Darf man von seinen Chefs mit der Kamera beobachtet werden?

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Darf man von seinen Chefs mit der Kamera beobachtet werden?

Grundsätzlich: Nein!!

Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht vom Gesetz gedeckt! Ob sie
im Einzelfall dennoch erlaubt ist, kommt immer auf die ganz konkreten
Umstände an.


Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B.
kein Publikumsverkehr wie bei einer Bank), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonders begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (sofern es einen gibt) einmal außen vor gelassen.

Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn es um
die Wahrung konkreter Sicherheitsbedürfnisse geht (z.B. durch
Videoüberwachung des Schalterraums eine Bank) und um die Aufklärung von
Straftaten bei konkret begründetem Tatverdacht; in allen Fällen muss die
Videoüberwachung dann aber allgemein bekannt gemacht werden.


Die Erlaubnis zur Videoüberwachung bei Beschäftigten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 32 zur "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses". Ohne diese Voraussetzungen stellt sie eine schwerwiegende Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar und kann zu spürbaren Schmerzensgeldansprüchen gegen den Arbeitgeber führen!

Dazu gibt es eindeutige Urteile, u.a. des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 25.10.2010 - Az. 7 Sa 1856/09).


Im Internet findest Du zahlreiche Seiten zu diesem Thema, z.B.auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten:  http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/Videoueberwachung.html?nn=5217386

Im oben genannten Urteil heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.:

Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
mit den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ist eine
Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls
erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme –
hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras – geeignet,
erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten
Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Gesetzlich erlaubt ist eine Videoüberwachung nicht.


(Quelle: schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=15044 )

Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in
zivil-/arbeitsrechtlicher und in strafrechtlicher Hinsicht belangt
werden!

Ergänzung:

Grundsätzlich muss es immer eine Güterabwägung geben, z.B. zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Arbeitnehmern einerseits und dem Interesse des Arbeitgebers, z.B. in Warenhäusern durch Videoüberwachung den Ladendiebstahl einzudämmen, oder wenn an Bankschaltern die Videoüberwachung die einzige Möglichkeit zur Ermittlung von Bankräubern darstellt.

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Kommt wohl auf die Branche an ^^ In manchen Jobs ist es wohl hauptbestandteil der Arbeit .. vor der cam zu hocken ;)

verstehe da null. heißt das dass sie nur gucken darf wenn Diebstahlverdacht vorliegt? und sonst nicht ?

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@affe1997

Wenn du mit der Überwachung einverstanden bist,und es auch im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,darf sie stattfinden, oder aber bei dem Verdacht auf Diebstahl.

Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt,muss der der Überwachung zustimmen,und die Bedingungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

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@lenzing42

Wenn du mit der Überwachung einverstanden bist,und es auch im
Arbeitsvertrag vereinbart wurde,darf sie stattfinden, oder aber bei dem Verdacht auf Diebstahl.

Das ist SO nicht richtig!

Auch eine arbeitsvertragliche "Vereinbarung" berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Videoüberwachung! Und ein bloßer Verdacht auf Diebstahl reicht dazu auch nicht aus.

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ok. aber durch sie Kamera dürfen sie nie gucken während man arbeitetm

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Kommt auf die Arbeit an Als was arbeitest du?

verkäuferin. wir werden durch die Kamera im laden und hinten beobachtet.

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Verkäuferin. Wir werden durch die Kamera beobachtet was wir so machen und kriegen drohungen. Diskutiere gerade mit meiner chefin..