dir viel Freude bei der Hochzeit Deiner Cousine und hoffe, daß die Gemeinde dort diese Hochzeitsfeier so schön gestaltet, daß Du Dir das vielleicht nochmal überlegst, ob es nicht doch auch Spaß machen könnte, in dieser Kirche mitzuarbeiten. Das ist wie mit einer Mitgliedschaft bei einem Fußballverein oder bei einem Chor. Einfach so in ein Stadion gehen und ein Fußballspiel ansehen kann schön sein, manchmal auch ganz toll, als Mitglied und Fan unter Mitgliedern und Fans das mitzuerleben ist etwas ganz anderes. Ein Chorkonzert oder ein Popkonzert anzuhören kann auch sehr schön sein. Mitmachen ist immer besser! Es geht nicht um den "Apparat Kirche", es geht um die "lebendige Gemeinde" und da gehörst Du ebenfalls dazu, ob Du "offiziell" noch eingetragenes Kirchenmitglied bist oder nicht! Also dann: feiert mal schön! He

Es ist "in diesem unserm Lande" schon eigentümlich.Bei der taufe wirst Du "Christ" - also "ein Kind Gottes", und Mitglied der christlichen "Glaubens"gemeinde. In keinem Land der Welt wird Deine Ablehnung der Institution, die man allgemeinhin Kirche nennt so formell, sprich amtlich, dokumenteiert. Es ist - meines Erachtens nach - aber dokumentiertes Recht, dass Du durch das Dir erteilte Sakrament Taufe "Kind Gottes" wurdest und immer und überall an allensonstigen Sakramenten Anteil - sowohl aktiv als auch passiv - haben kannst.Sofern jemand, der "berufen" ist, die ensprechenden Sakramente zu erteilen, sich weigert, dies zu tun, verstösst er -ebenfalls nach meienm Ermessen - gegen seine Pflicht als Priester bzw. Vertreter desselben. Die Priesterweihe wird zwar durch einen ordentlichen Vertreter des "Vereins" zelebriert, aber verpflichtet ist der Prieste nur Gott und seinem Gewissen.Der Hinweis, das Du Deinen Kirchenaustritt erklärst hast, also somit auch keine Kirchensteuer zahlst, kann nicht als legitimes Recht einer Verweigung auf Erteilung von Sakramanten oder seelsorgerischer Begleitung genannt werden. Denn 1. ist "Glaube" nicht abhängig von finaziellen Leistungen, und 2. uterstützt Du den " Verein" gleichwohl finaziell, da in Deutschland die hohen "Würdenträger" des Vereins beamtet und vom Staat - also unter Anderem auch von Dir - besoldet werden.Eigentlich ist es das RECHT eines jeden GLÄUBIGEN CHRISTEN an allen "Veranstaltungen" der christlichen "Gemeinschaft" teil zu haben.Ein Priester / Pfarrer / Pastor, der dies verweigert sollte seine eigene "christliche" Gesinnung überdenken und evtl. eine anderen "Beruf" ausüben.Ich jednfalls bezeichne mich als "Christ und lebe danach, auch wenn ich viele Aktivitätenund Gepflogenheiten der"institutio Kirche" ablehne und dies durch meinen "Austritt" auch bekundet habe.Gleichwohl besuche ich Messen und sonstige Veanstaltungen der "Geimeinschaft" und leiste meinen Obolus, indem ich mich an der Kollekte beteilige und zusätzlich den Opferstock bestücke sofern der Verwendungsvorschalg mir zusagt.

Novosibirsk  23.04.2020, 19:16

Da ist eindeutig zu viel Hokus-Pokus, Verkleidungskunst und ,Choreoģrafie im Spiel.

Kein Wunder, dass sich immer mehr Bürger von der Kirche abwenden.

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Christliche Kirchen stehen grundsätzlich offen, also auch für dich.

Ich würde an deiner Stelle aber doch Fragen stellen: Du trittst aus der Kirche aus, wahrscheinlich weil du die Bagatellsteuer sparen willst. Oder hast du ernsthafte Gründe? Aber dann nimmst du die Kirche doch wieder in Anspruch, wenn es darauf ankommt und du bei der Hochzeit nicht negativ auffallen willst.

Solche Leute wie du sind inkonsequent. Sie sind sozusagen parisitäre Existenzen. Sie gehen den Weg des geringsten Widerstandes und profitieren da, wo es sie nichts kostet. Menschen ohne Rückgrat.

Wenn du wirklich innere Überzeugungen hast und du deswegen gegen die Kirche bist, dann sei auch an dieser Stelle konsequent.

Natürlich darfst Du mit rein - Du gehörst nur nicht mehr dazu. Du hast ja öffentlcih bekannt gegeben das Du nicht mehr zu dem "Verein" dazugehören willst.

Natürlichg darfst Du mitbeten, mitsingen dsabei sein - Du bist nur "Ausgeschl0ßen" davon selber Kirchlich zu heiraten, Zur Eucharistei (abendmahl) zu gehen, Beichte usw usf....

Ja klar darfst Du mit reingehen.
Du must ja nicht mitbeten wenn Du nicht glaubst. Oder Du betest mit - denn ein Austritt bedeutet ja nicht automatisch, das man auch gar nicht mehr glaubt.
LG - B.