Darf man vom Wunschbrunnen im Lichthof in Zürich Münzen vom Brunnen rausfischen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 82%
Ja 18%

3 Antworten

Nein

Salue

Schau mal die Rechtsauffassung beim Müll an. Stellst Du einen Abfallsack (oder ein Möbel) an der Strasse bereit, darf niemand sich bedienen. Natürlich kann der Besitzer am Sofa ein Schild anbringen "zum Mitnehmen". Nur so gibt er die Erlaubnis, dass Du etwas aus seinem Abfall nehmen darfst.

Er hat diesen mit der klaren Absicht nach draussen gestellt, dass die Abfuhr dies abholt. Er hat also noch eine Verfügungsgewalt darüber bis zur Erfüllung des Zwecks.

So dürfte es auch mit den Münzen sein. Die Spender haben diese nicht in den Brunnen geworfen damit Du es bekommst. Es kann sogar irgendwo ein Schild angebracht sein, zu welchen Zweck das Geld eingesetzt wird. Es wäre also schlicht ein Diebstahl.

Übrgends wird der Opferstock in der Kirche auch manchmal von auswärtigen Besuchern geleert.

Tellensohn

Was spricht dagegen? Offenbar hat jemand den Besitz an der Münze aufgegeben.

Spannend wäre die Frage, ob die Münze dadurch zu einem unbeweglichen Gut geworden ist, dass sie Teil des Brunnens wurde. Dann würde sie der Stadt gehören, zumindest nach vielen Rechtsordnungen (die Schweizer kenne ich nicht so gut).

Wie auch ein herumlaufender Hase ein unbewegliches Gut ist, das zur Jagd und zum Land gehört. Wenn der Hase jedoch erschossen wurde und mausetot herumliegt, dann wird er zum beweglichen Gut. Weil dann kann man ihn wegtragen aus dem Wald heraus.

Mit der Münze würde ich das jedoch eher anders sehen und sie fischen, - wenn ich es nötig hätte. Habe ich jedoch nicht.


gfntom  01.11.2021, 18:02
Was spricht dagegen?

Bei den meisten Wunschbrunnen gesetzliche Regelungen, nach denen das Eigentum der Münzen auf die jeweilige Kommune übergeht.

1
Nein

Wenn ein Schild am Brunnen ist, dass das Geld der Stadt gehört, wäre das Diebstahl. Ist kein Hinweis aufgestellt, gehört dieses Geld niemandem bzw. der Allgemeinheit.